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Thema : Küstenschutz
Fachpläne

Fachplan Küstenschutz Föhr
2 Planungsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015

Die heutige Gestalt der Südküste von Föhr ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen den angreifenden Kräften und dem geologischen Aufbau der Küstenregion sowie den angewendeten Küstenschutzmaßnahmen. Die für die Küstenentwicklung maßgebenden Belastungsgrößen sind die Gezeiten, der Seegang und der Wind. Der Einfluss der Gezeiten führt zu wechselnden Tidewasserständen und Tideströmungen. Der Seegang liefert die angreifenden Wellen, die die sedimentlösenden wellenerzeugten Orbital- und Brandungsströmungen hervorrufen. Der Wind verursacht durch den Windstau Sturmfluten und bewirkt durch den äolischen Sandtransport die Dünen- und Vordünenbildung. Diese unterschiedlichen Kräfte stehen alle in gegenseitiger Wechselwirkung, indem der Wind den Seegang anregt und den Windstau bewirkt. Wenn der Seegang jedoch zu einer Erhöhung der Oberflächenrauheit geführt hat, wird die oberflächennahe Windgeschwindigkeit verringert. Die Höhe des Windstaus kann gewisse Grenzen nicht überschreiten, da bei dem an der Küste aufgestauten Wasserkörper eine seewärtige Ausgleichsströmung einsetzt.

Grundsätze Küstenschutz

Als Richtschnur für den Küstenschutz in Schleswig-Holstein wurden im Generalplan 2012 (MELUR 2013) Grundsätze definiert. Aus diesen allgemeinen Grundsätzen leiten sich keine rechtlichen Ansprüche Dritter ab.

Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein 2012

Gesetzliche Grundlagen

Aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers in Bund und Land finden im Küstenschutz entsprechende Gesetze und Vorschriften Anwendung,
Im Wesentlichen gilt im Küstenschutz das Landeswassergesetz. Für Planungen und Durchführung von Küstenschutzmaßnahmen müssen die unterschiedlichen Naturschutzgesetze berücksichtigt werden. Bei bestimmten Maßnahmen sind Umweltverträglichkeitsverfahren durchzuführen.

Informationen über anzuwendende Gesätze und Richtlinien befinden sich hier:

Allg. Grundlagen Küstenschutz/ Gesetze im Küstenschutz

2.1 Einteilung in Küstenabschnitte

Die rund 36 km lange Küstenlinie von Föhr weist Unterschiede durch ihre zugehörige Topographie, ihre geologische Beschaffenheit, die vorhandenen Küstenschutzanlagen sowie ihre Lage zur Hauptangriffsrichtung von Wind und Wellen auf.

Küstenabschnitte Insel Föhr
Küstenabschnitte Insel Föhr

Die Einteilung der Küste in 17 Abschnitte ist in nachstehender Tabelle zusammengestellt. Abschnitte 1 bis 13 verlaufen entlang der Außenküste, die eine gesamte Länge auf der Küstenkilometrierungslinie von 36,358 km aufweist, während die Abschnitte 14 bis 17 zurückliegend sind und dafür ein Bezug zum Küstenkilometer nicht sinnvoll ist. Der Nullpunkt der Küstenkilometrierung liegt am Beginn des Landesschutzdeiches in Wyk. Die Stationierung erfolgt für den Föhrer Marschkoog, die Südküste Föhr, den Deich Nieblum-Senke und den Wyker Hafendeich sowie die Verwallungen (Hedehusum, Witsum und Goting) getrennt.

Nullpunkt der Küstenkilometrierung der Insel Föhr
Nullpunkt der Küstenkilometrierung der Insel Föhr
Einteilung der Küstenabschnitte (Föhr)

Nummer Abschnitt

Name Abschnitt

Küsten- KM von

Küsten- KM bis

Station von

Station bis

1Föhrer Marschkoog0,0022,000+00022+000
2Utersumer Geest22,0023,6511+0049+254
3Hedehusumer Geest23,6524,509+2048+455
4Godelniederung24,5026,508+4056+907
5Godelmündung26,5027,606+8575+409
6Goting-Kliff27,6028,755+3594+203
7Nieblum (Strand)28,7530,704+1492+250
8Nieblum (Bretland)30,7031,602+2001+400
9Nieblum (Greveling)31,6032,201+3500+800
10Wyk (Südstrand)32,2034,85

0+750

50+050

0+000

51+950

11Wyk (Lüttmarsch)34,8535,2052+00052+300
12Wyk (Sandwall)35,2036,0052+35053+100
13Wyk (Königsgarten/ Hafendeich)36,0036,3580+0000+266
14Verwallung Hedehusum--0+0000+522
15Verwallung Witsum--0+0000+359
16Verwallung Goting--0+0000+315
17Deich Nieblum-Senke--0+0001+050

2.1.1 Abschnitt 1: Föhrer Marsch

Die Föhrer Marsch wurde vermutlich erstmals Ende des 15. Jahrhunderts bedeicht. Eine umfangreichere Besiedlung der Niederung erfolgte in den 1950er und 1960er Jahren. Der Abschnitt ist rd. 22 km lang.

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2.1.2 Abschnitt 2: Utersumer Geest

Im 1,65 km langen Abschnitt Utersum (Geest) befindet sich der eiszeitliche westliche Geestkern der Insel. Aufgrund der exponierten Lage der Küste ist der Strand durch fortdauernde Erosion gekennzeichnet. Durch wiederholte Sandersatzmaßnahmen wurde dieser Abschnitt stabilisiert.

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2.1.3 Abschnitt 3: Hedehusumer Geest

Aus dem auslaufenden Strandwall der Godelniederung steigt der 870 m lange Strandabschnitt der Hedehusumer Geest auf NHN+6 m an und endet am östlichen Ende des Deckwerkes vor der Reha-Klinik Utersum der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).

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2.1.4 Abschnitt 4: Godelniederung

Die Godel fließt durch eine Marschniederung, die bei höheren Wasserständen überflutet wird. Das Ufer der Niederung wird z.T. durch Steinschüttungen vor Erosion geschützt. Der Abschnitt ist rd. 2 km lang.

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2.1.5 Abschnitt 5: Godelmündung

Dieser rd. 1,45 km lange Abschnitt reicht von der Godelniederung im Westen bis zum Goting-Kliff im Osten. Der Strand ist flach und schmal, wobei sich der Strandwall landwärts verlagert.

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2.1.6 Abschnitt 6: Goting-Kliff

Das Goting-Kliff besteht aus Ablagerungen der vorletzten Eiszeit. Der rd. 1,15 km lange Abschnitt ist durch einen ständigen Küstenrückgang geprägt. Durch wiederholte Sandersatzmaßnahmen wurde dieser Abschnitt stabilisiert.

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2.1.7 Abschnitt 7: Nieblum (Strand)

Das anstehende Gelände im rd. 2 km langen Abschnitt Nieblum (Strand) ermöglicht eine Überflutung durch Küstenhochwasser. Daher wurde 1964 zum Schutz der Ortslage Nieblum ein Landesschutzdeich errichtet. Zur Verringerung der Erosion am Geestufer wurden wiederholt Sandersatzmaßnahmen durchgeführt.

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2.1.8 Abschnitt 8: Nieblum (Bretland)

Im rd. 900 m langen Abschnitt Nieblum (Bretland) steht das Gelände hoch an, so dass eine Überflutung bislang nicht stattgefunden hat. Das Gebiet wurde in den 1960er Jahren bebaut.

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2.1.9 Abschnitt 9: Nieblum (Greveling)

Im rd. 600 m langen Abschnitt Nieblum (Greveling) schützt ein Deich die dahinter liegende Niederung vor Überflutung bei Küstenhochwassern, sofern keine extremen Wasserstände auftreten. Sollte ein Überlauf stattfinden, muss das Wasser gepumpt werden. Die hochwassergefährdeten Häuser stehen überwiegend auf Warften.

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2.1.10 Abschnitt 10: Wyk (Südstrand)

Der rd. 2,6 km lange Abschnitt Wyk (Südstrand) wird durch eine Vielzahl von Deckwerken und Mauern vor Erosion geschützt, wobei eine Überflutungsgefährdung gegenwärtig nicht gegeben ist. Die Vorhaltung eines gewissen Sandpuffers ist für den Erhalt der Standsicherheit der Anlagen notwendig.

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2.1.11 Abschnitt 11: Wyk (Lüttmarsch)

Der Hochwasserschutz des Niederungsgebietes Lüttmarsch wurde 1996/97 durch die Herstellung einer freistehenden Stahlspundwand bzw. Hochwasserschutzwand mit beidseitiger Anschüttung und Bepflanzung sichergestellt. Der Abschnitt ist rd. 350 m lang.

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2.1.12 Abschnitt 12: Wyk (Sandwall)

Im rd. 800 m langen Abschnitt Wyk (Sandwall) ist das anstehende natürliche Gelände so hoch, dass der Schutz vor einer Überflutung durch Küstenhochwasser mit Stöpen und kleineren Mauern als bislang ausreichend angesehen worden ist.

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2.1.13 Abschnitt 13: Wyk (Königsgarten / Hafendeich)

Vor dem rd. 360 m langen Abschnitt Wyk (Königsgarten/Hafendeich) befindet sich der Hafenbereich, vor dem bislang keine weiteren Küstenschutzmaßnahmen getroffen werden mussten, da die dort befindlichen Einzelanlagen entsprechend bemessen sind. Das dahinter liegende bewohnte Siedlungsgebiet ist durch einen Landesschutzdeich Wyker Hafendeich seit 1965/66 vor Sturmhochwasser geschützt. Die mittlere Höhe beträgt NHN+5,20 m (bis NHN+5,70 m).

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2.1.14 Abschnitt 14: Verwallung Hedehusum

Aufgrund der Hochwassergefährdung von einzelnen Gebäuden in Hedehusum wurde unter der Trägerschaft des Amtes Föhr-Land (heute: Amt Föhr-Amrum) im Jahre 1994 eine 522 m lange Verwallung errichtet. Die mittlere Höhe beträgt NHN+5,20 m.

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2.1.15 Abschnitt 15: Verwallungen Witsum

Aufgrund der Hochwassergefährdung von zwei Gebäuden in Witsum wurde unter der Trägerschaft des Amtes Föhr-Land (heute: Amt Föhr-Amrum) im Jahre 1991 eine 359 m lange Verwallung errichtet. Die mittlere Höhe beträgt NHN+4,70 m bis NHN+5,00 m.

