Das Fortbildungsangebot umfasst die Bereiche Kinder- und Jugendschutz - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Schwangerschaft, Familie und Erziehung.
Die oberste Landesjugendbehörde hat die Aufgabe, die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern (§ 82 Abs. 1 SGB VIII). Dies geschieht unter anderem durch die Fortbildung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe. Dies sind in Schleswig-Holstein rund 5.000 hauptamtlich Beschäftigte öffentlicher Jugendhilfeträger und rund 16.000 hauptamtlich Beschäftigte freier Träger.
Um einen möglichst großen Kreis der in der Jugendhilfe Beschäftigten jährlich zu erreichen, werden die Fortbildungsmittel des Landes schwerpunktmäßig für Fachveranstaltungen und Konferenzen mit innovativen Themenstellungen und für Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eingesetzt. Die Maßnahmen werden sowohl als Eigenveranstaltungen als auch als Kooperationsveranstaltungen mit Dritten durchgeführt.
Mit dem Fortbildungsprogramm erhalten Sie eine Übersicht über die von der Abteilung Kinder, Jugend, Familie/Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Eigenregie geplanten oder gemeinsam mit Kooperationspartnern angebotenen Veranstaltungen.
Fortbildungsprogramm 2023