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Thema : Landesplanung

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie an Land)

Seit 30. Oktober 2020 in Kraft

Letzte Aktualisierung: 30.10.2020

Karte mit Umrissen von Schleswig-Holstein zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 (Windenergie an Land)
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 (Windenergie an Land) in Schleswig-Holstein

Am 30. Oktober 2020 ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Windenergie an Land in Kraft getreten. Sie legt verbindlich für das gesamte Land Schleswig-Holstein Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Nutzung der Windenergie fest. Die Teilfortschreibung ersetzt das bisherige Kapitel 3.5.2 (Windenergie) im Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010.

Die Landesverordnung über die Änderung der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie an Land) wurde am 29. Oktober 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (Seite 739) und ist am 30. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Zur Landesverordnung

Planunterlagen zum Herunterladen

Die Teilfortschreibung umfasst den Text des LEP-Kapitels 3.5.2 (Windenergie an Land) einschließlich Begründung, den Umweltbericht mit der Umweltprüfung nach § 8 Raumordnungsgesetz (ROG), die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG, die Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 ROG und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Dokumente enthalten zum Teil Tabellen und Karten und sind daher nicht barrierefrei. Sollte Ihr Vorleseprogramm die Informationen nicht korrekt wiedergeben, wenden Sie sich bitte an die Landesplanung unter der E-Mail windenergiebeteiligung@im.landsh.de

Hintergrund

Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans wird die Windenergie-Flächenplanung an Land neu ausgerichtet. Zentrales Anliegen der Landesregierung ist eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein. Sie soll den unterschiedlichen Interessen beim Ausbau der Windenergie Rechnung tragen und breite Akzeptanz im Land schaffen.

Den ersten Entwurf für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans hatte die Landesregierung zusammen mit den ersten Entwürfen für die Teilaufstellungen der drei Regionalpläne zum Thema Windenergie am 6. Dezember 2016 vorlegt. In mehreren Beteiligungsverfahren konnte die Öffentlichkeit anschließend dazu sowie zu den weiterentwickelten Planentwürfen Stellung nehmen. Am 15. September 2020 hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtages die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Sachthema Windenergie an Land endgültig beschlossen.

Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans wurden jeweils in einer Synopse dokumentiert.

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