Das Jugendschutzgesetz enthält z. B. Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu jugendgefährdenden Orten oder beeinträchtigenden Medieninhalten.
Zur Unterstützung der vor Ort zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen und zur Orientierung im Sinne eines bundesweit einheitlichen Jugendschutzstandards haben die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) Praxishinweise zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen erarbeitet. Die Praxishinweise finden Sie hier.
Bei Fragen zum Jugendschutzgesetz wenden Sie sich an das Jugendministerium oder an die für Jugendschutz zuständige Person Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Kinder- und Jugendschutz