Am Wyker Strandwall und am Wyker Südstrand befinden sich diverse Ufermauern, die zwischen 1895 und 1928 gebaut wurden. Zwischen Herbst 2004 und Sommer 2007 fanden die Arbeiten zur Erneuerung der Uferpromenade statt.
Im Erläuterungsbericht der Stadt Wyk vom 10.3.1961 heißt es: "Das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr wird im Osten und Süden durch eine Strandmauer vor den Angriffen der See geschützt. Die Mauer ist in den Jahren 1895 bis 1928 abschnittsweise erbaut worden. Sie reicht von der Mittelstraße in Wyk bis in die Nähe des Boldixumer Sandweges am Südstrand und hat eine Länge von 2.811 m. Hiervon sind 305 m vor Olhörn mit den dort vorgelagerten Buhnen aus Stahlbeton pfählen fiskalisches Eigentum. Der übrige Teil bebst den Buhnen ist Eigentum der Stadt Wyk, die für diesen Teil auch unterhaltungspflichtig ist. Die Uferstrecke zwischen Hafenstraße und der Mittelstraße ist ungeschützt bzw. von privaten Anliegern nur behelfsmäßig und ungenügend geschützt. Die Mauerkrone liegt auf NN+3,25 m bis NN+4,69 m, die Hafenstraße auf NN+3,32 m bis NN+3,42 m. Der für die Ostküste der Insel maßgebende Sturmflutwasserstand, wie er nach der Hollandkatastrophe neu bestimmt worden ist, beträgt NN+4,90 m. Große Teile der Stadt, besonders die Lüttmarsch, sind hochwassergefährdet. Auch die Abwasserpumpen der Kanalisation liegen in diesen Überschwemmungsgebieten. Es ist sicher, dass durch den maßgebenden Sturmflutwasserstand erhebliche Schäden in den genannten Wohngebieten entstehen werden."
In dem Entwurf vom 10.3.1961 werden die "Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Ufersicherung der Küstenstrecke von der Hafenstraße bzw. vom östlichen Hafenranddeich nach Süden" dargestellt. Es wird angenommen, "dass der Fiskus entsprechende Pläne für die Sicherung seiner Uferstrecke erstellt ...". Es wurden drei Maßnahmenpakete vorgesehen:
Hochwasserschutzmaßnahmen
Vervollständigung des Buhnensystems
Befestigung des Strands durch Sandaufspülung
Der Entwurf vom 10.3.1961 wird durch die Ereignisse der Februarflut 1962 zwar in Frage gestellt und erhält später den Vermerk "ungültig". Trotzdem aber bildet er auch nach 1962 noch die Grundlage für einzelne Bauvorhaben (Sandaufspülung 1963, Buhnenbau 1963/64 sowie für den Ausbau "Uferstrecke vor dem Brandungshallenbad", 1969), allerdings unter Berücksichtigung der Prüfungsbemerkungen des MBA Husum vom 19.4.1963, denen das Landesamt für Wasserwirtschaft in Kiel am 18.6.1963 die Zustimmung erteilt hat.
Am 20.8.1969 liegt der 1. Nachtrag zum Entwurf von 1961 vor (Hochwasserschutz Wyk Ost), der seinerseits 25 Jahre später durch die Planung 1994/95 abgelöst wird.
In einem Begleitpapier zur Genehmigung Nr. 46//90 betreffend der Gewinnung von 400.000 m³ Sandboden aus dem Fahrwasser der Norderaue und Aufspülung auf dem Meeresstrand Süd der Stadt Wyk heißt es:
"Die Ufermauer am Südstrand hat Küstenabbruch bislang verhindert. Durch Druckschlag und Brandung sind Schäden an der Ufermauer entstanden. Die reflektierenden Wellen haben den Strand im Küstenlängs- und -quertransport abgetragen und teilweise den Fuß der Ufermauer freigespült."
Im Zusammenhang mit der 1990 ausgeführten Sandaufspülung am Südstrand wurde auch die Frage einer Aufhöhung der Ufermauer wie folgt erwogen:
westliche Ende, rd. 350 m lange Strecke, Aufspülhöhe NN+4,00 m: Mauerkrone um ca. 1 m höher legen auf NN+4,56 m
mittlerer Bereich, rd. 940 m, Aufspülhöhe NN+3,50 m: Mauerkrone von NN+2,72 m auf NN+3,85 m bis 4,04 m höher legen
östlicher Bereich, rd. 390 m, Aufspülhöhe auf etwa NN+2,50 m: Mauerkrone bei NN+2,63 m, auf eine Erhöhung kann verzichtet werden
Auf eine Erhöhung der Mauer wurde letztlich verzichtet. Abgesehen von den nachfolgenden Sandaufspülungen fanden zunächst keine weiteren Maßnahmen statt. Es blieb bei den Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten und beim Bau zusätzlicher Auffahrten.
Am 22.8.2001 wurde vom Ing.-Büro Mohn ein Vorentwurf zur "Erneuerung der Uferpromenade Wyk auf Föhr Südstrand" aufgestellt. Aufgrund des Bestandes lassen sich fünf Bereiche (3 bis 7) unterscheiden:
Ufermauer am Wyker Südstrand
Bereich
Nr.
Baujahr
Querschnitt "G"
3
1928
Querschnitt "E"
4
1912
"F"
5
1910/12?
"E"
6
1911/1982
Querschnitt "D"
7
1911/1982
Bereich Nr. 3 (Querschnitt G) (Stat. 50+050 - Stat. 50+385)
Die Mauer besaß horizontale und vertikale Risse, die auf gesamter Länge Flickstellen aufwies, die teilweise wieder aufgebrochen waren. Die Mauer hatte keine Stahlbewehrung erhalten.
Bereich Nr. 4 (Querschnitt E) (Stat. 50+385 - Stat. 51+100)
Die Schwergewichtswand mit erdseitigen Rippen wurde 1912 hergestellt und 1919 sowie 1982 ergänzt. In Teilstrecken waren Fußverstärkungen aus Beton mit vorgesetzter Holzfußspundwand vorhanden.
Die Mauer besaß in erheblichem Umfang horizontale und vertikale Risse. Die Promenade bestand aus unbewehrten Betonplatten, die z.T. durchgebrochen waren bzw. Risse aufwiesen.
Bereich Nr. 5 (F) (Stat. 51+100 - Stat. 51+187,50)
Die Mauer wurde um 1910/12 (?) errichtet. Sie wurde seit 1929 durch eine Stahlspundwand gesichert. Die Bohlen waren rd. 6,90 m lang und 6:1 geneigt.
Der Stahlholm war vollständig durchgerostet und stellte eine Gefahr für Spaziergänger dar. Die Spundwand wies im oberen Bereich erhevliche Korrosionsschäden auf.
Bereich Nr. 6 (E) (Stat. 51+187,50 - Stat. 51+320)
Das Profil und die Zustandsbeschreibung entspricht dem des Bereiches 4.
Bereich Nr. 7 (Querschnitt D) (Stat. 51+320 - Stat. 51+695)
Das Baujahr der Schwergewichtswand war 1911. Der Aufbau entspricht der Wand im Bereich 4. Die Mauer wurde 1982 teilweise durch eine Holzfußspundwand verstärkt.
Im Zuge der Erneuerung der Uferpromenade wurden zwischen 2004 und 2007 vor die Ufermauern Stahlbeton gerammt. Eine Sanierung der privaten Ufermauern vom Sandwall bis zum Wyker Hafendeich (Strandhotel) ist nicht erfolgt.
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