Navigation und Service

Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Landeskasse Schleswig-Holstein – Datenschutzerklärung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung im Bereich Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - Landeskasse

Letzte Aktualisierung: 03.09.2021

Vorwort

Am 25. Mai 2018 ist die auf Ebene der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit dieser soll eine Vereinheitlichung der Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten u.a. auch mit Blick auf den öffentlichen Dienst erreicht werden. Vornehmliches Ziel dieser Vereinheitlichung ist der Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen.
Ein wesentlicher Gegenstand der DSGVO sind in diesem Zusammenhang die Informationspflichten der datenverarbeitenden Stelle, mit welchen die Verarbeitung transparenter für die betroffenen Personen gestaltet werden soll.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Wer sind wir?

"Wir" ist das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein – Landeskasse – und für die Verarbeitung personenbezogener Daten für folgenden Aufgaben und Zwecke verantwortlich:

Die Annahme und Leistung aller Zahlungen nichtsteuerlicher Art für das Land Schleswig-Holstein sowie für die Buchführung und Rechnungslegung über diese Zahlungen,

die Wahrnehmung der Aufgaben der Hinterlegungskasse nach dem Hinterlegungsgesetz

und der Vollstreckungsbehörde nach dem Landesverwaltungsgesetz für Einnahmen nichtsteuerlicher Art und für Ansprüche der Justizbehörden des Landes Schleswig-Holstein.

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein – Landeskasse – als verantwortliche Behörde, vertreten durch die Behördenleitung, richten:

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
-Landeskasse-
Wilhelminenstr. 34
24103 Kiel

Telefon: 0431-988-7509
Fax: 0431-988-7563

E-Mail: poststelle.lksh@fmlk.landsh.de

Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten dieser Behörde wenden:

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
-Amt für Informationstechnik-
Datenschutzbeauftragter
Feldstr. 25
24105 Kiel

E-Mail: datenschutz@ait.landsh.de

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Landeskasse. Ihre personenbezogenen Daten werden zu dem Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeiten.

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

Für die Bearbeitung erforderliche Informationen, z. B.

  • Bankverbindung,
  • Familienstand und Kinder,
  • Beruf,
  • Arbeitslohn sowie andere Einkünfte, Betriebseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten,
  • Zahlungsverpflichtungen (z.B. Miete, Unterhaltsverpflichtungen),
  • Zahlungsgrund, Verwendungszweck (bei Zahlungen durch die Landeskasse).

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, erheben wir ausnahmsweise dann, wenn dies für das Verfahren erforderlich ist.

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Erklärungen, Mitteilungen und Anträge.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit keine Selbstauskunft erteilt wird und Dritte gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:

  • Arbeitgeber oder Kreditinstitute übermitteln Daten in Form einer Drittschuldnererklärung,
  • Rentenversicherungsträger übermitteln z. B. Daten über den Namen und die Adresse des Arbeitgebers,
  • Gemeinden übermitteln Daten über Gewerbeamts- und Meldedaten,
  • Notare übermitteln Daten über Grundstücksveräußerungen, Gesellschaftsverträge, Erbverträge und Schenkungsverträge,
  • Behörden übermitteln Daten über Zahlungen und Verwaltungsakte.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann maschinell verarbeitet. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets dem aktuellen Stand der Technik.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Gerichte oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiele:

  • Anträge auf Abnahme einer Vermögensauskunft
  • Pfändungen beim Arbeitgeber oder einem Kreditinstitut

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für die Verfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind zum einen die Verjährungsfristen, zum anderen die Aufbewahrungsbestimmungen (Nr. 4.7 der Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zu den §§ 70 bis 72 und 75 bis 80 Landeshaushaltsordnung (LHO)).

Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18, 21 und 77 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft (Art. 15)

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Sachverhalt gemacht werden.

Recht auf Berichtigung (Art. 16)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17)

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 7.).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlan-gen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch (Art. 21)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nach-kommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Vollstreckungsverfahrens).

Recht auf Beschwerde (Art. 77)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nach-gekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Postfach 71 16
24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1200

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
https://www.datenschutzzentrum.de

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen