Unter "Umgebungslärm" werden belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien gefasst, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Das ist Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.
Dies umfasst nicht Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in Militärgebieten zurückzuführen ist.