Lärmkarten wurden zuletzt zum 30.06.2022 überprüft und mit wenigen Ausnahmen überarbeitet.
Letzte Aktualisierung: 21.06.2022
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Was sind Lärmkarten?
Lärmkarten stellen die Belastungen durch Umgebungslärm im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen dar. In Ballungsräume können neben Straßen- und Schienenverkehr und Industrie- und Gewerbelärm auch andere relevante Lärmquellen einbezogen werden.
Lärmkarten stellen die von Hauptlärmquellen ausgehenden Lärmbelastungen dar und bestehen insbesondere aus:
einer graphischen Darstellung der Lärmsituation mit Isophonenbändern (Bereiche gleicher Lautstärke) für die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex),
tabellarischen Angaben über die geschätzte Zahl der belasteten Menschen in den Isophonenbändern,
statistischen Abschätzungen zu gesundheitlichen Auswirkung von Umgebungslärm,
einer allgemeinen Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen, einer Beschreibung der Umgebung: Ballungsräume (Lage, Größe, Einwohnerzahl), Städte, Dörfer, ländliche Gegend oder nicht ländliche Gegend, Flächennutzung und anderer Hauptlärmquellen und
einer tabellarischen Angabe über lärmbelastete Flächen und die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser.
Das Beispiel für eine grafische Darstellung der Lärmsituation einer Hauptverkehrsstraße zeigt die Lärmsituation für den Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) ausgehend von einer Hauptverkehrsstraße mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Lärmsituation wird mit Isophonenbändern beschrieben, die in 5 dB(A)-Schritten unterschiedlich eingefärbt sind (siehe Farblegende).
Straßenverkehrslärm
In den Lärmkarten werden Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. In Ballungsräumen und manchen Städten und Gemeinden wurden auch einzelne Straßen mit geringeren Verkehrsbelastungen einbezogen.
Die zu Grunde gelegten Verkehrszahlen der Lärmkartierung 2022 beruhen
für Bundesautobahnen und Bundestraßen auf einer Hochrechnung der Bundesverkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2015 für das Jahr 2019,
für Landesstraßen auf einer Hochrechnung der Verkehrszählung des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) aus 2015 für das Jahr 2019,
auf einzelnen aktuellen Verkehrzählungen des LBV.SH sowie
auf Zählungen der Kommunen, sofern diese aktueller oder detaillierter sind.
Neben der Anzahl der Kraftfahrzeuge ergibt sich die Lärmbelastung aus der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche, der Fahrbahnbreite, der Steigung und dem LKW-Anteil.
Bei der Schallausbreitung werden die vorhandenen Schallschutzeinrichtungen, das Geländemodell sowie abschirmende Gebäude und Reflextionen berücksichtigt.
Industrie- und Gewerbelärm
Die Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt nur in Ballungsräumen. Es wurden Betriebsgelände erfasst, soweit sich in ihnen eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (IED-Anlagen) befinden. Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr werden ebenfalls betrachtet.
Dabei werden nur Anlagen und Häfen kartiert, die erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) ist die Lärmsituation ab einem LDEN von über 55 dB(A) und einem LNight von über 50 dB(A), optional einem LNight von über 45 dB(A) darzustellen. Für die Entscheidung, ob erheblicher Umgebungslärm hervorgerufen wird, dienten vorliegende Gutachten von Sachverständigen und Erkenntnisse aus der Anlagenüberwachung des Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei der Mehrzahl der Anlagen lagen die Lärmbelastungen schon am Rand des Betriebsgeländes unterhalb eines LDEN von 55 dB(A) und eines LNight von 45 dB(A).
Die Lärmbelastung ergibt sich vor allem aus den Lärmquellen (z. B. Maschinen, Geräte, Werksverkehr) der einzelnen Anlagen, die größtenteils als flächenbezogene Schallleistungspegel dargestellt sind, und der zeitlichen Einwirkung dieser Quellen.
