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Thema : Landesplanung

Organisation der Landesplanung

Mit Fragen räumlicher Planung und Entwicklung beschäftigen sich vor allem die Länder und Kommunen, aber auch die Europäische Union (EU) und der Bund. Die Vorgaben, die hierzu von den verschiedenen Planungsebenen gemacht werden, sind allerdings unterschiedlich verbindlich.

Letzte Aktualisierung: 02.06.2022

Europäische Ebene

Da Raumordnung allein Angelegenheit der Mitgliedstaaten ist, kann die Europäische Union (EU) hierzu keine gesetzlichen Regelungen treffen oder verbindliche Planungskonzepte aufstellen. Sie hat aber einen Orientierungsrahmen und Leitlinien für die räumliche Entwicklung festgelegt. Ziel ist, auf europäischer Ebene eine regional ausgewogene und nachhaltige Entwicklung sowie eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Fachplanungen zu erreichen.

Bundesebene

Informationen des Bundesministeriums

Raumordnung und -entwicklung

Leitbilder

Modellvorhaben

Für die Raumordnung auf Bundesebene ist das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zuständig. Ebenso wie für die europäische Ebene wird auch für das gesamte Bundesgebiet kein verbindlicher Raumordnungsplan aufgestellt, sondern lediglich „Leitbilder und Handlungsstrategien für die räumliche Entwicklung in Deutschland“. Diese wurden 2016 von der damaligen Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) aktualisiert, der das Bundesministerium und die jeweils für Raumordnung zuständigen Ministerien der Länder angehören. Im Mai 2022 hat die Ministerkonferenz ihren Namen in "Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK)" geändert.

Zur räumlichen Steuerung der unterschiedlichen Nutzungen im Meeresbereich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) erstellt das Bundesministerium unter Mitarbeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie Raumordnungspläne in Form von Rechtsverordnungen.

Länderebene

Stilisierte Schleswig-Holstein-Karte auf einem Hintergrund, der ein Rapsfeld, Bäume und Kartenmaterial zeigt

Für die Raumordnung in Schleswig-Holstein ist das Land zuständig. Die Landesplanungsbehörde, die zum Innenministerium gehört, macht sowohl Landesplanung als auch Regionalplanung. Hier entstehen neben dem Landesentwicklungsplan, der Raumordnungsplan für das gesamte Land und die Hoheitsgewässer bis zur 12-Seemeilengrenze ist, auch die Regionalpläne für die verschiedenen Planungsräume.

Landesplanungsrat

Ein Landesplanungsrat berät die Landesplanung bei der Aufstellung der Pläne und in anderen grundsätzlichen Fragen der Raumordnung.

Informationen zum Landesplanungsrat

Kommunale Ebene

Am konkretesten ist räumliche Planung auf der kommunalen Ebene. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung haben die Städte und Gemeinden kommunale Planungshoheit. Mittels der Bauleitplanung können sie in ihren Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen konkret und verbindlich die Nutzung der Flächen in ihrem Gemeindegebiet festlegen.

Sie müssen dabei aber die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen festgelegt sind, beachten bzw. berücksichtigen und ihre Planungen ggf. anpassen. Nach dem Gegenstromprinzip erhalten sie allerdings auch die Gelegenheit, zum Landesentwicklungsplan und zu den Regionalplänen Stellung zu nehmen und damit auf überörtliche Planungen Einfluss zu nehmen. mehr lesen

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