Die Beförderung der in der Tabelle des § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) aufgelisteten besonders gefährlichen Güter richtet sich nach §§ 35 ff. GGVSEB. Für die Beförderung der in der Tabelle des § 35b GGVSEB unter der laufenden Nummer 2 und 4 genannten Güter außerhalb der Autobahnen hat Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung erlassen. Diese Güter dürfen auf den Straßen des sogenannten Positivnetzes transportiert werden, soweit diese Strecken nicht ausdrücklich zum Negativnetz gehören. Zum Positivnetz zählen die Autobahnen sowie nach der Allgemeinverfügung außerhalb geschlossener Ortschaften autobahnähnlich ausgebaute Straßen, Bundesstraßen und Landesstraßen und innerhalb geschlossener Ortschaften Vorfahrtstraßen (Zeichen 306 StVO). Das Negativnetz samt zeitlich begrenzter Einschränkungen ist der Anlage zur Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Fahrwegbestimmung des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums sowie die Negativliste können nachfolgend heruntergeladen werden:
Gültig ab 1. Juli 2023:
Fahrwegbestimmung nach der Gefahrgutverordnung Straße, Stand 28. Juni 2023 (PDF, 159KB, Datei ist barrierefrei)