Ziele und Grundsätze
Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels sind im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein im Kapitel 3.10 Einzelhandel vorgegeben.
Die Steuerung des großflächigen Einzelhandels bei der Siedlungsentwicklung schafft die Rahmenbedingungen, damit es überall im Land für alle Bevölkerungsgruppen Einzelhandelsangebote für ihre Grundversorgung gibt, die Versorgungsstandorte für alle gut erreichbar sind, Innenstädte und örtliche Zentren als zentrale Versorgungsbereiche erhalten werden und die Einzelhandelsangebote, die sogenannte höherwertige Bedarfe decken sollen, am Zentralörtlichen System ausgerichtet sind.
Die Landesplanung greift nicht steuernd ein, um den marktwirtschaftlichen Wettbewerb im Einzelhandel zu regulieren. Sie hat andere Prüfkiterien. Ihr geht es originär um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und darum, Zersiedelung zu vermeiden. Innenstädte und Ortskerne sollen Zentrale Versorgungsbereiche bleiben und als Lebens- und gesellschaftliche Begegnungsräume nicht beeinträchtigt werden. Die Bevölkerung soll außerdem verbrauchernah versorgt werden. Auch hohes Verkehrsaufkommen soll vermieden vermieden und Flächen schonend und nachhaltig genutzt werden, damit auch der Umwelt- und Klimaschutz gewährleistet wird.
Handreichung zum Einzelhandel
Ergänzend zu den Vorgaben im Landesentwicklungsplan, Kapitel Einzelhandel, hat die Landesplanungsbehörde eine Handreichung herausgegeben. Sie ist rechtlich unverbindlich und dient als Arbeitshilfe für Kommunen, Einzelhandelsunternehmen, Vorhabenträger, Projektentwickler und Gutachterbüros, um Standorte für großflächigen Einzelhandel zu planen. Sie richtet sich außerdem an Industrie- und Handelskammern und Verbände. Die Arbeitshilfe erläutert die Vorgaben im Landesentwicklungsplan (Kapitel 3.10) und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung.
Handreichung Einzelhandel (PDF, 641KB, Datei ist barrierefrei)
Anlagen zur Handreichung
Anlagen der Handreichung sind ein Leitfaden für Einzelhandelsgutachten (Anlage 1), Leitlinien für den Grenzhandel (Anlage 2), landesplanerische Musterfestsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung in Gewerbegebieten (Anlage 3) und ein Leitfaden der Fachkommission Städtebau zum Umgang mit § 11 Absatz der Baunutzungsverordnung in Bezug auf Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels (Anlage 4).
Leitfaden für Einzelhandelsgutachten
Wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sind kommunale und regionale Einzelhandelskonzepte sowie Auswirkungsanalysen zu konkreten Einzelhandelsgroßprojekten. Die Einzelhandelskonzepte bündeln Ziel- und Leitvorstellungen zur Einzelhandelsentwicklung und geben Handlungsempfehlungen. Die Auswirkungsanalysen ermitteln, wie sich die geplanten Sortimente und Verkaufsflächengrößen für ein konkretes Einhandelsprojekt auf den bereits bestehenden Einzelhandel und die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels im Einzugsbereich auswirken werden. In einem Leitfaden hat die Landesplanungsbehörde die Anforderungen und Qualitätskriterien für Einzelhandelskonzepte und Auswirkungsanalysen zusammengestellt, die aus ihrer fachlichen Sicht mindestens erfüllt werden müssen.
Leitfaden Einzelhandelsgutachten (Anlage 1) (PDF, 266KB, Datei ist barrierefrei)
Leitlinien für den Grenzhandel
Eine Sonderform des stationären Einzelhandels in Schleswig-Holstein ist der Grenzhandel in Gemeinden an der deutsch-dänischen Grenze und im Kreis Ostholstein. Der Grenzhandel richtet sich mit seinem Warensortiment vorrangig an Kundinnen und Kunden aus den benachbarten skandinavischen Ländern. Um den Besonderheiten und Herausforderungen des Grenzhandels Rechnung zu tragen und Synergieeffekte, zum Beispiel für den klassischen Einzelhandel zu nutzen, hat die Landesplanungsbehörde im Konsens mit den kommunalen Planungsträgern Leitlinien für die Entwicklung von Grenzhandelsstandorten erstellt. Sie zeigen einen aus Sicht der Landesplanung denkbaren Korridor auf, wie sich der Grenzhandel qualitativ und quantitativ entwickeln kann.
Leitlinien Entwicklung des Grenzhandels (Anlage 2) (PDF, 248KB, Datei ist barrierefrei)
Mehr Informationen zum Grenzhandel
Landesplanerische Musterfestsetzungen
Zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Gewerbegebieten hat die Landesplanungsbehörde Musterfestsetzungen herausgegeben. Sie sind ein unverbindliches Angebot an die Kommunen und sollen ihnen helfen, im Rahmen einer Bauleitplanung planungsrechtliche Festsetzungen so zu treffen, dass sie den Zielen der Raumordnung entsprechen.
Musterfestsetzungen Einzelhandel (Anlage 3) (PDF, 162KB, Datei ist barrierefrei)
Leitfaden der Fachkommission Städtebau
Um zu prüfen, ob ein großflächiges Vorhaben des Lebensmitteleinzelhandel nach der Baunutzungsverordnung (§ 11 Absatz 3) ein atypisches Vorhaben darstellt, für das im Einzelfall konkret nachweislich widerlegt werden kann, dass es negative Auswirkungen auf Ziele der Raumordnung haben kann, hat die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz 2017 einen Leitfaden herausgegeben.
Lebensmittel-Einzelhandel: Umgang mit § 11 Abs. 3 BauNVO (Anlage 4)
Landesweite Einzelhandelserfassung Schleswig-Holstein 2024
Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) hat im Auftrag der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport) von Oktober 2023 bis Juli 2024 landesweit den Einzelhandel in Schleswig-Holstein erfasst. Die umfänglichen Daten sollen zukünftig auch von Kommunen für ihre kommunalen Planungen genutzt werden können. Der Bericht GMA zur landesweiten Einzelhandelserfassung wird demnächst auf dieser Internetseite veröffentlicht.