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Thema : Lärmschutz

Was sind Lärmkarten?


Lärmkarten stellen die Belastungen durch Umgebungslärm im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen dar. In Ballungsräume können neben Straßen- und Schienenverkehr und Industrie- und Gewerbelärm auch andere relevante Lärmquellen einbezogen werden.

Letzte Aktualisierung: 21.06.2023

Lärmkarten stellen die von Hauptlärmquellen ausgehenden Lärmbelastungen dar und bestehen insbesondere aus:

  • einer graphischen Darstellung der Lärmsituation mit Isophonenbändern (Bereiche gleicher Lautstärke) für die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex),
  • tabellarischen Angaben über die geschätzte Zahl der belasteten Menschen in den Isophonenbändern,
  • statistischen Abschätzungen zu gesundheitlichen Auswirkung von Umgebungslärm,
  • einer allgemeinen Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen, einer Beschreibung der Umgebung: Ballungsräume (Lage, Größe, Einwohnerzahl), Städte, Dörfer, ländliche Gegend oder nicht ländliche Gegend, Flächennutzung und anderer Hauptlärmquellen und
  • einer tabellarischen Angabe über lärmbelastete Flächen und die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser.
Das Bild zeigt beispielhaft einen Ausschnitt der Lärmkarte der Gemeinde Flintbek Ortsteil Voorde. Die unterschiedlichen Isophonenbänder sind unterschiedlich farbig dargestellt.

Das Beispiel für eine grafische Darstellung der Lärmsituation einer Hauptverkehrsstraße zeigt die Lärmsituation für den Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ausgehend von einer Hauptverkehrsstraße mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Lärmsituation wird mit Isophonenbändern beschrieben, die in 5 dB(A)-Schritten unterschiedlich eingefärbt sind (siehe Farblegende).

Straßenverkehrslärm

In den Lärmkarten werden Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. In Ballungsräumen und manchen Städten und Gemeinden wurden auch einzelne Straßen mit geringeren Verkehrsbelastungen einbezogen.

Die zu Grunde gelegten Verkehrszahlen der Lärmkartierung 2022 beruhen

  • für Bundesautobahnen und Bundestraßen auf einer Hochrechnung der Bundesverkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2015 für das Jahr 2019,
  • für Landesstraßen auf einer Hochrechnung der Verkehrszählung des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) aus 2015 für das Jahr 2019,
  • auf einzelnen aktuellen Verkehrzählungen des LBV.SH sowie
  • auf Zählungen der Kommunen, sofern diese aktueller oder detaillierter sind.

Neben der Anzahl der Kraftfahrzeuge ergibt sich die Lärmbelastung aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche, der Fahrbahnbreite, der Steigung und dem LKW-Anteil.

Bei der Schallausbreitung werden die vorhandenen Schallschutzeinrichtungen, das Geländemodell sowie abschirmende Gebäude und Reflextionen berücksichtigt.

Industrie- und Gewerbelärm

Die Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt nur in Ballungsräumen. Es wurden Betriebsgelände erfasst, soweit sich in ihnen eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IED-Anlagen) befinden. Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr werden ebenfalls betrachtet.

Dabei werden nur Anlagen und Häfen kartiert, die erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) ist die Lärmsituation ab einem LDEN von über 55 dB(A) und einem LNight von über 50 dB(A), optional einem LNight von über 45 dB(A) darzustellen. Für die Entscheidung, ob erheblicher Umgebungslärm hervorgerufen wird, dienten vorliegende Gutachten von Sachverständigen und Erkenntnisse aus der Anlagenüberwachung des Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei der Mehrzahl der Anlagen lagen die Lärmbelastungen schon am Rand des Betriebsgeländes unterhalb eines LDEN von 55 dB(A) und eines LNight von 45 dB(A).

Die Lärmbelastung ergibt sich vor allem aus den Lärmquellen (z. B. Maschinen, Geräte, Werksverkehr) der einzelnen Anlagen, die größtenteils als flächenbezogene Schallleistungspegel dargestellt sind, und der zeitlichen Einwirkung dieser Quellen.

Bei der Schallausbreitung der kartierten Anlagen werden Schallschutzeinrichtungen, das Geländemodell, abschirmende Gebäude und Reflextionen berücksichtigt.

Fluglärm

Bei der Lärmkartierung wurden Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen erfasst. In Schleswig-Holstein liegt nur der Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel oberhalb dieser Schwelle, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA) kartiert wird. Neben der Zahl der Starts und Landungen ergibt sich die Lärmbelastung aus den Eigenschaften der verwendeten Flugzeuge (Einstufung nach Gruppen) und der benutzten Flugspuren und -korridore.

Schienenlärm

In den Lärmkarten werden Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen als Hauptlärmquelle dargestellt. In Ballungsräumen sind weitere Strecken zu kartieren. Die Kartierung des Schienenlärms erfolgt für Eisenbahnen des Bundes durch das Eisenbahn-Bundesamt. Für andere Eisenbahnen wie Strecken der AKN Eisenbahn GmbH sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Die Kartierung erfolgte für diese Strecken grundsätzlich durch das LfU.

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