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Thema : Lehrkräftegesundheit

Konzept des schulpsychologischen Dienstes Schleswig-Holstein

Das „Konzept des schulpsychologischen Dienstes in Schleswig-Holstein“ stellt die verbindliche Arbeitsgrundlage aller Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dar.

Letzte Aktualisierung: 12.06.2020

Präambel

Das vorliegende „Konzept des schulpsychologischen Dienstes in Schleswig-Holstein“ stellt die verbindliche Arbeitsgrundlage aller Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dar. Es beschreibt die Tätigkeitsschwerpunkte und berücksichtigt dabei die schulischen Entwicklungen, die von zunehmender Heterogenität geprägt sind: Gemeinsames Lernen und inklusive Beschulung haben hohe Priorität erhalten, seit an die Stelle des selektiven dreigliedrigen Systems eine durchlässige, auf Vielfalt ausgerichtete Schule getreten ist. Das weitere schulische Unterstützungssystem hat sich ebenfalls quantitativ und qualitativ verändert, namentlich durch den Ausbau von Offenen Ganztagsschulen, durch die Verstetigung der Schulsozialarbeit und durch die Einrichtung einer Schulischen Assistenz an den Grundschulen. Und nicht zuletzt hat sich der schulpsychologische Dienst selbst verändert: Seit den 1970er Jahren besteht in jedem Kreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle, die in der Regel mit einer Planstelle ausgestattet war. Ab 2013 ist mit 15 zusätzlichen Planstellen schrittweise eine personelle Aufstockung auf insgesamt 32 Planstellen erfolgt, die in Anlehnung an die Schülerzahlen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen auf die Beratungsstellen verteilt worden sind. In allen Kreisen sowie in den kreisfreien Städten Kiel und Lübeck gibt es nun bis zu drei Schulpsychologenstellen, in Flensburg und Neumünster wird weiterhin eine volle Planstelle vorgehalten. Im Schnitt arbeitet eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe in Schleswig-Holstein für rund 9.300 Schülerinnen und Schüler bzw. 25 Schulen mit durchschnittlich 631 Lehrkräften - dies entspricht dem aktuellen bundesdeutschen Mittelwert.

Grundsätzlich können Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bei schulischen Problemen in Anspruch genommen werden und damit ihre psychologische Expertise auf den verschiedenen Ebenen von Schule einbringen. Dieses Unterstützungsangebot steht allen an Schule Beteiligten (Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, Schulischen Assistenzkräften) zur Verfügung. Für berufsbildende Schulen beschränkt sich die Zuständigkeit auf Unterstützung in schulischen Krisenfällen.

Rahmenbedingungen, Arbeitsprinzipien und Standards

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Voraussetzung für eine Tätigkeit als Schulpsychologin/Schulpsychologe in Schleswig-Holstein ist ein abgeschlossenes Psychologie-Studium (Master of Science bzw. Diplom in Psychologie). Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen damit wie alle Berufspsychologen nach § 203 Strafgesetzbuch der Schweigepflicht. Den grundsätzlichen Umgang mit personenbezogenen Daten regeln darüber hinaus das Schulgesetz in § 132 Abs. 2 und 3 sowie die Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschutzverordnung) in Abschnitt 3 Schulpsychologischer Dienst.

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. Ihre Angebote sind unentgeltlich, denn sämtliche Kosten werden vom Land und den kreisfreien Städten bzw. Kreisen getragen (siehe Schulgesetz § 133).

Der schulpsychologische Dienst steht außerhalb der schulischen und schulaufsichtlichen Hierarchie. Aufgrund dieses Strukturmerkmals können ihn auch die anderen schulischen Unterstützungssysteme wie die Schulsozialarbeit oder die Schulische Erziehungshilfe in Anspruch nehmen. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen: Für die in Schule Tätigen gibt es keinen Dienstweg. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können ebenfalls Kontakt aufnehmen, ohne die Schule zu informieren. Der schulpsychologische Dienst kooperiert mit anderen Beratungsdiensten (vergleiche Schulgesetz § 132 Absatz 1).

Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweit verbindlichen Konzepts und fachlicher Standards. Diese werden über den Austausch in den Regionalgruppen, über Dienstversammlungen und Fortbildungsveranstaltungen sowie über dienstliche Arbeitsgruppen unter Leitung der Fachaufsicht im Bildungsministerium gesichert.

Arbeitsprinzipien/Grundsätze

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und haben keine Weisungsbefugnis, sie sprechen fachliche Empfehlungen aus. Zu den Alleinstellungsmerkmalen des schulpsychologischen Dienstes gehört es, dass die Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis erfolgt und das Einverständnis der Beteiligten voraussetzt.

Sofern Anfragen trotz der personellen Aufstockung der schulpsychologischen Beratungsstellen nicht zeitnah bearbeitet werden können, werden bei der Terminvergabe grundsätzlich die in Schule Tätigen (Schulleitungen, Lehrkräfte, Funktionsstelleninhaber, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Schulische Assistenzkräfte etc.) bevorzugt berücksichtigt.

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden auf Nachfrage tätig. Dies setzt voraus, dass sie alle potentiellen Statusgruppen regelmäßig über ihre Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Standards schulpsychologischer Tätigkeit

Der schulpsychologische Dienst ist regional verortet. Aufgrund dieser dezentralen Organisation verfügen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen über fundierte Kenntnisse der regionalen Besonderheiten, der Bedarfe der Schulen sowie der Netzwerkstrukturen vor Ort.

Die Beratung durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist stets ergebnisoffen und basiert auf der fachlichen sowie auf der umfassenden regionalen Kompetenz. Sie zeichnet sich aus durch eine würdigende und wertschätzende Haltung gegenüber allen am Schulleben Beteiligten. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten lösungsbezogen und berücksichtigen dabei die Ressourcen und Grenzen des schulischen Systems sowie der beteiligten Akteure. Während einer Beratung klären Schulpsychologinnen und Schulpsychologen fortlaufend ihren Auftrag sowie ihre eigene Rolle in diesem Prozess. Daran orientieren sich die Methoden und Interventionen des schulpsychologischen Dienstes. Ggf. wird auch die Inanspruchnahme anderer Beratungsstellen oder therapeutisch arbeitender Psychologen bzw. von Kinder- und Jugendpsychiatern empfohlen.

Unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden sämtliche Anfragen an den schulpsychologischen Dienst statistisch erfasst und einmal jährlich der Fachaufsicht mitgeteilt. Darüber hinaus dokumentieren Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ihre verschiedenen Tätigkeiten fortlaufend im Rahmen ihrer eigenen Aktenführung, um insoweit auch damit die Qualität der Arbeit zu sichern.

Schulpsychologische Tätigkeitsfelder, Settings und Methoden

Schulpsychologische Beratung

Beratung von sämtlichen am Schulleben Beteiligten bei allen schulbezogenen Problemen stellt das umfangreichste Tätigkeitsfeld der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dar. Diese Beratung besteht insbesondere in der psychologischen Analyse von Denk-, Erlebens- und Verhaltensweisen, sodass individuelle oder systembezogene Klärungs- und Entscheidungsprozesse fachlich begleitet werden.

Die schulpsychologische Unterstützung kommt ausschließlich auf Wunsch der jeweiligen Klienten zustande und orientiert sich - unter Berücksichtigung fachlicher Standards - flexibel an deren Anliegen und Veränderungsbedarfen. Dies kann dazu führen, dass die weiteren schulischen Unterstützungssysteme (insbesondere Schulsozialarbeit und Schulische Erziehungshilfe) entweder Klient oder Partner in einem Beratungsprozess sein können.

Grundsätzlich gilt für die schulpsychologische Beratung eine fortwährende Auftrags- und Rollenklärung mit dem Klienten. Der Veränderungsprozess wird unter Beachtung der für Schule verbindlichen rechtlichen Normen ergebnisoffen und zielführend gestaltet.

