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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Beteiligung in der Jugendhilfe

Infos zur Landesinteressenvertretung Jugendhilfe und zum Landesjugendkongress

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Interessenvertretung junger Menschen aus der stationären Jugendhilfe

Logo der LAG Parti
Landesarbeitsgemeinschaft Partizipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holsteins e.V.

Über 6.000 Kinder und Jugendliche leben in Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein. Kinder und Jugendliche haben bereits über Interessenvertretungen in den Einrichtungen Möglichkeiten zur Beteiligung.

Landes-Interessenvertretung

Mit der Schaffung einer landesweiten Interessenvertretung soll dieses Recht auf Beteiligung weiter gestärkt werden. Kinder und Jugendliche können damit über ihre Einrichtung hinaus landesweit mitbestimmen und Einfluss nehmen.

Das Recht auf Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung wurde durch die SGB VIII-Reform wesentlich gestärkt. Auf Grundlage des neu eingeführten § 4 a SGB VIII ist eine neue Rechtsgrundlage für selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung geschaffen worden.

Damit Kinder und Jugendliche aus der Jugendhilfe also zukünftig noch mehr mitwirken und verändern können, hat sich der Verein „LAG Partizipation in den Hilfen zur Erziehung Schleswig-Holstein e.V.“ gegründet. Das Jugendministerium unterstützt die Gründung und Begleitung einer Landesinteressenvertretung finanziell.

Im Sommer 2023 fand die Wahl zur ersten Landesinteressenvertretung statt, die die Interessen aller in der Jugendhilfe betreuten jungen Menschen in Schleswig-Holstein gegenüber Trägern und politischen Gremien, vertritt. Bereits bei der Entwicklung des Wahlverfahrens waren Kinder und Jugendliche eng beteiligt.

Auf dem Landesjugendkongress im September 2023 wurde das Ergebnis verkündigt und fand die konstituierende Sitzung statt. Dort entschieden außerdem die jungen Menschen über den Namen, so dass die Selbstvertretung nun unter dem Namen „Kinder- und Jugendvertretung Schleswig-Holstein (KJV-SH) auftritt.

Landesjugendkongress

Seit 2012 finden alle zwei Jahre die Landes JUGEND!Kongresse (LJK) für Kinder und Jugendliche der stationären Erziehungshilfe in Schleswig-Holstein statt.

Der Kongress zeigt unter anderem, wie viel die in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe betreuten jungen Menschen zu sagen haben und worüber sie sich Gedanken machen.

Nach dem bedeutungsvollen LJK 2023 auf Schloss Noer sind die Planungen für den Landesjugendkongress 2025 schon weit fortgeschritten.

Termin 2025: 3.-4. Juni auf dem Scheersberg

Qualifikation zu Multiplikator:innen für Partizipation in der (teil-)stationären Jugendhilfe

6 Termine von Juni 2025 bis Juni 2026 – hier geht’s zur Ausschreibung:

Flyer

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