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2.1.16 Abschnitt 16: Einzelverwallung Goting

Aufgrund der Hochwassergefährdung eines Aussiedlungshofes wurde unter der Trägerschaft des Amtes Föhr-Land (heute: Amt Föhr-Amrum) im Jahre 1992 eine 315 m lange Verwallung errichtet. Die mittlere Höhe beträgt NHN+5,20 m.

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2.1.17 Abschnitt 17: Deich Nieblum-Senke

1964 erfolgte 300 m landwärts der Abbruchkante der Bau des rd. 1 km langen Landesschutzdeiches vor der Nieblum-Senke. Die Deichkrone weist eine mittlere Höhe von NHN+6,10 m auf, so dass gegenwärtig keine unmittelbare Überflutungsgefahr für die Ortschaft Nieblum besteht.

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2.2 Niederungsgebiete

Übersichtskarte Niederungen auf der Insel Föhr
Übersichtskarte Niederungen auf der Insel Föhr

Die Insel Föhr weist 8 in sich (mehr oder weniger) abgeschlossene Niederungen auf. Die größte Niederung ist die Föhrer Marsch. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der Niederungen.

Niederungen (Föhr)

lfd.

Nummer

Name

Niederung

Größe

[ha]

1Föhrer Marschkoog5 986
2Godelniederung161
3Bruck29
4Nieblum-Senke109
5Kedewunn9
6Greveling65
7Lüttmarsch27
8Königsgarten3

2.2.1 Föhrer Marschkoog

Die Föhrer Marsch befindet sich im Norden der Insel. Im Übergangsbereich zwischen der Marsch und Geest liegen die zahlreichen Dörfer. Die Bedeichung der Marsch konnte vermutlich erst nach 1492 vollendet werden. Seit den 1960er Jahren wurden zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in die Marsch ausgesiedelt.

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2.2.2 Godelniederung

Die Godelniederung schließt an die Bebauungen von Hedehusum und Witsum an. Zu beiden Seiten des Flüsschens Godel steigt das Gelände an. Die Godel mäandriert auf wenigen Kilometern Länge und mündet vor Witsum ins Wattenmeer. Die Bebauung ist durch Wälle vor Küstenhochwasser gesichert.

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2.2.3 Bruck

Die Bruck ist eine Niederung, die sich westlich vom Goting-Kliff befindet. In ihr fließt der Wial, der eine natürliche Mündung zum Wattenmeer besitzt und nach Sturmfluten verlanden kann.

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2.2.4 Nieblum-Senke

Da die Ortslage von Nieblum bei Küstenhochwasser von Süden her ohne Schutzmaßnahmen überflutet werden konnte, wurde 1964 ein Deich errichtet. Dieser Deich liegt einige hundert Meter hinter dem im Abbruch befindlichen Ufer, das wiederholt durch Sandaufspülungen gesichert wurde.

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2.2.5 Kedewunn

Die Niederung Kedewunn ist von der Nieblum-Senke durch einen hohen Landrücken getrennt. In diesem Gebiet befindet sich ein Ferienlager, das bei einem Küstenhochwasser gefährdet ist. Durch Sandersatzmaßnahmen haben sich Dünen aufgebaut, die eine Überflutung verringern können.

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2.2.6 Greveling

Zum Schutze der Ländereien in der Grevelingniederung wurde 1928 erstmalig ein Deich errichtet, der durch Sturmfluten zerstört und 1963 wieder neu errichtet wurde. Die in den 1950er Jahren in der Niederung errichteten Häuser stehen überwiegend auf Warften.

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2.2.7 Lüttmarsch

Die Lüttmarsch wurde bis in die 1990er Jahre durch einen Deich vor Überflutung geschützt. Die Niederung ist seit vielen Jahrzehnten bebaut. Im Rahmen der Neugestaltung der Wyker Promenade wurde anstelle des Deiches eine Hochwasserschutzwand errichtet.

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2.2.8 Königsgarten (Wyker Hafendeich)

Um den Bereich der Niederung des Wyker Königsgartens (Teile der Hafenstraße und Großen Straße) vor Überflutung zu schützen, wurde 1965/66 der Wyker Hafendeich errichtet. Der Deich enthält eine Stöpe im Einmündungsbereich zum Rathausplatz (Hafenstöpe) und eine Fußgängerstöpe.

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2.3 Morphologie

Um morphologische Vorgänge beschreiben zu können, bedarf es gewisser Definitionen. Zur Orientierung wurden Standlinien und sogenannte Sollprofile festgelegt. Mit Hilfe der Profilmessungen kann die Küstenentwicklung beschrieben werden. Zur Beschreibung der Entwicklung des Insel- und Wattsockels können und die flächenhaften Wattmessungen herangezogen werden. Luftbilder erlauben die flächendeckende Beschreibung der Strände, des Watts und der Prielverläufe, wobei damit jedoch keine Volumen abzuleiten sind.

2.3.1 Lage der SOLL-Profile

Lage der SOLL-Profile Föhr
Lage der SOLL-Profile Föhr

Um vergleichende Vermessungen durchführen zu können, ist die Festlegung von Profilen sinnvoll. Ausgehend von einer Standlinie, die in der Regel parallel zu Abbruchkanten und Rinnen verlaufen sollte, werden senkrecht dazu Profile festgelegt. Bei Wiederholungsvermessungen sollte wieder auf der gleichen Profillinie gemessen werden. Der Profilnullpunkt liegt dabei immer auf der Standlinie.

Senkrecht zu dieser Standlinie sind die Profile definiert, die durch den Anfangspunkt, der auf der Standlinie liegt, und den Zielpunkt, der seewärts liegt, eindeutig die Lage im Raum angeben. Die Bezeichnung der Profile (Station) erfolgt aufgrund des errechneten Abwicklungslänge der Standlinie bis zum Schnittpunkt mit dem Profil. Der Nullpunkt der Standlinie liegt am Südstrand (Marienhof, östlich Fehrstieg) bei Stat. 0+000; von dort führt eine Standlinie zum Schöpfwerk nach Dunsum, wo sie bei Stat. 13+004 endet. Die Profile für die Sandige Küste enden am Übergang zu Marschkoogdeich bei Stat. 10+854. Eine zweite Standlinie reicht vom Südstrand (Stat. 50+050) bis zum Wyker Hafen (Stat. 53+450). Wenn Profile gemessen werden, sollen diese immer entlang dieses Strahls erfolgen. Wenn zusätzliche Profile definiert werden sollen, müssen diese anhand der Länge entlang der Standlinie bezeichnet werden. Nach Bedarf werden die Profile verdichtet.

2.3.1.1 Profile Föhrer Marschkoog

Für die Föhrer Marsch sind Profile im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinie liegt der Vermessung der Deichkrone des Jahres 1998 zugrunde.

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2.3.1.2 Profile Südküste Föhr

Für die Südküste von Föhr sind Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinien liegen dem verallgemeinerten Küstenverlauf der 1950er Jahre zugrunde.

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2.3.1.3 Profile Königsgarten (Wyker Hafendeich)

Für den Königsgarten (Wyker Hafendeich) sind Profile im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinie liegt der Vermessung der Deichkrone des Jahres 1998 zugrunde.

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2.3.1.4 Profile Verwallung Hedehusum

Für die Verwallung Hedehusum sind Profile im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinie liegt der Vermessung der Wallkrone des Jahres 2010 zugrunde.

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2.3.1.5 Profile Verwallung Witsum

Für die Verwallung Witsum sind Profile im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinie liegt der Vermessung der Wallkrone des Jahres 2010 zugrunde.

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2.3.1.6 Profile Verwallung Goting

Für die Einzelverwallung Goting sind Profile im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinie liegt der Vermessung der Wallkrone des Jahres 2010 zugrunde.

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2.3.1.7 Profile Deich Nieblum-Senke

Für den Landesschutzdeich Nieblum-Senke sind Profile im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinie liegt der Vermessung der Deichkrone des Jahres 1998 zugrunde.

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2.3.2 Küstenentwicklung

Um die Küstenentwicklung beschreiben zu können, werden die Umfang der Messdaten, die Rückgangsraten der Ufer und Straände, die Querprofilvergleiche und Volumenberechnungen dargestellt.

2.3.2.1 Umfang der Messdaten

Erstmalig wurde im Jahre 1929 der Umfang des Küstenrückgangs durch Vergleich der ältesten Katasteraufnahme des Jahres 1878 (Königlich-Preußische Landesaufnahme) mit Unterlagen über den Uferverlauf aus dem Jahre 1928 ermittelt.

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2.3.2.2 Entwicklung der Ufer und Strände

Die Rückgangsraten des Ufers und die Veränderung der Strandbreiten können mit Hilfe der Profilmessdaten ermittelt werden.

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2.3.2.3 Querprofilvergleiche

Durch den Vergleich zwei Querprofile können die Auf- und Abtragsvolumen dargestellt und berechnet werden. Dabei wird der jeweils aktuelle Zustand mit dem Referenzzustand verglichen.

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2.3.2.4 Volumenberechnungen

Um Volumenveränderungen an der Südküste von Föhr berechnen zu können, werden die vorliegenden Vermessungsdaten mit entsprechenden Verfahren analysiert.

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2.3.3 Entwicklung Watt- und Inselsockel (Nordmannsgrund)

Für das Wattgebiet südlich der Insel Föhr (Nordmannsgrund) und zwischen Föhr und Amrum liegen eine Reihe von Vermessungen vor. Die Erstvermessung stammt aus dem Jahre 1948/49.

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2.3.4 Luftbildaufnahmen

Um den visuellen Eindruck vom Zustand der Küste und des Wattsockels zu erhalten, können die Luftbildaufnahmen verwendet werden, die in unterschiedlichen Qualitäten (Auflösung und Farbgebung) vorliegen.

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2.4 Hydrologie

Die Küstenentwicklung ist von hydrologischen Rahmenbedingungen abhängig. Die selten auftretenden Sturmfluten, die ständigen Gezeitenströmungen, die wechselnden Winde und der brandende Seegang stellen die wesentlichen natürlichen Krafteinwirkungen dar. Mit Hilfe von Daten und Auswertungen zu den Themen Wasserstand, Wind, Tideströmung und Seegang werden die dynamischen Belastungsgrößen verdeutlicht, denen die Küsten und das Küstenvorfeld ausgesetzt sind.

