Navigation und Service

Thema : Gesundheitsversorgung

Krankenhausplan Schleswig-Holstein

Die vom Gesundheitsministerium geförderten Krankenhäuser werden in den Krankenhausplan aufgenommen. Dies trifft für die überwiegende Zahl aller Krankenhäuser zu.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2023

Das Gesundheitsministerium hat mit Wirkung zum 1. Januar 2017 den Krankenhausplan 2017 des Landes Schleswig-Holstein erlassen.

Der Krankenhausplan besteht aus einem Allgemeinen Teil, einem Besonderen Teil sowie Anlagen.

Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil umfasst die konzeptionelle Grundlage des Krankenhausplanes, die Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung, legt Planungsgrundsätze fest, macht Qualitätsvorgaben und bestimmt besondere Versorgungsschwerpunkte.

Weiter regelt der Allgemeine Teil die Ermittlung der bedarfsdeckenden Versorgungsstruktur, die psychiatrische Versorgung, die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, bestimmt das Verfahren zu Planänderungen während des Planungszeitraumes und den Inhalt des Krankenhausplanungsblattes.

Besonderer Teil

Der Besondere Teil beinhaltet eine Übersicht über die in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser, die Krankenhausplanungsblätter der Plankrankenhäuser und Hochschulkliniken sowie eine Übersicht über Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag.

Anlagen

  • Entwicklung der Planbetten und tagesklinischen Plätze nach Fachabteilung 2011 bis 2017
  • Fachrichtungsbezogene Standortkarten
  • Abkürzungsverzeichnis

Informationen über Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bieten auch die Internetseiten der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein.

Das Verzeichnis der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland ist von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder jetzt als Gemeinschaftsveröffentlichung auf CD-ROM aufbereitet worden. Das Verzeichnis kann zum Preis von 49,00 Euro beim Statistischen Bundesamt heruntergeladen werden.

Die zum 1. Januar 2019 aktualisierten Zahlen der Planbetten und Tagesklinik-Plätze der Schleswig-Holsteinischen Krankenhäuser finden Sie unten in der Rubrik "Zum Herunterladen" (Krankenhausplan, Besonderer Teil).

Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungen nach § 40 des Sozialgesetzbuches V erbringen, werden nicht in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. Auf der Internetseite der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein befindet sich eine Übersicht über die Rehabilitationseinrichtungen in Schleswig-Holstein, die Mitglied der KGSH sind.

Übersichten

Geriatrie Schleswig-Holstein
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Schleswig-Holstein
Palliativstationen und stationäre Hospize in Schleswig-Holstein
Psychiatrische und Psychosomatische Standorte in SH und Modellversuch nach § 64b SGB V
Schlaganfallversorgung / Stroke Units in Schleswig-Holstein
Versorgung Schwerverletzter / Traumazentren in Schleswig-Holstein

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen