Durch die Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) gelten für die Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze deutlich erhöhte Anforderungen, um die Nachbarschaft und Allgemeinheit besser als bisher vor Fluglärm zu schützen. Zu diesem Zweck ist den Landesregierungen durch das FluglärmG die Aufgabe übertragen worden, so genannte Lärmschutzbereiche festzusetzen. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ist dieser Aufgabe nachgekommen und hat für mehrere Flugplätze Lärmschutzbereiche durch Landesverordnungen ausgewiesen.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema sowie Karten und Hinweise zu den Lärmschutzbereichen in Schleswig-Holstein.