2.4.1 Wasserstände

Pegelstandorte
Pegelstandorte

An den Pegelstandorten Wyk auf Föhr (Betreiber: LKN.SH), Wittdün auf Amrum (Betreiber: WSA Tönning) und Hörnum auf Sylt (Betreiber: WSA Tönning) werden seit 1936 bzw. 1941 (Wyk) Wasserstände aufgezeichnet, die eine Beurteilung der Entwicklung des Tidegeschehens erlauben. An den Pegeln Rantumdamm, Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog und Südwesthörn stehen zusätzliche Pegel des Landes (LKN.SH) und in Dagebüll vom Bund (WSA Tönning) zur Verfügung. Mit Hilfe der Sommertidepegel Osterley, Föhrerley-Nord und Langeneß-Nord werden für das Sommerhalbjahr Wasserstandsdaten gewonnen, die jedoch beim Tideniedrigwasser bei Trockenfallen stärker beeinflusst sind.

2.4.1.1 Tidekennwerte

Kontinuierliche Wasserstandmessungen liegen für die Pegel Wittdün und Hörnum-Hafen seit 1936 und für den Pegel Wyk seit 1941 vor, sodass Ganglinien der Jahresmittelwerte der einzelnen Tideparameter (Tidekennwerte) für diese Zeiträume dargestellt werden können.

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2.4.1.2 Sturmfluten

Für die zu entwickelnden Schutzmaßnahmen im Küstenbereich sind Häufigkeit und Dauer der erhöhten Wasserstände aufgrund von Sturmfluten von Bedeutung. Dabei erreichen die Wellen die Abbruchkante der Insel und lösen das Material, das während der nachfolgenden Tiden vom Strand verfrachtet wird.

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2.4.1.3 Tideströmung

Das Wattenmeer vor der Südküste von Föhr, der Nordmannsgrund, liegt im Einzugsgebiet der Wattströme Amrum-Tief im Süden, Norderaue im Südosten und Hörnum-Tief im Westen. In diesem Bereich wurden in den Jahren 1981-1987 Tidestrommessungen durchgeführt.

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2.4.2 Seegang

Die Ausbreitung von Seegang im Wattenmeer wurde mit Hilfe von Naturmessungen und mathematischen Modellen untersucht. Die Ergebnisse lassen erkennen, dass der Seegang im Wattgebiet eine starke regionale Prägung hat, die sich in unterschiedlichen Wechselwirkungsprozessen widerspiegelt.

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2.4.3 Wind

Die mit unterschiedlicher Häufigkeit, Richtung und Stärke auftretenden Winde bestimmen die Höhe der außergewöhnlichen Wasserstände sowie die Brandungskräfte und die sich daraus ergebenden Brandungsströmungen. Für die Dünen- und Vordünenbildung ist bei ausreichendem Sandangebot der windbedingte (äolische) Transport maßgebend.

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2.5 Möglichkeiten und Auswirkungen von Sandentnahmen

Sandentnahmegebiete für Maßnahmen auf der Insel Föhr (lfd. Nr.)
Sandentnahmegebiete für Maßnahmen auf der Insel Föhr (lfd. Nr.)
Sandentnahmegebiete für Maßnahmen auf der Insel Föhr (Jahre)
Sandentnahmegebiete für Maßnahmen auf der Insel Föhr (Jahre)

Um Sandersatzmaßnahmen und Deichverstärkungen durchführen zu können, sind entsprechende Entnahmestellen mit geeigneten Sandvorkommen notwendig. Da eine Sandentnahme einen Eingriff in das bestehende morphodynamische System darstellt, sind die Auswirkungen zu ermitteln.

Nr.GebietJahrLage SandentnahmeAuswertung möglichTräger Maßnahme
  Koordinaten (Zentrum) in UTM32/ETRS89

x: Daten vorhanden

-: keine Daten

 
1Wyk1963X: 32473443
Y: 6060767 *)
-Stadt Wyk
2Nieblum1975X: 32467345
Y: 6057818
x

Land Schleswig-Holstein (ALW Husum)

(Versuchssandaufspülung)

3Goting1975X: 32467345
Y: 6057818
x

Land Schleswig-Holstein (ALW Husum)

(Versuchssandaufspülung)

4Wyk1976X: 32469944
Y: 6057918
-Stadt Wyk
5Utersum1976X: 32460647
Y: 6063116
-Land Schleswig-Holstein (ALW Husum)
6Utersum (BfA)1977X: 32461197
Y: 6060417
xBundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
7Utersum (West)1977X: 32461197
Y: 6060417
-Amt Föhr-Land
8Utersum1981

