Deshalb wird das Betreuungsangebot für die "Kleinen" von 0 bis 3 Jahren in Krippe und Tagespflege stetig ausgebaut, und die "Großen" von 3 bis 6 Jahren werden in der Kindertagesstätte in ihrer Sprachentwicklung und Grundbildung gefördert.
In Schleswig-Holstein gibt es 1.858 Kindertageseinrichtungen mit 128.968 Plätzen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Die Eltern können - je nach Angebot - für ihr Kind zwischen einem Halbtagsplatz am Vor- oder Nachmittag sowie einem Ganztagsangebot und einem Hortplatz wählen. An vielen Standorten ist auch eine Betreuung während der Ferien selbstverständlich.
Betreuung unter drei Jahren
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Kind in einer Krippe oder in Tagespflege betreut wird, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Alle Ausbaubemühungen waren zunächst auf diesen Stichtag ausgerichtet.
Fazit: Es ist in Schleswig-Holstein gelungen, ein gutes Angebot an Betreuungsplätzen aufzubauen. Gestartet ist Schleswig-Holstein im Jahr 2007 mit einer Betreuungsquote von lediglich 8,3 %. Damals waren weniger als 6.000 Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung.
Nach der offiziellen Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statistikamtes Nord befanden sich am 01.03.2023 landesweit 29.380 Kinder unter drei Jahren in Schleswig-Holstein in einer Betreuung.
Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren
Seit 2014 fördert das Land den Aufbau und die Weiterentwicklung von mehr als 100 Familienzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Landesregierung erhöht die Fördersumme ab 2018 um eine Million €. Neben einer erhöhten Förderung für bestehende Einrichtungen sollen sollen auch neue bzw. weitere Familienzentren gefördert werden können. Diese Erhöhung ist Teil des ersten Schrittes der Landesregierung hin zu einer Qualitätsoffensive in den Kitas.
Familienzentren sollen:
- Familien wohnortnahe Unterstützung durch niedrigschwellige Angebote bieten,
- je nach regionalem Umfeld unterschiedliche Schwerpunkte setzen und hierbei auf die Bedarfe der Familien in ihrem Lebensraum eingehen,
- eine bestehende, den Familien im Sozialraum bekannte und vertraute Einrichtung sein, die sich zu einer Anlaufstelle weiterentwickelt. Sie halten Betreuungsangebote und begleitende Hilfen vor. Sie sind Regeleinrichtungen (z.B. Kita, Schule) oder Institutionen, die mit den Angeboten einer Regeleinrichtung bereits vernetzt sind (Familienbildungsstätte, Mehrgenerationenhaus),
- mit den maßgeblichen Akteuren im Sozialraum kooperieren und bestehende oder auch neu entstehende Angebote vernetzen – insbesondere im Bereich der Jugendhilfe sowie des Sozial- und Gesundheitswesens.
Kreise und kreisfreie Städte erhalten nach einer bestimmten Kontingentierung Mittel zum Auf- oder Ausbau von Familienzentren. Die Auswahl der Einrichtungen obliegt ihnen. Trägern von Familienzentren können bis 35.000 € in der Grundförderung Zuschüsse für Personal- und Sachkosten gewährt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für das Handlungsfeld „Integration
“ zu beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Familienzentren
Bericht der Landesregierung „Konzept für Familienzentren“
Befragung zu Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, nachbarschaftlichen Kompetenzzentren
Eckpunktepapier zur Entwicklung von Familienzentren
Fachberatung
Die Förderung der pädagogischen Fachberatung ist Teil der Landesmaßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität. Die pädagogische Fachberatung verbindet fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung der Leitung, der Fachkräfte sowie der Träger von Kindertageseinrichtungen. Insbesondere unterstützt sie das Qualitätsmanagement im Bereich von Kindertagesstätten.
Die Förderung pädagogischer Fachberatung soll zur qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung beitragen und der Optimierung von Rahmenbedingungen des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen dienen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Fachberatung
Erlass zur Förderung von Fachberatung
Kita-Qualität
Die Diskussion um Fragen der Qualität begleitet die Arbeit der Kindertageseinrichtungen bereits seit der Festschreibung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz.
Die inhaltlichen Schwerpunkte haben sich dabei in den zurückliegenden Jahren verändert. Seit 2004 sollen die Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden, und seit Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes müssen die Kindertagesstätten in ihren Konzepten belegen, wie Partizipation der Kinder gelebt wird und welches Beschwerdeverfahren sie für ihre Einrichtungen gewählt haben.
Hinzugekommen sind zusätzliche Anforderungen an die Fachkräfte, wie zum Beispiel die Arbeit mit behinderten Kindern, die Gestaltung des Eingewöhnungsprozesses, die Weiterentwicklung und Durchführung von Projekten zum Bildungsauftrag, die Sprachbildung, Sprachförderung sowie die Förderung der Minderheitensprachen usw.
Von Anfang an war die jeweilige Einrichtungskonzeption das wesentliche Dokument zur Qualitätssicherung und -entwicklung für die Einrichtung eines bestimmten kommunalen oder freien Trägers. Diese Maßstäbe sind jedoch relativ statischer Natur und helfen nur punktuell bei der Sicherung einer hohen Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
Kita-Portal Schleswig-Holstein
Um Eltern bei der Entscheidung über die beste Betreuungsform ihres Kindes zu unterstützen, bietet das Kita-Portal Schleswig-Holstein einen Überblick über Betreuungsangebote und freie Betreuungsplätze. Ziel der Landesregierung ist es, das Portal zu einem aussagekräftigen, verlässlichen und verbindlichen Angebot auszubauen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.