Leitprojekte Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
Förderbereiche der integrierten ländlichen Entwicklung sind lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, der ländliche Tourismus und die Erhaltung des kulturellen Erbes.
Letzte Aktualisierung: 22.01.2024
Schleswig-Holstein will Antworten geben, wie eine lebenswerte Zukunft für die ländlichen Räume vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gesichert werden kann. Das Land nutzt die ELER-Förderperiode dazu, Potenziale für die Erhaltung der Lebensqualität auf dem Lande auszubauen, Kräfte zu bündeln und die Gemeinschaft zwischen Haupt- und Ehrenamt zu stärken. Förderbereiche der integrierten ländlichen Entwicklung sind die so genannten "ILE": Mehrfunktionenhäuser mit den Schwerpunkten Nahversorgung oder Bildung, : lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, der ländliche Tourismus und die Erhaltung des kulturellen Erbes.
Die Sicherung der Daseinsvorsorge ist dabei ein wichtiges Anliegen mit Schwerpunkten wie Bildung und Nahversorgung. Multifunktionale Ansätze der Nahversorgung wie zum Beispiel MarktTreffs werden fortgesetzt und konzeptionell weiter entwickelt. Um auch Bildungsorte für Kindergärten, für Schule, für Kultur zu erhalten, gibt das Land Anreize, neue Partnerschaften zu bilden und möglichst viele Angebote zu verknüpfen. Die Förderung zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes wird fortgesetzt. Die Förderung des ländlichen Tourismus konzentriert sich auf lokale Radrouten inklusive der Begleitinfrastruktur sowie auf die Gestaltung touristischer Ankommenspunkte.
Aktuelles
Mit dem Landesprogramm ländlicher Raum (LPLR) hat das Land Schleswig-Holstein für die ELER-Förderperiode 2014-2020 eine neue Weichenstellung vorgenommen. Diese Förderperiode wird mit zusätzlichen EU-Mitteln um zwei Übergangsjahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die bewilligten Projekte können noch bis 2025 abgerechnet werden. Die Richtlinie für die ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 ist zum 1.10.2023 in Kraft getreten.
Nächster Stichtag in 2024 für die ILE-Fördermaßnahmen (Lokale Basisdienstleistungen und ländlicher Tourismus, Erhalt des kulturellen Erbes) ist der 1. April 2024 (Abgabe der bewilligungsreifen Anträge (inklusive baufachliche Prüfung) beim LLnL. Zum Stichtag unvollständig beim LLnL eingegangene Anträge werden abgelehnt.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum LLnL zur Beratung des Projektes sowie eine Einreichung des Antrages sechs Wochen vor dem Stichtag tragen zum Erfolg des Vorhabens bei. Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLnL bis zum 15. Februar 2024 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.
Richten Sie bewilligungsreife Förderanträge bitte an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL). Das Auswahlverfahren für die ELER-Mittel erfolgt zu bestimmten Stichtagen auf der Grundlage von Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und Ranking der Anträge). Die Anträge werden kontinuierlich entgegen genommen. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden auf Förderfähigkeit geprüft, anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend der Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets.
Ansprechperson
Das jeweils zuständige Regionaldezernat beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) berät Sie bei Ihrem Projekt, den Antragsvordrucken und beim Einreichung der Unterlagen
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