Hier finden Sie einen Überblick über alle Ansprechstellen für den Bereich Zuwanderung
Letzte Aktualisierung: 14.02.2023
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Jedes Jahr kommen Menschen aus den verschiedensten Ländern in die Bundesrepublik Deutschland. Unter ihnen sind Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommene Personen. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,3 % dieser nach Deutschland kommenden Menschen auf, denen das Landesamt befristet Unterkunft, Verpflegung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bietet. Das Landesamt ist auch zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein.
Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen werden ausschließlich durch die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein getroffen.
Die Härtefallkommission kann in ausländerrechtlichen Einzelfällen Härtefallersuchen an das Innenministerium des Landes richten, wenn nach Feststellung der Kommissionsmitglieder dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt des oder der vollziehbar ausreisepflichtigen Betroffenen im Bundesgebiet rechtfertigen.
Migrantinnen und Migranten können in Schleswig-Holstein auf ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen zurückgreifen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und begleiten Zuwanderinnen und Zuwanderer im Integrationsprozess und befähigen sie, in Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: