Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln lauten die klassischen Museumsaufgaben. Die Sammlung ist die Basis, sie dient dem Profil des Museums, dient der wissenschaftlichen Forschung genauso wie der Öffentlichkeit und muss für ein breites Publikum anschaulich erschlossen werden. Die Museen in Schleswig-Holstein präsentieren das kulturelle Erbe des Landes und befinden sich in der Trägerschaft von Kommunen, Kreisen, Privaten, Vereinen. Die Sicherung und Vermittlung des kulturellen Erbes haben eine integrale gesellschaftliche Funktion und Bedeutung für Tourismus, Bildung, Stadt- und Regionalentwicklung und auch als wirtschaftlicher Standortfaktor. Für die Landesregierung liegt der Schwerpunkt auf der Förderung von Museen oder musealen Projekten mit überregionaler Bedeutung.
Für Museumsprojekte stehen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- Zuschüsse zu Projekten und Ausstellungen von landesweiter Bedeutung.
- Zuschüsse zu Modellprojekten zur Barrierefreiheit im Zusammenhang mit der UN-Behindertenkonvention - soweit es sich nicht um Baumaßnahmen handelt.
Gern beraten wir Sie auch telefonisch:
- Annika Flüchter, Telefon 0431 988-5885 oder
- Leanne Krischer, Telefon 0431 988-5909
Für eine Bewerbung nutzen Sie bitte das Antragsformular. Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine genaue Beschreibung des Projektes bei.
Anträge sind zum 31. Januar und zum 1. Juni möglich.
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Kulturabteilung
Frau Annika Flüchter
Referat III 40
Postfach 7124
24171 Kiel
E-Mail: annika.fluechter@bimi.landsh.de