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Thema : Lärmschutz

Fluglärmschutzverordnungen in Schleswig-Holstein

Die ermittelten Lärmschutzbereiche sind durch Rechtsverordnungen der Landesregierung festgesetzt worden.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2017

Neben dem Verordnungstext bestehen die einzelnen Fluglärmschutzverordnungen jeweils aus einer Aufstellung der Kurvenpunkte, die den Verlauf der Schutzzonen durch Koordinaten angeben sowie aus Karten im Maßstab 1:5 000 und 1:15 000 oder 1:50 000.

Die Verordnungen werden nach ihrem Inkrafttreten jeweils im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein (GVOBl. Schl.-H.) verkündet und bei einzelnen Kreisen und Gemeinden zu jedermanns Einsicht niedergelegt. Interessierte können die bisher durch die Landesregierung erlassenen Verordnungen samt Anlagen auch hier herunterladen.

Die in Schleswig-Holstein festgesetzten Lärmschutzbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

FlugplatzRechtsgrundlage
der Festsetzung
Datum der
Festsetzung
Hamburg§ 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG
13. April 2012
Hohn§ 2 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG
23. Dezember 2016
Lübeck-Blankensee§ 2 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 4 Abs. 3 FluglärmG
30. März 2012
Schleswig§ 2 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG
23. Dezember 2011
Sylt§ 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG
25. Juni 2010

Nähere Informationen zu den jeweiligen Flugplätzen finden Sie hier:

Verkehrsflughafen Hamburg

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat eine Landesverordnung zur Festsetzung des auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins gelegenen Teils des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg erlassen.

Das Festsetzungsverfahren ist mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 13. April 2012 abgeschlossen worden. Die Verordnung, Karten des Lärmschutzbereichs und weitere Unterlagen hierzu finden Sie nachfolgend:

Detailkarten Lärmschutzbereich

Detailkarten Tag-Schutzzonen

Detailkarten Nacht-Schutzzonen

Adressbezogene Suche

Mithilfe des Geoportals der Metropolregion Hamburg kann für das Gebiet der betroffenen Gemeinden in Schleswig-Holstein eine adressbezogene Suche durchgeführt werden.
So ist es auf einfache Weise möglich festzustellen, ob das jeweilige Grundstück innerhalb des Lärmschutzbereichs liegt oder nicht.

Geoportal der Metropolregion Hamburg

Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee

Auch für den Erlass einer Landesverordnung zur Festsetzung des auf schleswig-holsteinischem Gebiet liegenden Teils des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee ist die Landesregierung Schleswig-Holstein zuständig.

Das entsprechende Rechtsetzungsverfahren ist mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. März 2012 (GVOBl. Schl.-H., S. 329) abgeschlossen. Die Verordnung samt Anlagen und ergänzenden Unterlagen ist nachfolgend veröffentlicht:

Karten für den baulichen Schallschutz im Maßstab 1:5 000 (Tag- und Nachtschutzzonen)

Militärischer Flugplatz Schleswig

Verkehrsflughafen Sylt

Der Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Sylt wurde durch Landesverordnung vom 2. Juni 2010 (GVOBl. Schl.-H., S. 463) festgesetzt.

Die Verordnung samt Anlagen und weiteren Informationen steht nachfolgend zum Download bereit:

Militärischer Flugplatz Hohn

Für den militärischen Flugplatz Hohn ist mit Wirkung vom 23. Dezember 2016 ein neuer Lärmschutzbereich festgesetzt worden.

Die entsprechende Landesverordnung vom 24. November 2016 (GVOBl. Schl.-H., S. 915) kann mitsamt Anlagen und weiteren ergänzenden Unterlagen hier abgerufen werden:

Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn (LFlugLSVO Hohn) mit Anlagen
Detailkarten der Tag- und Nachtschutzzonen im Maßstab 1 : 5 000
Erläuterungen zur Ermittlung des Lärmschutzbereiches

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