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Thema : Küstenschutz
Fachpläne

Fachplan Küstenschutz Amrum
2 Planungsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015

Zur Beschreibung bislang durchgeführter und möglicher geplanter Küstenschutzmaßnahmen ist die Kenntnis einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussgrößen notwendig.

Dabei sind neben der Beschreibung der physikalischen Belastungsgrößen (Meteorologie, Hydrologie, Sedimentologie, Morphologie) auch die gesetzlichen Vorgaben (Zuständigkeiten, Naturschutz) und zu Grunde gelegten Rahmenbedingungen darzustellen.

2.1 Abschnitte

Die rund 39 km lange Küstenlinie Amrums weist Unterschiede durch ihre zugehörige Topographie, ihre geologische Beschaffenheit, die vorhandenen Küstenschutzanlagen sowie ihre Lage zur Hauptangriffsrichtung von Wind und Wellen auf.

Fachplan Küstenschutz Amrum - Grundlagen - Einteilung in Küstenabschnitte (PDF, 480KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Einteilung der Küste in 18 Abschnitte ist in nachstehender Tabelle zusammengestellt.

Einteilung der Küstenabschnitte
Abschnitts-
nummer
Abschnitts- name

von Kilometer

bis Kilometer

1Wittdün (Nord)KM 0,000KM 0,730
2Wittdün-MarschKM 0,730KM 2,330
3Steenodder KliffKM 2,330KM 3,550
4NebelKM 3,550KM 5,500
5Kanshugh/ BearendeelKM 5,500KM 6,710
6Annlunn/ BurgKM 6,710KM 7,890
7Norddorf-MarschKM 7,890KM 9,650
8Banhörn (Ost)KM 9,650KM 10,500
9Amrum-Odde (Ost)KM 10,500KM 12,250
10Amrum-Odde (West)KM 12,250KM 14,050
11GäärsdeelKM 14,050KM 14,550
12Banhörn (West)KM 14,550KM 15,200
13RisumKM 15,200KM 15,900
14Kniepsand (Nord)KM 15,900KM 18,750
15Kniepsand (Mitte)KM 18,750KM 21,850
16Kniepsand (Süd)KM 21,850KM 25,050
17Wittdün (Wriakhörn)KM 25,050KM 26,300
18Wittdün (Süd/Ost)KM 26,300

KM 28,104

2.2 Niederungsgebiete

Auf Amrum gibt es im Wesentlichen drei größere, zusammenhängende Niederungsgebiete. Die Ausdehnung der Niederungsgebiete Wittdüner Marsch, Nebel und Norddorfer Marsch wird dargestellt. Außerdem werden für die Niederungsgebiete „Wittdüner Marsch“, „Nebel“ und „Norddorf“ das Überflutungsausmaß für zwei Wasserstandsszenarien aufgezeigt. Als Szenarien werden Wasserstandshöhen von NHN+ 4,14 m (Szenario 1), was dem HHThw vom 17.02.1962 entspricht, und NHN+5,00 m (Szenario 2) angenommen.

Fachplan Küstenschutz Amrum - Grundlagen - Niederungen (PDF, 494KB, Datei ist nicht barrierefrei)

2.3 Morphologie

Genaue Kenntnisse der Geländeveränderungen erlauben eine Beurteilung der abgelaufenen Prozesse. Als erste verlässliche topografische Aufnahme kann die "preußische Landesaufnahme" aus dem Jahre 1878 gelten. Gemeinsam mit den Luftbildern, die für Amrum erstmalig im Jahr 1937 aufgenommen wurden, können die grundsätzlichen morphologischen Veränderungen der vergangenen 130 Jahre aufgezeigt werden.

Fachplan Küstenschutz Amrum - Grundlagen - Morphologie (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die ersten terrestrischen Profilaufnahmen für die Westküste liegen aus dem Jahre 1948 vor. An der Ostküste wurde erstmalig 1998 eine entsprechende terrestrische Vermessung durchgeführt. Die Entwicklung des Küstenvorfeldes ist aus den Seekarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) abzuleiten. In Einzelfällen können zusätzlich gewonnene Peildaten die Veränderungen dokumentieren.

2.4 Hydrologie

Die Entwicklung des Küstenschutzes ist von hydrologischen Rahmenbedingungen abhängig. Die selten auftretenden Sturmfluten, die ständigen Gezeitenströmungen, die wechselnden Winde und der brandende Seegang stellen die wesentlichen natürlichen Krafteinwirkungen dar.

Fachplan Küstenschutz Amrum - Grundlagen - Hydrologie (PDF, 616KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mit Hilfe von Daten und Auswertungen zu den Themen Wasserstand, Wind, Tideströmung und Seegang werden die dynamischen Belastungsgrößen verdeutlicht, denen die Küsten und das Küstenvorfeld ausgesetzt sind.

2.5 Entwicklungsziele

Im Generalplan Küstenschutz (2001) wird das Leitbild für den Küstenschutz in Schleswig-Holstein formuliert. Insbesondere werden darin Entwicklungsziele genannt.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte in der Fortschreibung des "Generalplanes Küstenschutz - Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein 2001" ein Leitbild zum Küstenschutz formuliert.

Darin wurde ausdrücklich die Nutzung der Küstengebiete durch den Menschen und damit das Recht, sich gegen Meeresangriffe zu schützen, bejaht. Unter Küstengebieten werden überflutungsgefährdete Flächen hinter Deichen und anderen Küstenschutzanlagen, die Inseln und Halligen sowie abbruchgefährdete, höher liegende Flächen verstanden. Auch Vorländer und Watten sind als Teile des menschlichen Lebensraumes Schutzgegenstände. Sie sind teilweise gleichzeitig Mittel des Küstenschutzes und müssen als solche in Anspruch genommen werden. Dieses Leitbild stellt für den Küstenschutz ein Ideal dar.

Bei der Aufstellung von Entwicklungszielen, die sozio-ökonomische, ökologische und naturgegebene Randbedingungen global berücksichtigen, kann das Leitbild durch andere Ziele (Naturschutz, Landwirtschaft, gewerblich Wirtschaft, Tourismus, Kosten - Nutzen - Überlegungen, verfügbare Mittel, internationale Abkommen) eingeengt werden. Sie werden bei der Umsetzung der Handlungsziele im Einzelfall geprüft und mit Behörden und Interessenvertretern abgestimmt. Folgende Entwicklungsziele wurden formuliert:

  • Der Schutz von Menschen und ihren Wohnungen durch Deiche und Sicherungswerke hat oberste Priorität.
  • Dem Schutz von Landflächen und Sachwerten durch Deiche und Sicherungswerke wird als wichtige Grundlage für die Vitalisierung der ländlichen Räume eine sehr hohe Bedeutung beigemessen.
  • Rückverlegungen oder Aufgabe von Deichen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Unbedeichte Küsten werden gesichert, soweit Siedlungen oder wichtige Infrastrukturanlagen vom Küstenabbruch bedroht sind.
  • Inseln und Halligen werden in ihrem Bestand erhalten.
  • Die deichnahen Vorländer werden nach den Vorgaben des Küstenschutzes unterhalten. Weitere Vorländer werden im gemeinsamen Interesse von Küsten- und Naturschutz erhalten und vor Schardeichen neu geschaffen.
  • Die Erhaltung der langfristigen Stabilität des Wattenmeeres wird angestrebt.
  • Im Sinne einer Zukunftsvorsorge werden hydromorphologische Entwicklungen sowie Klimaänderungen und ihre möglichen Folgen sorgfältig beobachtet und bewertet. Durch frühzeitige Planungen von Szenarien wird ein schnelles Reagieren ermöglicht.
  • Natur und Landschaft sollen bei der Ausführung von Küstenschutzmaßnahmen soweit wie möglich geschont werden. Die Entwicklung und Umsetzung anderer berechtigter Anforderungen an den Küstenraum soll ermöglicht werden. Eingriffe werden durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen kompensiert.
  • Alle Küstenschutzmaßnahmen werden im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durchgeführt.

