In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Sie stellen eine wichtige Lern- und Lebenshilfe, indem sie vielfältige Ferien-, Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche anbieten.
Aufgrund vielfältiger Verbandsprofile bieten sie spezifische Identifikationsmöglichkeiten für diese Zielgruppe. Besondere Strukturmerkmale von Jugendverbänden sind Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit, Selbstorganisation, Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche sowie Werteorientierung.
Das Land Schleswig-Holstein fördert zur Absicherung und zum Ausbau der vielfältigen Angebote ca. 25 Jugendverbände. Grundlagen finden sich im achten Sozialgesetzbuch, im Jugendförderungsgesetz, den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung und der Verbandsrichtlinie.
Gefördert werden können unter bestimmten Voraussetzungen
- die jeweiligen satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele der Jugendverbände
- die Personalausgaben der haupt- und nebenberuflichen Jugendbildungsreferenten
- außerschulische Bildungsangebote
- die Qualifizierung von Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Angaben zu den konkreten Förderungsvoraussetzungen und zum Verfahren finden Sie in den Richtlinien:
Informationen zur Soforthilfe für Jugend- und Familienbildung finden Sie bei uns im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Landesjugendring Schleswig-Holstein
Jugendserver Schleswig-Holstein
Ansprechpartnerin im Ministerium:
Melanie Kalinowski, Telefon: 0431 988-7499,
E-Mail: melanie.kalinowski@sozmi.landsh.de