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PerspektivKitas in Schleswig-Holstein

Mit dem KiTaG werden seit Januar 50 Kindertageseinrichtungen als PerspektivKitas anerkannt, um Familien in belasteten Sozialräumen gezielt zu unterstützen.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025

In sozioökonomisch besonders belasteten Sozialräumen haben Kinder und Familien häufig einen ungleich höheren Unterstützungsbedarf als in privilegierten Sozialräumen. Mit der Verabschiedung des neuen Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) hat die Landesregierung zum 1. Januar 2025 deshalb die gesetzliche Grundlage zur Anerkennung von bis zu 50 Kindertageseinrichtungen als Perspektiv-Kindertageseinrichtungen (PerspektivKitas) geschaffen. Damit werden die ausgewählten Einrichtungen so weiterentwickelt, dass sie Familien und ihre Kinder in besonderer Weise und noch gezielter unterstützen können.

PerspektivKitas kooperieren eng mit einer bereits bestehenden PerspektivSchule im Sozialraum. Mit dem Ziel, Kinder in ihren Kompetenzen zu stärken und ihre Chancen auf Bildung und Teilhabe zu verbessern, steht dabei die gemeinsame Gestaltung eines gelingenden Übergangs im Mittelpunkt. Zudem unterstützen PerspektivKitas Kinder in ihren sprachlichen Kompetenzen und darüber hinaus in einem weiteren Handlungsfeld.
PerspektivKitas unterstützen und stärken Kinder und Familien im Übergang in die Grundschule durch zusätzliche Angebote. Hierzu werden den anerkannten PerspektivKitas zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Handlungsfelder von PerspektivKitas

Jede PerspektivKita bearbeitet insgesamt drei Handlungsfelder durch die Intensivierung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Angebote:
Die Handlungsfelder Kooperation Kita-Schule und Sprachliche Bildung sind dabei verbindlich und werden von allen PerspektivKitas umgesetzt. Darüber hinaus wählt jede PerspektivKita je nach Bedarf vor Ort ein weiteres Handlungsfeld aus: mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung, Bewegung und Gesundheit oder Stärkung von Familien durch Kooperation im Sozialraum. Die Umsetzung der Handlungsfelder erfolgt auf der Grundlage der Leitprinzipien Partizipation und Inklusion.

Zur Umsetzung der Handlungsfelder erarbeitet jede PerspektivKita ein Konzept, in dem die jeweils aufeinander abgestimmten Ziele, Inhalte und Methoden unter Berücksichtigung der Leitprinzipien beschrieben werden.

Zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen

Nachdem Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ erhalten PerspektivKitas zur Umsetzung der Handlungsfelder zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in besonders belasteten Sozialraum die Bedarfe von Kindern und Familien ungleich höher sind, als dies in anderen Sozialräumen der Fall ist. Entsprechend benötigen und erhalten PerspektivKitas hierzu zusätzliche Ressourcen. Jeder anerkannten PerspektivKita stehen eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (Perspektiv-Kraft) sowie 250 Euro monatlich für Sachmittel zur Verfügung.

Die zusätzliche halbe Fachkraftstelle wird in anerkannten Einrichtungen im SQKM mit einem Durchschnittswert der Entgeltgruppe S8a TVöD SuE berücksichtigt. Die zusätzliche Fachkraft muss zur Gruppenleitung qualifiziert sein (nach § 28 Absatz 2 KiTaG neu).
Die zusätzliche Fachkraft setzt die Handlungsfelder in der PerspektivKita federführend um, nutzt ihre Ressourcen zur Intensivierung vorhandener Angebote und macht bei Bedarf zusätzliche Angebote. Sie hat – anders als die zusätzlichen Fachkräfte im Landesprogramm Sprachkitas - keine beratende Funktion als Multiplikator*in im Team, sondern arbeitet direkt „am Kind“ und mit Kooperationspartner*innen.

Antrags- und Auswahlverfahren für PerspektivKitas

Im Rahmen des Vorhabens PerspektivKitas ist eine Antragstellung auf Anerkennung einzelner Kindertageseinrichtungen als Perspektiv-Kindertageseinrichtungen nach § 16b Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) vorgesehen. Dazu fand ab dem 2. Januar 2025 erstmals ein Auswahlverfahren statt.
Die erstmalige Anerkennung von 50 PerspektivKitas erfolgte zum 1. März 2025 für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Anträge auf Anerkennung als Perspektiv-Kindertageseinrichtung nach § 16b KiTaG können weiterhin gestellt werden. Nach Prüfung eines Antrags gemäß Prüf- und Auswahlrichtlinie übernimmt das Sozialministerium neue Anträge in die durchlaufende Auswahlmatrix. Sollte eine der anerkannten PerspektivKitas aus Programm aussteigen, kann eine andere Einrichtung als PerspektivKita anerkannt werden. Maßgeblich ist dafür die zum Zeitpunkt der Nachbesetzung aktuelle Rangfolge in der laufenden Auswahlmatrix aller dann vorliegenden Anträge.

Wo finde ich Informationen zum Antrags- und Auswahlverfahren?

Das zuständige Ministerium hat für den Prozess Formulare und weitere Informationen (siehe Downloadbereich unten) erstellt, die von den Antragstellenden zu nutzen sind.
Wir weisen explizit auf die Prüf- und Auswahlrichtlinie PerspektivKitas hin.

Nach welchen Voraussetzungen und Kriterien werden PerspektivKitas ausgewählt?

Voraussetzungen dafür, dass eine Kindertageseinrichtung überhaupt als PerspektivKita anerkannt werden kann, sind

  • die Kooperation der Einrichtung mit einer PerspektivSchule im Umfeld zur Erleichterung des Übergangs von der Kita in die Grundschule zu erleichtern und
  • das Vorlegen eines Konzeptes zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Um eine Rangfolge für die Auswahl der Einrichtungen als PerspektivKita festzulegen, werden folgende Kriterien herangezogen:

  • der Anteil der in der Einrichtung geförderten Kinder mit sozioökonomischer Benachteiligung
  • der Anteil von Kindern im Elementarbereich mit besonderem Unterstützungsbedarf im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule
  • die Bewertung des Konzeptes zur Umsetzung der Handlungsfelder

Wer stellt den Antrag?

Anträge zur Anerkennung von PerspektivKitas werden (wie auch im Landesprogramm Sprachkitas) über die Standortgemeinde der jeweiligen Kita gestellt.

Zur Erstellung des Antrags trägt die Einrichtung selbst Daten zur Anzahl der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule, das Konzept zur Umsetzung von Maßnahmen sowie eine durch die PerpsektivSchule im Umfeld unterzeichnete Kooperationszusage bei.

Die Standortgemeinde holt zur Berechnung des Anteils sozioökonomisch benachteiligter Kinder die Anzahl der in der Einrichtung betreuten Kinder, deren Betreuung nach § 7 Abs. 2 KiTaG von den Betreuungsgebühren befreit ist, vom zuständigen örtlichen Träger ein.

Wie wird der Antrag an das Ministerium überstellt?

Ein Antrag auf Anerkennung als Perspektiv-Kindertageseinrichtungen nach § 16b Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ist ausschließlich unter Zuhilfenahme des vom Ministerium digital zur Verfügung gestellten Antragsformulars inklusive der dazugehörigen Anlagen (siehe unten) zu stellen. Anträge, die nicht auf dieser Grundlage erstellt werden, können nicht bearbeitet und beschieden werden. Insbesondere werden keine über das zur Verfügung gestellte Formular und die dazugehörigen Anlagen hinaus überstellten Anlagen und Ergänzungen berücksichtigt.

Die Antragsunterlagen sind per Upload auf die dafür vorgesehene Plattform des Ministeriums (dDatabox) zu überstellen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Überstellung per Post möglich.

Als Eingangsdatum der Antragsunterlagen gilt das Datum des vollständigen Eingangs der Dokumente des Antragstellers in der dDatabox des Ministeriums. Bei Eingang des Antrags per Post ist das Datum des Eingangsstempels der Poststelle des Ministeriums zu berücksichtigen. Alle bis zum Ablauf des 31. Januar 2025 eingegangenen Anträge gelten als zeitgleich eingegangen.

Prüf- und Auswahlrichtlinie

Zur Sicherstellung eines transparenten, nachvollziehbaren und rechtssicheren Prüf- und Auswahlverfahrens wurde eine Prüf- und Auswahlrichtlinie angewandt. Sie ist zur Bearbeitung eingehender Anträge intern im Ministerium bindend für die Bearbeitung der Anträge durch die Mitarbeitenden und bietet allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit im Verfahren.

