Zur Sicherstellung der Qualität im Themenfeld der Kinder- und Jugendpartizipation ist Schleswig-Holstein seit den 1990er Jahren bundesweit Vorreiter. Seit über 30 Jahren kooperiert SH mit dem Dt. Kinderhilfswerk und fördert in diesem Rahmen u.a. Beteiligungsprojekte sowohl von kommunalen als auch freien Trägern der Jugendhilfe. Hierfür gibt es die Länderfonds SH - Land für Kinder.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen wie der Entwicklung demokratischer Lebensformen, kinderfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, im Kita-Außengelände oder bei Spielplätzen.
Projektförderung
Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die die Bekanntheit der UN- Kinderrechtskonvention verbessern, ein stärkeres Bewusstsein für die Kinderrechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen. Außerdem gefördert werden Projekte, die die Gewährleistung der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen und die Stärkung der Partizipation in pädagogischen Feldern und Einrichtungen zum Ziel haben sowie Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen einschließlich der Ausübung des Wahlrechts fördern. Ebenfalls gefördert werden sollen Projekte der fachlichen Weiterentwicklung des Themenfeldes, bspw. Forschungsvorhaben sowie Fachtagungen und Vernetzungsveranstaltungen von und für Fachkräfte, ebenso Qualifizierungen für Fachkräfte. Anträge sind über das Deutsche Kinderhilfswerk über diesen Link zu stellen - die Entscheidungen fallen in Abstimmung mit dem Jugendministerium. Hier finden Sie Hinweise zu den Förderkriterien in Schleswig-Holstein.
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