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Thema : Luftfahrt

Luftfahrt – Zuständigkeiten und Kontakte

Wer macht was?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) ist Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein und zuständig für die Grundsatzfragen des Luftverkehrs, der Luftverkehrspolitik und -planung sowie die Bund-/Länder-Koordination. Außerdem ist das MWVATT Oberste Luftsicherheitsbehörde.

Letzte Aktualisierung: 17.08.2017

Die fachliche Zuständigkeit für den Bereich Luftverkehr und Luftsicherheit liegt beim
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), Mercatorstraße 7, 24106 Kiel.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Zuständigkeitsbereiche des LBV-SH

Die Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Prüfung von Luftfahrpersonal und Sicherheit der Flughäfen, Erteilung luftrechtlicher Genehmigungen und Ausnahmeerlaubnisse für Rundflüge, Luftfahrtveranstaltungen etc. sowie Fluglärmangelegenheiten (Lärmbeschwerden) sind nur einige Bereiche, die vom LBV.SH bearbeitet werden.

Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für die Schulung von Luftsicherheitskräften, die Bestellung von Luftfahrtsachverständigen/Beauftragte für Luftaufsicht und die Erteilung von Berechtigungen und Erlaubnissen für Luftfahrzeugführer im Luftfahrtdezernat des LBV.SH.

Kontakt

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Joachim Dobratz
joachim.dobratz@lbv-sh.landsh.de
Telefon: 0431 383-2731

Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen)

Zunehmend interessant für Hobbyflieger, Wissenschaftler etwa im Bereich der Klimaforschung oder Unternehmen, die zum Beispiel auf Bildmaterial aus der Luft spezialisiert sind, sind mittlerweile unbemannte Luftfahrtsysteme, also die sogenannten Drohnen, geworden. Vielfältige zivile Nutzungen sind denkbar oder sogar schon möglich. Denn sie können Kameras oder Sensoren transportieren und so Daten für die Wissenschaft sammeln oder Bildmaterial für private oder kommerzielle Nutzung oder für die Berichterstattung der Medien produzieren.

Um eine Drohne aufsteigen zu lassen, ist aber eine Aufstiegsgenehmigung nötig. Zu allen Fragen zum Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (sogenannte Drohnen) erhalten Sie Auskünfte direkt beim LBV.SH.

Kontakt

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Edwin Eweleit
edwin.eweleit@lbv-sh.landsh.de
Telefon: 0431 383-2408

Formulare auf einen Blick

Formblätter für die Verlängerung, Erneuerung oder Berechtigung eines Luftfahrerscheins finden Sie hier:

Antragsformulare für Luftfahrzeugführer

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