Teilnahme der PerspektivKitas an Erprobungsphase 2 im Vorhaben EVi

Parallel zu der Einrichtung von PerspektivKitas hat das Land das Vorhaben Entwicklungsfokus Viereinhalb (EVi) auf den Weg gebracht. Dies ist ein Verfahren, in dem zukünftig alle Kitas und Grundschulen in Schleswig-Holstein die sprachlichen Kompetenzen von Kindern systematisch und zu einem verbindlichen Zeitpunkt gemeinsam in den Blick nehmen. Stellt sich dabei ein besonderer Bedarf von Kindern im Bereich Sprache heraus, erhalten die Kinder anknüpfend an den jeweiligen Entwicklungsstand bereits ein Jahr vor Schuleintritt zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen.

Das Verfahren startet zunächst im Rahmen einer Erprobungsphase mit 7-10 Schulen und Kitas. In einer zweiten Phase der Erprobung des Vorhabens EVi (ab Januar 2026) nehmen die 50 anerkannten PerspektivKitas verbindlich an der Erprobung teil und wirken an der Entwicklung von EVi mit. Somit haben PerspektivKitas die Möglichkeit, das Verfahren EVi gemeinsam mit den beteiligten Schulen vor der flächendeckenden Einführung weiterzuentwickeln.

Anerkannte PerspektivKitas

Zum 1. März 2025 hat das Land nach Durchführung eines Prüf- und Auswahlverfahrens erstmals 50 Kindertageseinrichtungen als PerspektivKitas anerkannt. Eingegangen waren ca. 70 Anträge zur Anerkennung. 

Die anerkannten Einrichtungen unterstützen in sozioökonomisch besonders belasteten Sozialräumen Kinder und auch deren Familien im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule. Hierfür haben die Einrichtungen Konzepte entwickelt, um in den Handlungsfeldern Kita-Schule, sprachliche Bildung und einem weiteren von der jeweiligen Einrichtung gewählten Handlungsfeld bestehende Angebote auszubauen und zusätzliche Angebote zur Unterstützung der Kinder bereitzustellen. Das Land finanziert hierfür in jeder anerkannten Einrichtung eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle einer Perspektiv-Kraft sowie 250 Euro zusätzliche Sachkosten. 

Folgende Einrichtungen sind als PerspektivKita anerkannt:

Liste der anerkannten PerspektivKitas

Ort

Einrichtung

Ahrensburg

Ev. Kita Schulstraße

Elmshorn

Ev.-Luth. Kindertagesstätte Rethfelder Ring

Flensburg

KiTa alvoLewa

Kita am Ostseebad "Städtische Kneipp Kita"

Kita Sol-Lie

Städt. Kindertagesstätte Alter Kupfermühlenweg

Städtische Kindertagesstätte Neustadt

Geesthacht

Ev Kita bei der Petrikirche

Kath. Kita St. Barbara

Husum

Kita Deichkinder

Itzehoe

Ev.-Luth. Kita Fehrsstraße

Kaltenkirchen

Ev. Luth. Kita Arche Noah

Kiel

AWO Kinderhaus An der Schanze

AWO Kinderhaus Narvikstraße

AWO Kinderhaus und Familienzentrum Gustav-Schatz-Hof

Evangelische Kindertagesstätte Arche Kunterbunt

Janusz-Korzak-Haus 1

Janusz-Korzak-Haus 2

Kath. Kita St. Antoniushaus

Kita Halle 400

Städt. Familienzentrum Gaarden Bahnhofstraße

Städt. Familienzentrum Gaarden Georg-Pfingsten-Straße

Städt. Kita Alfons-Huysmans-Ring

Städt. Kita Buschblick

Städt. Kita Gotlandwinkel

Städt. Kita Helmholtzstraße

Städt. Kita Johannisburger Straße

Städt. Kita Marienwerderstraße

Städt. Kita Poppenrade

Städt. Kita Rendsburger Landstraße

Städt. Kita Stolzeweg

Lägerdorf

Ev. Kindertagesstätte Regenbogen

Lauenburg

WABE-Kita Glüsinger Weg

Lübeck

Ev.-Luth. Kindertagesstätte Irgendwie Anders

Hudekamp

Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Brüder-Grimm-Ring

Kindertagesstätte BunteKuh

Kindertagesstätte St Bonifatius

Neumünster

Familienzentrum Rutheberger Rasselbande

Familienzentrum St. Elisabeth

Quickborn

Kindertagesstätte Zauberbaum

Rendsburg

Kita Butterberg

Kita im Stadtteilhaus Mastbrook

Kita Parksiedlung

Kita Rotenhof

Kita Stadtpark

Kita Villa Kunterbunt

Schleswig

Kinderspielzentrum

Kita St. Jürgen

Trappenkamp

AWO Familienzentrum Pusteblume

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