großflächig aus der Rinne vor Utersum

X: 32460548
Y: 6062316

-Amt Föhr-Land und Kurverwaltung Utersum
9Wyk (Ost)1982X: 32469944
Y: 6057918
-Stadt Wyk
10Wyk (Süd)1982X: 32469944
Y: 6057918
-Stadt Wyk
11Nieblum1982X: 32467045
Y: 6058218
xGemeinde und Kurverwaltung Nieblum
12Utersum (BfA)1982X: 32461197
Y: 6060417
xBundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
13Utersum (West)1982X: 32460548
Y: 6062316
-Gemeinde und Kurverwaltung Utersum
14Goting1988X: 32463696
Y: 6054519
xAmt Föhr-Land
15Wyk1990X: 32466605
Y: 6056710
xStadt Wyk
16Nieblum1990X: 32466605
Y: 6056710
xAmt Föhr-Land
17Utersum (Ost)1990X: 32464261
Y: 6054873
xAmt Föhr-Land
18Utersum (BfA)1990X: 32464261
Y: 6054873
xBundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
19Utersum (West)1990X: 32464261
Y: 6054873
xAmt Föhr-Land
20Goting2000X: 32466256
Y: 6056654
xLand Schleswig-Holstein (AlR Husum)
21Utersum2000X: 32466256
Y: 6056654
xLand Schleswig-Holstein (AlR Husum)
22Goting2012X: 32461661
Y: 6053771
xLand Schleswig-Holstein (LKN.SH)
23Nieblum2012X: 32461661
Y: 6053771
xLand Schleswig-Holstein (LKN.SH)
Nr.GebietJahrDeichkilometerHöhe der DeichkroneTräger Maßnahme
  [m NHN] 
1

Vertiefung des Innen- und Vorhafens Wyk auf NHN-3m

Einbau 65.000 m³ nördlich der Ostmole

1983Stadt Wyk
2DV Näshörn1988/914,2 - 6,66,90 mALW Husum
3DV Utersum1962/6313,6 - 20,27,40 m - 7,70 mMBA Husum
4DV Osterlandföhr1953/560,1 - 5,36,60 mMBA Husum
5DV Utersum195620,1 - 22,17,20 mMBA Husum
6DV Oldsum19565,3 - 9,56,60 mMBA Husum
7DV Dunsum195816,2 - 17,57,00 mMBA Husum
8DV Midlum19599,5 - 13,67,00 mMBA Husum
9DV Midlum1970/739,8 - 11,27,40 mMBA Husum
10DV Utersum196520,2 - 22,27,70 mMBA Husum
11DV Midlum1966/6711,2 - 13,6*)MBA Husum
12DV Oevenum1974/79/886,6 - 9,86,90 m - 7,40 mALW Husum
13DV Wrixum1988/932,1 - 4,26,90 mALW Husum
14DV Wyk-Boldixum1989/930,0 - 2,16,90 mALW Husum
15DV Oldsum (Sörenswai)LKN.SH

2.5.1 Sandentnahmen westlich von Utersum

Im Watt westlich von Utersum wurden 1962/63 950.000 m³ Sand für die Verstärkung des Föhrer Marschdeiches entnommen. Südlich dieser Entnahme erfolgten 1976 und 1982 mit insgesamt 68.000 m³ weitere Sandentnahmen.

Für die Deichverstärkung in den Jahren 1962/63 wurde für das Entnahmegerät eine Zufahrtsrinne im Amrum–Tief gebaggert. Diese Rinne hat sich durch die Tideströmung, insbesondere durch den Flutstrom, erweitert und vertieft. Für die Sandaufspülungen Utersum 1977 und 1982 wurden insgesamt 338.000 m³ im Bereich der Rinne entnommen. Dabei hat sich die Sandentnahme von NHN - 10,0 m auf NHN - 7,0 m aufgefüllt. Die Rinne verlängert sich zunehmend nach Norden und hat die Tendenz, sich auf die Küste, den Deich und das Uferdeckwerk hin zu verlagern. Durch Buhnen und Sandaufspülungen konnte der Verlagerung der Rinne zur Küste hin begegnet werden; die Verlängerung der Rinne nach Norden wurde nicht aufgehalten. Weitere Sandentnahmen sollen in diesem Bereich nicht erfolgen.

2.5.2 Sandentnahmen südlich von Nieblum und Wyk

Der Sand für die Sandaufspülungen Wyk-Südstrand 1976 und 1982 sowie Nieblum und Goting 1975 mit insgesamt 943.000 m³ ist aus dem Nordhang der Norderaue entnommen worden. Die Sandentnahmen waren Ausgangspunkte verstärkter Erosionen. Sie haben die Nordverlagerung der Norderaue begünstigt. Eine weitere Sandgewinnung ist aus diesem Gebiet daher nicht erfolgt.

Eine weitere Sandgewinnung aus diesem Gebiet sollte nicht erfolgen. Geologische Untersuchungen des Nordmannsgrundes haben für Sandaufspülungen wenig geeignete, meist Feinsandvorkommen mit Einlagerungen von sandigen Schluffen oberhalb NHN-12 m, nachgewiesen (Gutachten des Geologischen Landesamtes Schleswig-Holstein Nr. 75/81 und 75/185).

2.5.3 Sandentnahme östlich von Wyk

Das Verhalten der Sandentnahme Wyk 1963, wo 180.000 m³ Sand entnommen wurden, lässt sich anhand von Aufzeichnungen nicht beschreiben. Im südöstlichen Bereich ist von größeren Umlagerungen auszugehen. Kleinere Sandentnahmen aus der Schifffahrtsrinne könnten aus morphodynamischer Sicht weiterhin vorgenommen werden.

2.5.4 Sandentnahmen aus dem südlichen Hang der Norderaue

Am südlichen Hang der Norderaue wurden 1990 insgesamt 900.000 m³ Sand im Schleppkopfverfahren für die Aufspülungen Wyk und Nieblum entnommen. Das Entnahmegebiet lag zwischen den Tonnen 23 und 25.

