Am 29. März 2025 ist die zweite Novellierung des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. Dort werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert.
Der anthropogen verursachte Klimawandel schreitet weiter voran. Um den Klimawandel und seine Auswirkungen auf ein hinnehmbares Maß zu beschränken, hat es sich das Land Schleswig-Holstein – in Nachschärfung der bestehenden klimapolitischen Zielsetzungen – zur Aufgabe gemacht, sich bis zum Jahr 2040 zum netto-treibhausgasneutralen Industrieland zu transformieren.
Grundlage für diese Zielsetzung sind die nationalen Klimaschutzziele in Verbindung mit dem Koalitionsvertragsowie das Klimaschutzprogramm 2030 der Landesregierung. Mit der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes 2025 wird die Netto-Treibhausgasneutralität von 2045 auf das Jahr 2040 vorverlegt.
Zugleich haben sich die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie den Erlass des Wärmeplanungsgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes verändert.
Weitere Informationen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein finden Sie hier.