Im Generalplan Küstenschutz 2001 wurden die qualitativ-beschreibenden Entwicklungsziele als klare, quantitative Zielwerte in Form konkretisierter Handlungsziele dargestellt. Dabei müssen Zielinhalt (Maßnahme), zeitlicher Bezug (Ausführungsfristen, Prioritäten) und angestrebtes Ausmaß (Bemessung) enthalten sein. Soweit die erforderliche Konkretisierung im Generalplan Küstenschutz nicht möglich ist, werden die Festlegungen als Teilziele und Unterziele in Fachplänen und Bauentwürfen getroffen. Die Maßnahmen des Küstenschutzes (Bau-, Instandhaltungs-, Untersuchungs- oder Monitoringmaßnahmen) werden entsprechend der unterschiedlichen Zuständigkeiten von den Trägern durchgeführt. Der Küstenschutz beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Küstensicherung als auch zum Hochwasserschutz. Die Küstensicherung dient dabei dem Schutz des Ufers vor Abbruch, während der Hochwasserschutz die Überflutung eines Gebietes verhindern soll. Soweit eine Insel oder Hallig in ihrem Bestand gefährdet ist, sind Maßnahmen zum Schutz der Insel- oder Halligsockel erforderlich.

Für generelle Planungen ergeben sich folgende Küstenschutzstrategien:

  • Vordringen (Landgewinnung)
  • Rückzug (Erhalt der natürlichen Dynamik, ggf. Aufgabe von bestehender Nutzung)
  • Verteidigung (Status Quo)
  • Kombinationen (bei Einzelobjektschutz können negative Wirkungen auf Nachbarbereiche entstehen)

Soll die Küstenlinie in einer ortsfesten Lage gehalten werden (z.B. durch Verfelsung, Sandaufspülung), so besteht weiterhin die Möglichkeit der Überflutung des Hinterlandes, wenn die vorhandene oder neu gewonnene Geländeoberkante unterhalb des Bemessungswasserstandes liegt. Andererseits kann durch Küstenschutzbauwerke die Überflutung eines Gebietes verhindert werden (z.B. durch Deich, Wall), obgleich der Küstenrückgang durch die Bauwerke nicht gestoppt werden kann. In vielen Fällen besteht der Küstenschutz daher aus beiden Bauarten. Ein Landeschutzdeich schützt ein Gebiet vor Überflutung und ein Deckwerk / eine Ufermauer sichert die Küste gegen Abtrag und bei ausreichender Kronenhöhe auch gegen Überflutung. Bei dieser Art des linienhaften Küstenschutzes besteht jedoch die Gefahr, dass die Standsicherheit der Bauwerke durch die davor stattfindende Erosion gefährdet wird (Stranderosion). Dadurch sind weitere Aufwendungen notwendig, die aus Sandaufspülungen oder massiven Fußsicherungen bestehen können.

Im Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2012 - erfolgte die Weiterentwicklung in Form von folgenden Grundsätzen:

  • Menschen und ihre Siedlungen sowie wichtige Infrastruktureinrichtungen werden vor Meerwasserüberflutungen geschützt (Küstenhochwasserschutz).
  • Siedlungen, wichtige Infrastrukturanlagen und hohe Sachwerte werden vor irreversiblem Küstenrückgang und struktureller Erosion geschützt (Küstensicherung).
  • Das Wattenmeer wird mit seinen prägenden Elementen und Funktionen erhalten (flächenhafter Küstenschutz).
  • Natur und Landschaft werden bei der Ausführung von Küstenschutzmaßnahmen geschont und hierzu bereits frühzeitig auch nach naturverträglichen Maßnahmenvarianten gesucht und diese in der Abwägung bevorzugt.
  • Die erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen werden gemäß den Prinzipien des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durchgeführt. Die Umsetzung von anderen berechtigten Anforderungen an den Küstenraum wie Tourismus, Hafenwirtschaft oder Entwässerung wird dabei ermöglicht.
  • Im Interesse der Zukunftsvorsorge werden hydromorphologische Entwicklungen sowie Klimaänderungen und ihre möglichen Folgen sorgfältig beobachtet und bewertet.

Zur Durchführung konkreter Küstenschutzmaßnahmen auf Amrum werden folgende Teilziele formuliert:

  • Sicherung der Inselsubstanz und der Bebauung
  • Erhalt einer Basisküstenlinie in Raum und Zeit - Küstensicherung
  • Festlegen der Überflutungshöhe - Hochwasserschutz
  • Erhalt bzw. Förderung des Sandstrandes, des Vorlandes oder von Vordünen (Energieumwandlungszone)
  • Minimierung der Umweltbeeinflussung (Verwendung ortstypischer Baustoffe, keine Fremdkörper, Erhalt des Landschaftsbildes)
  • Vermeidung negativer Einflüsse auf Nachbarbereiche (Erosion, Verminderung der Sedimentzufuhr, Erhöhung des Energieeintrages)
  • Akzeptanz für den Tourismus
  • Kosteneffizienz der Küstenschutzmaßnahmen
  • Planung und Durchführung von Küstenschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik

Die Frage nach der Zuständigkeit für die Durchführung von Maßnahmen richtet sich nach dem Landeswassergesetz. Insgesamt sind diese Teilziele für die entsprechenden Küstenabschnitte in ihrer jeweiligen Wichtung bei der Auswahl möglicher Maßnahmen zu berücksichtigen.

2.6 Wirtschaftliche Belange

Bei der Erörterung von Küstenschutzstrategien und der Formulierung von Entwicklungszielen müssen im Rahmen eines Integrierten Küstenschutzmanagements wirtschaftliche, sozioökonomische und soziale Belange berücksichtigt werden. Insbesondere sind die Bewohner, Arbeitskräfte, Übernachtungen, Finanzkraft der Gemeinden, Bruttowertschöpfung, Steueraufkommen usw. aufzuführen. Die nachfolgenden statistischen Angaben beinhalten den Stand aus den Jahren 2005 bzw. 2006.

Von den 2.238 Einwohnern leben die meisten Menschen in der Gemeinde Nebel (932), die die Ortsteile Steenodde und Süddorf einschließt, und die wenigsten Menschen in der Gemeinde Norddorf (623); in der Gemeinde Wittdün leben 683 Menschen. Auf Amrum finden 998 Menschen eine Beschäftigung, wobei 73 als Pendler nach Amrum zur Arbeit kommen. 78 Menschen sind arbeitslos gemeldet, wobei in Wittdün die meisten Arbeitslosen wohnen.

Auf Amrum sind 823 Wohngebäude vorhanden, die 1.455 Wohnungen beinhalten. In diesen Wohnungen haben 152.000 Urlauber für durchschnittlich acht Tage im Jahr übernachtet. Die Aufenthaltsdauer der Urlaubsgäste ist in der Gemeinde Nebel am längsten (9,7 Tage) und in Wittdün (7,1 Tage) am geringsten. Die meisten Urlaubsgäste nehmen in der Gemeinde Norddorf ihr Quartier, so dass dieser Ort - auch bezogen auf die Einwohnerzahl - am stärksten von den Gästen geprägt wird.

Die Anzahl der beförderten Menschen beträgt 620.000. Davon besucht ein großer Teil die Insel als Tagesgast. Der Rückgang der beförderten Personen zwischen 2000 und 2005 von 90.000 (13 %) könnte auf die Folgen der Neugestaltung des Parkkonzeptes in Dagebüll zurückzuführen sein.

Rund 4/5 der gesamten Güter in Höhe von 29.000 Tonnen werden im Hafen Wittdün umgeschlagen. Die geringere Bedeutung des Hafens Steenodde wird auch in der geringeren Anzahl der Schiffankünfte (2.6 %) und der großen Schwankungsbreite (30 bis 100) deutlich. Im Hafen Wittdün werden 2.100 Schiffsankünfte registriert.

Die Einnahmen der Gewerbesteuer betragen im Jahre 2005 640.000 EUR. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B liegen bei 540.000 EUR, während die Einnahmen aus der Grundsteuer A auf Amrum mit 3.000 EUR keine größere Bedeutung haben. Die kommunale Verschuldung auf Amrum liegt bei 5,063 Mio. EUR. Die Steuereinnahmekraft beläuft sich für Amrum auf 1,66 Mio. EUR.

Fachplan Küstenschutz Amrum - Grundlagen - Wirtschaftliche, sozio-ökonomische und soziale Belange (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

2.7 Natur und Landschaftsschutz

Aus naturschschutzrechtlicher Sicht haben gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 25 LNatschG größte Bedeutung. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgte mit den Gebieten Amrumer Dünen, Amrum-Odde und Nordfriesisches Wattenmeer.

Fachplan Küstenschutz Amrum - Grundlagen - Schutzgebiete (PDF, 115KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Insel Amrum wurde mit Ausnahme der bebauten Gebiete, der in Kraft befindlichen  Bebauungspläne und der Naturschutzgebiete als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer grenzt an diese Gebiete seeseitig an.

