Arbeitsstipendien werden jährlich für einen frei wählbaren Ort für höchstens sechs Monate über maximal 6.000 Euro an professionelle Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater vergeben. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.
Reisestipendien werden an professionelle Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater für Aufenthalte im In- und Ausland oder für die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien, Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen vergeben. Die Höchstfördersumme liegt bei 10.000 Euro (inklusive Reisekosten). Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.
Voraussetzungen
- Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler, die besonderes Potenzial erwarten lassen. Eine feste Altersgrenze gibt es für die Stipendien nicht. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen jedoch noch am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung stehen.
- Wohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
- für Bildende Kunst, Musik und Theater: erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums im jeweiligen Bereich
- für Schriftstellerinnen und Schriftsteller: bereits veröffentlichte literarische Werke
- für Übersetzerinnen und Übersetzer: Nachweis bereits erfolgreicher Übersetzungstätigkeit
Bewerbung
Es ist eine Eigenbewerbung erforderlich.
Der Bewerbung sind eine Projektbeschreibung und Arbeitsproben sowie bei Reisestipendien auch eine Kostenkalkulation und eine Einladung der Veranstalter bzw. Vorlage des Veranstaltungsprogramms hinzuzufügen.
Abgabetermin
jährlich 28. Februar
Vergabe
Über die Vergabe der Stipendien entscheiden der Vorstand der Kulturstiftung und das Land Schleswig-Holstein auf Vorschlag der Stipendienkommission. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich informiert.
Ansprechpartnerinnen
Kontakt:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Besucheradresse: Jensendamm 5, 24103 Kiel
Postanschrift: Postfach 7124, 24171 Kiel
Bundesstipendien im Ausland
Auslandstipendien der Bundesrepublik Deutschland
Die Kulturstaatsministerin und die Länder bieten Künstlerinnen und Künstlern, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland leben, die Möglichkeit, sich um ein Auslandsstipendium in Italien und Frankreich zu bewerben.
Hochbegabte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.
Künstlerinnen und Künstler bewerben sich online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Diese Stipendien stellen die höchste Auszeichnung im Bereich der Kulturförderung dar. Die Kosten für die Studienaufenthalte trägt die Bundesregierung.
Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom
Förderung besonders begabter und geeigneter junger Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Komposition durch einen elfmonatigen Studienaufenthalt in der Villa Massimo in Rom. Grundkenntnisse der italienischen Sprache sind erforderlich.
Casa Baldi in Rom
Die Casa Baldi ist angegliedert an die Villa Massimo. Das Arbeitsstipendium richtet sich an junge Künstlerinnen und Künstler mit Grundkenntnissen der italienischen Sprache.
Informationen über die Bundesstipendien und das Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird betreut und organisiert durch die Kulturstiftung der Länder.