Die wechselvolle Historie Schleswig-Holsteins ist geprägt vom deutsch-dänischen Verhältnis.
Letzte Aktualisierung: 01.10.2014
Schleswig-Holstein war schon in der frühen Vorzeit besiedelt, davon zeugen unter anderem zahlreiche Megalithgräber sowie bedeutende Funde in den Mooren von Nydam und Thorsberg. Im 9. Jahrhundert entstand in Haithabu an der Schlei einer der größten Wikingersiedlungsplätze Nordeuropas, von dem noch heute ein mächtiger Halbkreiswall zu sehen ist.
Die ersten großen Städte
Nachdem sich Schleswig in der Mitte des 13. Jahrhunderts als Herzogtum zwischen Eider und Königsau herausgebildet hatte, einigten sich Dänen und Deutsche im Jahre 1386, das dänische Fürstentum Schleswig mit der deutschen Grafschaft Holstein unter einem Landesherren zu vereinigen. Die deutschen Grafen von Schauenburg regierten beide Landesteile bis zum Aussterben der Familie 1460. In dieser Zeit entstanden auch die ersten größeren Städte, von denen Lübeck als Hansestadt zu den bedeutendsten Metropolen Europas aufstieg.
Den Schauenburgern folgte König Christian I. von Dänemark, der 1460 den Ripener Freiheitsbrief verfasste. Diese berühmteste Urkunde Schleswig-Holsteins hat ihre Gültigkeit bis auf den heutigen Tag behalten. Die berühmte Passage "ewich tosamende ungedeelt" galt lange als Bekenntnis zur Unteilbarkeit des Landes. Nach jüngerer Geschichtsschreibung drückt sie lediglich den Wunsch nach innerem Frieden aus und nicht den Anspruch auf die Eigenstaatlichkeit Schleswig-Holsteins. Noch zur Regierungszeit Christians I. erhob der deutsche Kaiser 1474 Holstein zum Herzogtum.
Nach zahlreichen deutschen Herzögen regierte ab 1773 wieder der dänische König beide Landesteile in Personalunion. In der Folge nahm Schleswig-Holstein einen großen wirtschaftlichen und politischen Aufschwung: Mit dem Eiderkanal, dem Vorläufer des jetzigen Nord-Ostsee-Kanals, entstand die wichtigste Wasserstraße zwischen Nord- und Ostsee. Die Abschaffung der Leibeigenschaft leitete eine Agrarreform ein.
Erst der zunehmende Nationalismus im 19. Jahrhundert verbunden mit Bestrebungen aus Kopenhagen, das Herzogtum Schleswig ins dänische Königreich Dänemark einzugliedern, zerrüttete das gute Verhältnis zwischen Deutschen und Dänen und führte 1848 zur Schleswig-Holsteinischen Erhebung. Mit Hilfe einer Provisorischen Regierung nahm die deutsche Bevölkerung die Geschicke der Herzogtümer selbst in die Hand, unterlag jedoch der militärischen Übermacht Dänemarks und den politischen Zwängen der europäischen Großmächte: 1851 besetzten Truppen des Deutschen Bundes das Herzogtum Holstein und stellten die Verhältnisse vor 1848 wieder her. Zugleich verpflichtete sich der dänische König, eine Gesamtstaatsverfassung einzuführen, die eine Eingemeindung Schleswigs ins Königreich ausschloss.
Die Schlacht bei Düppel
Der deutsch-dänische Konflikt konnte jedoch auf Dauer nicht beigelegt werden und führte 1864 zum Krieg. Die Entscheidung fiel bei der Düppeler Schlacht am 18. April 1864. Nach der über einen Monat anhaltenden Belagerung preußisch-österreichischer Truppen vor den Düppeler Schanzen kam es zur Entscheidungsschlacht. Das Ergebnis waren rund 1200 preußische und 1700 dänische tote und verletzte Soldaten. Weitere 3400 dänische Soldaten wurden zu Kriegsgefangene. Seit diesem Sieg gehörte neben Holstein auch Schleswig zum Deutschen Bund. 1866 wurde Schleswig-Holstein zur Provinz des Königreiches Preußen. Verwaltungssitz war Schleswig. 1876 wurde die Provinz um das Herzogtum Lauenburg erweitert.
Anfang des 20. Jahrhunderts gingen wichtige politische Impulse von Schleswig-Holstein aus: Der Kieler Matrosenaufstand leitete die Novemberrevolution von 1918 ein und damit das Ende des Ersten Weltkriegs in Deutschland. Als Folge des Versailler Vertrags entschied sich der nördliche Teil der Bevölkerung Schleswigs in einer Volksabstimmung 1920 für die Vereinigung mit Dänemark. In der südlichen Zone sprachen sich 80 Prozent der Bevölkerung für den Verbleib beim Deutschen Reich aus. Seither bildet die Grenze zwischen beiden Abstimmungsgebieten die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Dänemark, mit nationalen Minderheiten beiderseits der Grenze.
Deutsch-dänische Entspannung
Nach Ende des 2. Weltkrieges schafften die "Kieler Erklärung von 1949" des Schleswig-Holsteinischen Landtages und die "Bonn-Kopenhagener Erklärungen" von 1955 die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung des deutsch-dänischen Verhältnisses.
Sie beinhalten das Prinzip der "Bekenntnisfreiheit", also das Recht, sich zu einer nationalen Minderheit zu bekennen, ohne dass dies von Amts wegen nachgeprüft werden darf. Aus den Konflikten zwischen Deutschen und Dänen hat sich ein enges Miteinander von Mehrheit und Minderheit entwickelt.
Kooperation mit Dänemark
Die regionale Zusammenarbeit mit Süddänemark und die Förderung der Grenzregion sind zentrale Anliegen der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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