Dünen auf Amrum bei Sonnenuntergang, dazwischen einige Spaziergänger

Weiterhin ist das europäische Netz "Natura 2000" zu berücksichtigen. Amrum ist umgeben vom FFH Gebiet (Flora – Fauna – Habitat) "Nationalpark S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete" und dem Vogelschutzgebiet "Ramsar – Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete". Auf der Insel befindet sich das FFH-Gebiet "Küsten- und Dünenlandschaften Amrum", die entsprechenden Richtlinien aus Sicht des Naturschutzes sind zu berücksichtigen.

In der Neufassung des Regionalplans für den Planungsraum V Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) des Landes Schleswig-Holstein vom 11.10.2002 heißt es: "Der Küstenschutz hat in der Abwägung stets eindeutigen Vorrang vor allen anderen Belangen." Weiter heißt es: "Zur Erhaltung der Inselsubstanz sind die Küstenschutzmaßnahmen auf den Nordfriesischen Inseln von besonderer Bedeutung."

Grundsätzlich sind die im Generalplan Küstenschutz 2001 gemachten Angaben auch Ziele der Landesraumordnungsplanung. Die Landesregierung hat im Raumordungsbericht Küste und Meer 2005 formuliert: "Wegen seiner lebensschützenden Funktion hat der Küstenschutz Vorrang vor anderen Interessen."

2.8 Zuständigkeiten

Die Trägerschaft für Küstenschutzmaßnahmen und die Unterhaltungspflichten an vorhandenen Küstenschutzanlagen ergeben sich nach dem Landeswassergesetz. Grundsätzlich ist der Küstenschutz eine Aufgabe derjenigen, die davon einen Vorteil haben. Unter gewissen Voraussetzungen ist Küstenschutz auch eine gesetzliche Aufgabe des Landes.

Anlagen in Zuständigkeit des Landes. Die Küstenschutzverwaltung hat für folgende Küstenschutzanlagen die Unterhaltungspflicht:

  • biotechnische Maßnahmen vor Ufermauer Wittdün-Nord
  • PU-Deckwerk Wittdün-Nord (ehem. Ufermauer Wittdün-Nord)
  • Deckwerk Wittdün-Nord
  • Deich Wittdün Marsch
  • Siel Überlaufdeich Wittdün Marsch
  • Deckwerk vor Überlaufdeich Wittdün Marsch
  • Buhnen Wittdün Marsch
  • Deich Norddorf Marsch
  • Siel Norddorf Marsch
  • Lahnungen vor Überlaufdeich Norddorf Marsch
  • Lahnungen nördlich Überlaufdeich zur Flankensicherung
  • Deich Gäärsdeel (übersandet)
  • Buhnen/Buhnenreste im Bereich Gäärsdel-Risum
  • Deich Risum (übersandet)
  • Deckwerk Wittdün-Südwest
  • Deckwerk Wittdün-Süd
  • Buhnen vor Längswerken Wittdün
  • Deckwerk Wittdün-Südost/Ost/Nordost
  • biotechnische Maßnahmen vor Deckwerk Wittdün-Nordost

Anlagen in der Unterhaltungspflicht der Kommune:

  • Lahnungen Nebel
  • Lahnungen Annlunn/Burg
  • Lahnungen Banhörn (Ost)
  • biotechnische Maßnahmen Amrum-Odde
  • Entwässerung Wriakhörnsee

Küstenschutzanlagen in privater Unterhaltung:

  • Einzelverwallungen Ortslage Nebel
  • Feldsteindeckwerk südlich Nebel (Einzelobjektsicherung)
  • Einzelverwallung Burg

Die Trägerschaft und Unterhaltungspflicht des Fähranlegers Wittdün liegt bei beim Versorgungsbetrieb Amrum.

Der Seezeichenhafen Steenodde samt seiner Anlagen wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt unterhalten.

Die beiden Bootsstege vor Steenodde (nördlich von KM 2,000) werden privat betrieben und unterhalten.

Der Anleger Steenodde, der sich am nördlichen Ende des Regionaldeiches Wittdün Marsch befindet, wird von vom Versorgungsbetrieb Amrum unterhalten.

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