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Thema : Küstenschutz
Fachpläne

Küstenschutzplanungen

Letzte Aktualisierung: 10.04.2024

Informationsblatt Datenverfügbarkeit für Küstenschutzplanungen

Für Träger von Maßnahmen für Küstenschutzplanungen wurde ein Informationblatt über verfügbare Daten zusammengestellt. Dieses Blatt können Sie hier herunterladen:

Informationsblatt über verfügbare Daten (PDF, 105KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Maßnahmen des Landes Schleswig-Holstein zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
(Neubau- und Verstärkungsmaßnahmen)

Die vorhandenen Küstenschutzanlagen des Landes sind zu überprüfen und zu bewerten. Dieses schließt eine Überprüfung des Schutzbedürfnisses im Interesse des Allgemeinwohls von bisher nicht geschützten überflutungs- und erosionsgefährdeten Gebieten ein.

Sofern sich als Ergebnis dieser Überprüfungen ein Handlungsbedarf ergibt, werden diese Maßnahmen in die Maßnahmenliste des Generalplan Küstenschutz mit aufgenommen.

Maßnahmen in der Trägerschaft von Kommunen, Wasser- und Bodenverbänden und Dritten Schleswig-Holstein zur Verbesserung des Küstenschutzes
(Neubau- und Verstärkungsmaßnahmen)

Nach dem Landeswassergesetz gilt zunächst der Grundsatz, dass der Küstenschutz Aufgabe derjenigen ist, die davon Vorteile haben, sofern das Landeswassergesetz nicht ausdrücklich andere dazu verpflichtet.

Der Bau und die Unterhaltung der Regionaldeiche mit Außnahme der Deiche auf den Inseln und Halligen obliegt den Wasser- und Bodenverbänden im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben oder den Gemeinden, sofern die Bildung eines Wasser- und Bodenverbandes unzweckmäßig ist.

Für Maßnahmen der Küstensicherung sind entsprechend dem Grundsatz des Landeswassergesetzes diejenigen zuständig, die davon Vorteile haben. Küstensicherungsmaßnahmen werden zum Beispiel von den Gemeinden zum Schutz öffentlicher Infrastruktur (z.B. Promenaden, Straßen, Gebäude) oder auch von Dritten z.B. zum Schutz von privatem Eigentum durchgeführt.

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