Bei der Schallausbreitung der kartierten Anlagen werden Schallschutzeinrichtungen, das Geländemodell, abschirmende Gebäude und Reflextionen berücksichtigt.
Fluglärm
Bei der Lärmkartierung wurden Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen erfasst. In Schleswig-Holstein liegt nur der Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel oberhalb dieser Schwelle, der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (BUKEA) kartiert wird. Neben der Zahl der Starts und Landungen ergibt sich die Lärmbelastung aus den Eigenschaften der verwendeten Flugzeuge (Einstufung nach Gruppen) und der benutzten Flugspuren und -korridore.
Schienenlärm
In den Lärmkarten werden Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen als Hauptlärmquelle dargestellt. In Ballungsräumen sind weitere …
Zur Ausarbeitung der Lärmkarten werden die Lärmimmissionen nach einheitlichen Berechnungsverfahren errechnet.
Lärmmessungen werden nicht durchgeführt. Die Berechnungsverfahren sind im Bundesanzeiger (dort Suche mit "Berechnungsverfahren Umgebungslärm") veröffentlicht worden. Im Verfahren werden zahlreiche Parameter berücksichtigt.
In den graphischen Lärmkarten werden die berechneten Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) in Isophonenbändern in bestimmten Farben dargestellt. Der LDEN ist ein gewichteter Mittelwert, der 12 Tagesstunden (von 6 Uhr bis 18 Uhr), 4 Abendstunden (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und 8 Nachtstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr), also den ganzen Tag umfasst. Der LNight umfasst 8 Nachtstunden. Dabei beträgt der Beurteilungszeitraum ein Jahr.
Die Ermittlung der Belastetenzahlen innerhalb der Isophonenbänder erfolgt entsprechend der obigen Vorgaben. Aus den Daten der Einwohnermeldeämter konnten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Aspekte die Anzahl der Einwohner von Gebäuden ermittelt werden. Mit statistischen Verfahren werden die Einwohner gleichmäßig einzelnen Punkten auf den Fassaden eines Gebäudes zugeordnet. Für diese Punkte (Fassadenpunkte) werden die jeweiligen Lärmbelastungen ermittelt.
Neue Berechnungsverfahren
Die europaweit einheitlichen Verfahren zur Berechnung der Lärmkarten sind erstmalig für die Lärmkartierung 2022 anzuwenden. In der folgenden Tabelle werden beispielhaft die Unterschiede zum alten Verfahren aufgeführt. Die neuen Berechnungsverfahren führen zu deutlichen Unterschieden der Lärmkarten im Vergleich von 2022 und 2017.
Parameter
bis 2018 (VBUS)
ab 2019 (BUB)
Emissionen + Ausbreitung
ein Pegel
Pegel in 8 Oktaven
Straßenoberflächen
Oberflächenbeiwert DStro
Emissionsprofile für
15 Bauweisen in Oktaven
Fahrzeugklassen
PKW + LKW
PKW, Krad, leichte und
schwere LKW
Antriebs- und
Rollgeräuschen
zusammengefasst
getrennt
Kreisverkehre und
Ampelkreuzungen
nein
ja
Emissionshöhe
0,5 m
0,05 m
Reflektionen
mehrfach
einfach
Einwohnerverteilung auf
Immissionspunkte
rund um das Gebäude
nur auf die lauteste Hälfte
Geoportal Umgebungslärm mit Anleitung
Die Ergebnisse der Lärmkartierung in Schleswig-Holstein können über das Geoportal Umgebungslärm eingesehen werden.
Hier sind die Darstellung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr, durch nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken der AKN und in Ballungsräumen die von Industrieanlagen verursachten Lärmbelastungen zu finden. Es werden Bereiche gleicher Lautstärke in 5 dB Schritten dargestellt. Außerdem finden Sie für jede Gemeinde Angaben zu den von Umgebungslärm belasteten Menschen, Wohnungen und Flächen und die Lärmaktionspläne.
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