Kulturpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die einen umfassenden Beitrag für die Entwicklung und Gestaltung der demokratischen Gesellschaft leistet sowie Teilhabe und Integration ermöglicht. Ziel des Landes ist es, die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten zu erhalten und zu verbreitern, Wandlungs- und Entwicklungsprozesse zu unterstützen sowie neue Ideen und Innovationen zu befördern. Durch entsprechende Förderungen will das Land neben den Kommunen und Dritten auch zur Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beitragen. Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, der Gendergerechtigkeit sowie der aktiven kulturellen Vermittlung an Besuchsgruppen sind mit Blick auf einen möglichst öffentlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu kulturellen Angeboten erwünscht. Projektförderungen können Kulturschaffende, Projektträger sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder kommunale Einrichtungen beantragen.