Im Juni 1990 erfolgte eine Vorvermessung, während 09.1990, 09.1991, 08.1993, 06.1994 und 07.1995 Nachvermessungen durchgeführt wurden. Im Untersuchungsgebiet sind zwischen 06.1990 und 09.1990 insgesamt rd. 1,4 Mio. m³ abgetragen worden. In der nachfolgenden Zeit (von 09.1990 bis 07.1995) hat sich dieses Gebiet insbesondere in den tieferen Lagen (NHN-15 m) um 600.000 m³ wieder aufgefüllt. Diese Entwicklung ist jedoch auch in die Gesamtentwicklung der Norderaue einzuordnen (s. Entwicklung Nordmannsgrund), wo dieser Bereich insgesamt einen Höhenzuwachs aufweist.

2.5.5 Sandentnahmen aus dem südöstlichen Hang der Norderaue

Aus dem südöstlichen Hang der Norderaue wurde 1988 (Aufspülung Goting) und 1990 (Aufspülung Utersum) insgesamt 755.000 m³ Sand entnommen.

Goting 1988

Zur Vorbereitung der Sandaufspülung vor dem Goting-Kliff 1988 wurden im Mai 1988 mit einem Hopperbagger Sandproben aus dem Südhang - Gleithang - der Norderaue und von Unterwassersandbänken der Norderaue entnommen. Die entnommenen Sande wurden vom Geologischen Landesamt Schleswig-Holstein im Gutachten Nr. 88/28 als spülfähige Mittelsande beurteilt. Der Sand, 405.000 m³ für die Sandaufspülung vor dem Goting-Kliff 1988, wurde aus der Unterwassersandbank zwischen den Tonnen 17 und 19 entnommen. Der anstehende Sand - Mittel- bis Feinsand - ist für Sandaufspülungen geeignet. Dem äolischen Transport ist jedoch besondere Beachtung und Vorkehrung zu schenken.

Da keine Vorpeilung des Entnahmegebietes vorgenommen worden ist, kann lediglich die Wiederauffüllung anhand der Vermessungen (10.1988, 03.1990, 09.1991, 08.1993 und 07.1994) beschrieben werden. Die Sandentnahme hat sich bei entnommenen 405.000 m³ Sand von 1988 bis 1994 um rd. 350.000 m³ wieder aufgefüllt. Da die Norderaue jedoch einer kontinuierlichen Erosion im Hangbereich ausgesetzt ist (s. Abschnitt 2.5.2), bleibt die Gesamtbilanz mit ca. 700.000 m³ (120.000 m³/a) negativ.

Utersum 1990

Im Jahre 1990 wurden für die Aufspülungen vor Utersum insgesamt 350.000 m³ Sand im Schleppkopfverfahren entnommen. Zur Beurteilung der Sandentnahmegebiete fand 06.1990 eine Vorpeilung statt. Die Nachvermessungen erfolgten 09.1990, 09.1991, 08.1993, 06.1994 und 07.1995. Das Entnahmegebiet lag im Tonnenstrich zwischen den Tonnen 19 und 21. Das Sandentnahmegebiet hat sich in vier Jahren bis Juni 1994 um rd. 150.000 m³ aufgefüllt. Aufgrund der langfristigen Erosion in diesem Bereich der Norderaue ist die Gesamtbilanz mit rd. 50.000 m³ (12.000 m³/a) negativ.

2.5.6 Sandentnahmen aus dem Interessentenfahrwasser Wittdün/Amrum

Für die Sandersatzmaßnahmen Goting und Nieblum im Jahre 2012 wurden insgesamt 262.097 m³ aus dem Interessentenfahrwasser vor Wittdün auf Amrum entnommen. Mit der Entnahme aus dem Fahrwasser wurde den Wünschen der hiesigen Schifffahrt gefolgt, wobei der Spülvorgang aufgrund der hohen Schluff-/Feinsandanteile aufwändig gewesen ist.

2.5.7 Zukünftige Sandentnahmen

Grundsätzlich verbietet es sich Material dort zu entnehmen, wo die Erosion des Watts und der Wattpriele begünstigt wird. Da das Wattenmeer bei einem deutlich steigenden Meeresspiegel ein Sedimentdefizit aufweisen würde, sollte eine Entnahme aus dem Watt nur dort erfolgen, wo die Menge an anderer Stelle wieder ersetzt werden kann.

Aufgrund der Erfahrungen mit den bisher durchgeführten Sandentnahmen, ist eine künftige Entnahme aus dem südlichen und südöstlichen Gleithang des mittleren Bereiches der Norderaue vorzunehmen.

Dieser Bereich zeichnet sich durch hohe Sedimenttansportkapazitäten aus, so dass eine Wiederauffüllung möglich ist. Da auf der anderen Seite die Hänge im Mittelbereich der Norderaue zu beiden Seiten erodieren, ist der Sand aus den tieferen Bereichen (< NHN-15 m) zu entnehmen. Die Sandentnahmen sollten im Gebiet der Bundeswasserstraße im Rahmen von Unterhaltungsbaggerungen liegen. Der hohe äolische Sandtransport, der wegen der vorhandenen mobilen Sedimente festzustellen ist, muss am Strand durch biotechnische Maßnahmen verringert werden.

2.6 Wirtschaftliche Belange

Um ein Maß für die wirtschaftliche Bedeutung der Insel Föhr zu erhalten, werden die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche zusammengetragen. Eine Aktualisierung wird künftig nur in längeren Zeiträumen erfolgen können.

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2.7 Naturschutz und Landschaftspflege

Maßnahmen des Küstenschutzes unterliegen den unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen. Durch landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen sollen die Eingriffe des Küstenschutzes in Natur und Landschaft weitestgehend ausgeglichen werden.

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2.8 Zuständigkeitsbereiche

Die Zuständigkeiten im Küstenschutz regelt das Landeswassergesetz in der jeweils gültigen Fassung. Dabei hat die Küstenschutzverwaltung des Landes die Trägerschaft bzw. Unterhaltungspflicht verschiedener Küstenschutzanlagen übernommen. Für die restlichen Anlagen ist in der Regel der Eigentümer bzw. die Kommune zuständig.

2.8.1 Anlagen in Zuständigkeit des Landes

Landesschutzdeiche (Föhrer Marschkoog, Nieblum-Senke, Wyker Hafendeich)

Regionaldeich Greveling

Buhnen Utersum, Nieblum und Greveling

2.8.2 Anlagen in der Unterhaltungspflicht der Kommune

Wyker Hafendeich (Unterhaltung erfolgt gem. ÖR-Vertrag)

Einzelverwallungen (Hedehusum, Witsum, Goting)

2.8.3 Küstenschutzanlagen in privater Unterhaltung

Stöpen am Sandwall

2.9 Rahmenbedingungen

Der Küstenschutz beinhaltet Maßnahmen zur Küstensicherung und zum Hochwasserschutz. Die Küstensicherung dient dabei dem Schutz des Ufers vor Abbruch, während der Hochwasserschutz die Überflutung eines Gebietes verhindern soll.

Zur Durchführung von Küstenschutzmaßnahmen werden Rahmenbedingungen formuliert, die die vorgenannten Planungsgrundlagen berücksichtigen. Folgende Gesichtspunkte sind für Küstenschutzplanungen von Bedeutung:

  • Sicherung Watt- und Inselsockel (Festlegung einer Basisküstenlinie, BKL)
  • Erhalt einer definierten Küstenlinie
  • Sicherung bebauter Ortslagen
  • Sicherung von Einzelobjekten (Einzelobjektschutz)
  • Förderung der wirtschaftliche Nutzung (Landwirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Fischerei)
  • Erhalt/Schaffung von natürlichen Landschaftsformen

Daraus ergeben sich folgende Küstenschutzstrategien:

  • "Verfelsung" der Küste (Festlegung einer Küstenlinie)
  • Erhalt der natürlichen Dynamik (ggf. Aufgabe von bestehenden Nutzungen)
  • Sicherung von Einzelobjekten (ggf. negative Auswirkungen auf Nachbarbereiche)
  • Küstensicherung durch Sandersatzmaßnahmen
  • Kombinationen

Soll die Küstenlinie in einer ortsfesten Lage gehalten werden (z.B. durch Deckwerke, Ufermauern, Sandaufspülungen), so besteht weiterhin die Möglichkeit der Überflutung des Hinterlandes, sofern die vorhandene Geländeoberkante unterhalb des Referenzwasserstandes liegt. Andererseits kann durch Küstenschutzbauwerke die Überflutung eines Gebietes verhindert werden (z.B. durch Deiche, Wälle), obgleich der Küstenrückgang durch die Bauwerke nicht in vollem Umfang gestoppt werden kann, wenn Ausspülungen vor und hinter den Bauwerken erfolgen (Lee-Erosionen, Auskolkungen). In vielen Fällen besteht der Küstenschutz daher aus der Kombination beider Bauarten: Der Deich schützt ein Gebiet vor Überflutung und das Deckwerk sichert die Küste gegen weiteren Abtrag. Bei dieser Art des linienhaften Küstenschutzes besteht jedoch die Gefahr, dass die Standsicherheit der Bauwerke durch die davon stattfindenden Erosion gefährdet wird. Dadurch sind weitere Aufwendungen notwendig, die aus massiven Fußsicherungen bzw. Sandaufspülungen bestehen können.

Die Bewertung von möglichen Küstenschutzmaßnahmen richtet sich daher nach folgenden Zielvorgaben:

Erhalt der Küstenlinie in Raum (z.B. NN+2,50m) und Zeit (z.B. 1992) (Küstensicherung)

• Festlegen der Überflutungshöhe (Höhe der Geländeoberkante entscheidend, Lage der Küstenlinie kann ggf. dynamisch sein) (Hochwasserschutz)

• Förderung eines Sandstrandes (Energieumwandlungszone, touristische Nutzung)

• Verwendung ortstypischer Baustoffe (keine Fremdkörper, Erhalt des Landschaftsbildes)

• Kosten- und Eingriffsminimierung

Die Frage nach der Zuständigkeit für die Durchführung von Maßnahmen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Insgesamt sind diese Rahmenbedingungen für die entsprechenden Küstenabschnitte in ihrer jeweiligen Wichtung bei der Auswahl von möglichen Maßnahmen zu berücksichtigen.

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