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Thema : Jugendschutz

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz


Ziel des Jugendschutzgesetzes ist, einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen sicherzustellen, verlässliche Orientierung für Eltern und Fachkräfte zu bieten und die Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 13.01.2023

Das Jugendschutzgesetz enthält z. B. Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu jugendgefährdenden Orten oder beeinträchtigenden Medieninhalten.

Zur Unterstützung der vor Ort zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen und zur Orientierung im Sinne eines bundesweit einheitlichen Jugendschutzstandards haben die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) Praxishinweise zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen erarbeitet. Die Praxishinweise finden Sie hier.

Bei Fragen zum Jugendschutzgesetz wenden Sie sich an das Jugendministerium oder an die für Jugendschutz zuständige Person Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Kinder- und Jugendschutz

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel

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