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Thema : Landesplanung

Landesplanung -
Landesplanungsgesetz

Das Landesplanungsgesetz (LaplaG) regelt für Schleswig-Holstein Ergänzungen und Abweichungen vom Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes. Es ist unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und die Neuaufstellung der Regionalpläne sowie die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen. Auch die Kriterien für die Zentralen Orte und Stadtrandkerne und die Berufung des Landesplanungsrates gibt das Landesplanungsgesetz vor.  

Letzte Aktualisierung: 07.11.2023

Neufassung 2014

2014 ist eine Neufassung des Landesplanungsgesetzes in Kraft getreten, die mittlerweile mehrfach geändert und an neue Gegebenheiten angepasst wurde. Mit der Neufassung sind 2014 die Planungsräume im Land geändert worden. Statt fünf gibt es jetzt nur noch drei Planungsräume (§ 3).

Die Landesregierung beschließt den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne seit 2014 als Rechtsverordnungen. Beim Landesentwicklungsplan erfolgt dies mit Zustimmung des Landtags (§ 5). Außerdem wurde 2014 die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Regelungen zur Raumordnung im Untergrund des Landesgebietes treffen zu können (§ 2 Absatz 2 und § 5 Absatz 3).

Mit dem Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes (Artikel 3) wurde außerdem das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG) aufgehoben, da die im LEGG enthaltenen Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung größtenteils bereits im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes sowie im Landesentwicklungsplan enthalten sind. Wo dies nicht der Fall war, wurden die Regelungen in das neue Landesplanungsgesetz aufgenommen, wie die Ausführungen zum Zentralörtlichen System (§§ 24 bis 30).

Änderungen seit 2014

Planunterlagen im Internet

Änderungen des Landesplanungsgesetzes führten 2018 unter anderem dazu, dass die öffentlichen Beteiligungsverfahren bei Neuaufstellungen oder Fortschreibungen von Raumordnungsplänen noch stärker online-gestützt erfolgen. Alle Planunterlagen, wie Texte, Karten und Umweltberichte, werden seitdem in erster Linie im Internet bereitgestellt. Sie stehen damit schneller und direkter zur Verfügung. Außerdem entfallen die hohen Kosten für Druck und Versand der teilweise umfangreichen Unterlagen.

Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung

2020 wurde es möglich, Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen weiter zu verschlanken und zu beschleunigen sowie gegebenenfalls auch auf die örtliche Auslegung von Papierexemplaren zu verzichten und die Öffentlichkeitsbeteiligung komplett online durchzuführen. Die Veröffentlichung von Raumordnungsplänen erfolgt seit 2020 ebenfalls nur noch im Internet (§ 5 Absätze 10 und 11).

Experimentierklausel

Mit der Ergänzung des § 13a wurde 2020 eine Möglichkeit geschaffen, in herausragenden Fällen befristet von Zielen der Raumordnung abzuweichen, um modellhafte und experimentelle Entwicklungsmaßnahmen zu erproben, insbesondere interkommunale Entwicklungsansätze zur Siedlungsentwicklung, Digitalisierung oder zur Sicherung der Daseinsvorsorge (Experimentierklausel).

Bericht zur Flächeninanspruchnahme

Im November 2020 erfolgte eine Änderung des § 22. Um die Zunahme von Flächen für Siedlung und Verkehr weiter zu reduzieren, soll die Landesregierung dem Landtag zukünftig alle drei Jahre einen Bericht zur Flächeninanspruchnahme vorlegen und darin gegebenenfalls notwendige Maßnahmen für die Umsetzung aufzeigen.

Geplante Änderungen

Die Landesregierung hat im November 2023 erneut ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes angeschoben. Das Gesetz soll damit an Änderungen im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) angepasst werden, die im September 2023 in Kraft getreten sind. Geplant ist unter anderem, die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu Planentwürfen zu verkürzen, um Verfahren zu beschleunigen.

Auch auf eine örtliche Bekanntmachung und die Auslegung von Planunterlagen in Papierform bei den Kreisen und kreisfreien Städten soll zukünftig verzichtet werden. Gemäß dem ROG werden zudem Raumordnungsverfahren in Raumverträglichkeitsprüfungen umbenannt. Gestrichen werden im LaplaG außerdem Regelungen, die bereits im ROG enthalten sind. Das LaplaG wird dadurch kürzer. Die geplanten Änderungen sollen möglichst Mitte 2024 in Kraft treten.

Mehr Informationen zum Gesetzesvorhaben

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

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