In Schleswig-Holstein werden bereits im Rahmen der Landeserstaufnahme Kursformate für einen ersten Spracherwerb angeboten. Darüber hinaus gibt es verschiedene Sprachkurse für erwachsene Zugewanderte, zu denen im Folgenden Informationen zu finden sind.
Integrationskurse sind das zentrale Sprachkursangebot und finden in Schleswig-Holstein an unterschiedlichen Standorten statt. Die vom Bund geförderten Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs und können mit einem international anerkannten Zertifikat abgeschlossen werden. Im Orientierungskurs werden Alltagsthemen wie Leben und Arbeiten, Gesundheit und Freizeit oder auch die Kultur und Politik in Deutschland vermittelt. In der Regel ist der Integrationskurs 700 Unterrichtseinheiten (600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs, 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs) lang. Es gibt zudem spezielle Kursformate wie Alphabetisierungskurse oder Zweitschriftlernerkurse.
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Zugewanderte Personen in Schleswig-Holstein, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn erstmals eine Aufenthaltserlaubnis
zu Erwerbszwecken,
zum Zweck des Familiennachzugs,
aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder 25b Aufenthaltsgesetz,
als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38 Aufenthaltsgesetz oder
ein Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 oder Absatz 4 Aufenthaltsgesetz
erteilt worden ist. Diese Personen können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn
keine ausreichenden Kenntnisse über die deutsche Sprache vorliegen (Verpflichtung durch Ausländerbehörden),
Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bezogen werden (Verpflichtung durch Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende),
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden (Verpflichtung durch Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
Auch Personen mit
Aufenthaltsgestattung,
einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz oder
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz
können an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn sie auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Teilnahme zugelassen werden.
Was kostet die Teilnahme an einem Integrationskurs?
Die Teilnahme am Integrationskurs ist für den zuletzt genannten Personenkreis sowie für Spätaussiedler:innen immer kostenlos. Für alle anderen Personen kann durch das BAMF auf Antrag eine Kostenbefreiung geprüft werden, z. B. wenn Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld) oder eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt.
Sofern die genannten Voraussetzungen zur Kostenbefreiung nicht vorliegen, zahlen die Teilnehmenden einen Kostenbeitrag. Bei erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung, kann auf Antrag die Hälfte des Kostenbeitrags erstattet werden.
Was ist außerdem wichtig?
Um zeitnah an einem Integrationskurs teilnehmen zu können, ist die frühzeitige Anmeldung bei einem Integrationskursträger wichtig. Über Näheres zu den unterschiedlichen Kursarten und Inhalten, wer teilnehmen oder dazu verpflichtet werden kann, zu Rechten und Pflichten der Teilnehmenden und wo man einen Kursträger findet, informiert das BAMF in mehreren Sprachen:
In Schleswig-Holstein werden zudem Kurse zur sprachlichen Erstorientierung angeboten (Erstorientierungskurse des Bundes und STAFF-Kurse des Landes). Diese Kurse stehen hauptsächlich Menschen mit unklarer Bleibeperspektive offen, die (noch) keinen Zugang zum Integrationskurs haben. Bei dieser Art der Sprachförderung erlernen die Menschen Grundlagen der Kommunikation auf Deutsch und erfahren mehr über Lebensweisen und Umgangsformen in der Gesellschaft und über Beratungs- und Serviceangebote vor Ort.
