Der Kampfmittelräumdienst ist das Dezernat 33 in der Abteilung 3 des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.
Werden in Schleswig-Holstein Blindgänger oder Reste von Munition entdeckt, nimmt sich der Kampfmittelräumdienst gemeldeter Funde umgehend an. Die Aufgaben des Dienstes regelt die Kampfmittelverordnung des Landes.
Letzte Aktualisierung: 05.05.2015
Hinweis
Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Munition nicht berühren und sofort den Kampfmittelräumdienst verständigen.
Die Anforderung des Kampfmittelräumdienstes kann rund um die Uhr über die örtliche Polizei (Telefon 110) oder das Lagezentrum des Innenministeriums (Telefon: 0431-160-0) erfolgen.
Begriffe "Kampfmittel" und "Munition"
Umgangssprachlich wird an vielen Stellen der traditionelle, auch in Seekarten benutzte Begriff "Munition" verwendet und dem umfassenderen Begriff "Kampfmittel" vorgezogen. Der Oberbegriff ist jedoch zutreffend, weil dieser zum Beispiel Waffen, leere Munitionsbehälter und lose Brand-, Reiz- oder Explosivstoffe einschließt.
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