Informationen zu den Erstorientierungskursen:
Der Bund bietet Kurse an, die Frauen beim An- und Weiterkommen in Deutschland unterstützen. Die Kurse richten sich an Frauen aus allen Ländern außerhalb Westeuropas, Nordamerikas und Australiens ohne die deutsche Staatsbürgerschaft. Anders als bei klassischen Sprachkursen wird die deutsche Sprache hierbei nicht in einem Klassenzimmer vermittelt, sondern innerhalb praktischer Werkstattangebote oder auch gemeinsamer Ausflüge. Themen können Migrationserfahrungen, Rollenbilder, Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft oder Stärkung der Erziehungskompetenz sein. Hierbei geht es insbesondere darum, die Selbstbestimmung der Frauen zu stärken, ohne ein bestimmtes Zielniveau anzustreben. Die „MiA“-Kurse können sowohl vor oder auch nach der Teilnahme an einem Integrationskurs besucht werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert Berufsbezogene Deutschkurse. Die Kurse bereiten Zugewanderte sprachlich auf den Arbeitsmarkt vor und werden in der Regel nach der Teilnahme am Integrationskurs besucht. Im Rahmen des Job-Turbos wurden neue „arbeitsplatzbezogene“ Kursangebote geschaffen, die sog. Job-Berufssprachkurse (Job-BSK), die berufsbegleitend absolviert werden können. Informationen zum Job-BSK gibt es für Arbeitgebende beim BAMF oder auch beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
Das Beratungsnetzwerk "Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)" bietet arbeitsmarktbezogene Sprachtrainings für Geflüchtete an. Sie sollen im Übergang zu Ausbildung und Arbeit die individuell erworbenen Sprachkenntnisse erhalten und die berufsbezogenen Sprachkenntnisse ausbauen. Das Land Schleswig-Holstein fördert das Sprachtraining als Ergänzung zum bestehenden Sprachfördersystem.
Informationen für Arbeitgebende, die Zugewanderte beschäftigen
Unternehmen, die Zugewanderte beschäftigen und parallel den Spracherwerb ihrer Beschäftigten fördern möchten, können dies auf verschiedene Art und Weise tun. Zum Beispiel können Integrationskurse in Abstimmung mit dem BAMF und Integrationskursträgern auch als Teilzeitformat oder online angeboten werden.
Die arbeitsplatzbezogenen Berufssprachkurse des Bundes, wie die „Job-Berufssprachkurse“ oder „Azubi-Berufssprachkurse“ werden berufsbegleitend umgesetzt. Informationen hierzu gibt es für Arbeitgebende beim BAMF oder auch beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
Unterstützung erhalten Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen möchten außerdem beim Welcome Center Schleswig-Holstein. Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Welcome Centers Schleswig-Holstein sind hier zu finden:
Weitere Möglichkeiten zum selbstständigen Spracherwerb oder Sprachfestigung
Hier sammeln wir Angebote, die kostenlos verfügbar sind. Die Wiedergabe auf unserer Seite ersetzt keine fachliche oder didaktische Bewertung.
Lernportal „Ich will Deutsch lernen“
Im Lernportal des Deutschen Volkshochschul-Verbandes können Sie auf dem Niveau eines Integrationskurses (A1 – B1) online Deutsch lernen. Außerdem bietet das Portal einen Deutschkurs mit umfangreichem Material zur Alphabetisierung. Darüber hinaus kann die Arbeits- und Berufssprache Deutsch erlernt und verbessert werden. Das Portal ist für selbstständig Lernende ebenso nutzbar wie als Material für Integrations- oder andere Deutschkurse. Das kostenlose Lernportal in vielen Sprachen finden Sie hier:
Die Programme können dabei unterstützen, die deutsche Sprache zu lernen. Für das Erlernen der deutschen Sprache sollte aber nicht nur auf die Hilfe der Apps vertraut werden. Sprachkurse und das praktische Training im Alltag können und sollen dadurch nicht ersetzt werden.
Die Ankommen-App
In dieser App finden Sie viele Informationen über Ihre ersten Schritte, die Kultur und die Menschen in Deutschland sowie zum Asylverfahren, Arbeit und Ausbildung. Sie bietet zudem eine sehr gute Möglichkeit, erste Wörter und Sätze in Deutsch zu lernen:
Ankommen - Ein Wegbegleiter für Ihre ersten Wochen in Deutschland
„Ich-will-Deutsch-lernen“
Die Internetseite bietet einen Deutschkurs auf den Niveaustufen A1 – B1 und einen Deutschkurs auf A1-Niveau mit umfangreichem Material zur Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch. Darüber hinaus kann die Arbeits- und Berufssprache Deutsch erlernt und verbessert werden.
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