Die Beratung wird abgestimmt auf die unterschiedlichen Anlässe, Ziele und auf die beteiligten Personen, sodass der Schulpsychologe/die Schulpsychologin in unterschiedlichen Settings tätig wird: für Einzelpersonen ebenso wie für (multiprofessionelle) Teams, Gruppen oder Kollegien. Die Dauer variiert zwischen einzelnen Sitzungen und einer längeren Begleitung; sie kann sowohl in persönlichen Terminen als auch telefonisch erfolgen.

Der beratende Schulpsychologe/die beratende Schulpsychologin nutzt verschiedene Methoden, die er in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation wählt bzw. gestaltet. Dazu gehören u.a.:

  • beraterische Techniken und Übungen z. B. zur Darstellung sozialer Beziehungen, zur Beziehungsklärung und zur Unterstützung von Veränderungen,
  • Unterrichtshospitationen im Rahmen einer Lehrerberatung,
  • schulpsychologische Diagnostik im Rahmen einer Schüler- oder Elternberatung (Leistungs- und Fragebogendiagnostik, Exploration),
  • Moderation von Prozessen und von Gesprächen zwischen den verschiedenen an Schule beteiligten Gruppen und
  • Konfliktmoderation in Situationen, in denen die Neutralität, Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des schulpsychologischen Dienstes besonders zum Tragen kommen.

Supervision und Coaching

Zur Unterstützung und professionellen Weiterentwicklung der in Schule Tätigen bieten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Supervision und Coaching an. Dieses Tätigkeitsfeld gewinnt aufgrund der schulischen Veränderungsprozesse an Bedeutung.

Supervision und Coaching fördern den jeweiligen berufs- oder funktionsbezogenen Reflexionsprozess. Sie können eine entlastende Funktion haben und präventiv wirken.

Das Setting für Supervision und Coaching wird jeweils flexibel und themenbezogen gestaltet: Neben Einzelgesprächen werden auch Gruppenangebote durchgeführt, in denen z. B. über die Analyse von Strukturen und Beziehungsmustern die eigenen Ziele und Rollen geklärt werden.

Krisenintervention (Nachsorge)

Bei der Bewältigung einer schulischen Krise oder eines Unglücksfalls unterstützen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung im Krisenmanagement sowie alle am Schulleben Beteiligten bei der Bewältigung und Stabilisierung der Betroffenen sowie des schulischen Systems. Schulen wenden sich bei unterschiedlichen Anlässen (z. B. nach Suizidandrohungen oder -versuchen, Gewaltereignissen, Todesfällen im Umfeld von Schule, nach Unfällen oder Amokandrohungen) an den schulpsychologischen Dienst. Die Unterstützungsangebote der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind im „Notfallwegweiser“ verankert, der für Schulen in Krisensituationen maßgeblich ist.

Der schulpsychologische Dienst ergänzt in diesen Situationen andere helfende Institutionen:

  • die Notfallseelsorge, die in der Akutphase auch von den Rettungskräften eingeschaltet wird,
  • seelsorgerische Angebote, die von den Schulleitungen angefordert werden können,
  • die in der Schule verankerten Unterstützungssysteme (z. B. die Schulsozialarbeit).

Auch hier gelten die Grundsätze der freiwilligen Inanspruchnahme, des direkten Zugangs und der Schweigepflicht.

Die Unterstützung von Schulen bei der Krisennachsorge hat unbedingten Vorrang vor den weiteren Tätigkeitsfeldern und Aufgaben, sodass eine zeitnahe Hilfe gewährleistet ist. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind in diesen Situationen in der Regel zu zweit tätig.

Unterstützung bei der Schulentwicklung/Lehrkräftefortbildung

Zusätzlich zu den Angeboten des IQSH unterstützt der schulpsychologische Dienst Schulen auch in ihrer Schulentwicklung - entweder das gesamte Kollegium oder Teile davon (z. B. das erweiterte Schulleitungsteam). Dabei verbinden die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ihre Kenntnis der regionalen Besonderheiten mit ihrer speziellen psychologischen Fachlichkeit. Häufig stehen die Beziehungsqualität der in Schule Tätigen, konkrete Konflikte innerhalb des Kollegiums und Fragen der Lehrergesundheit im Fokus - neben klassischen schulpsychologischen Themen wie Gesprächsführung oder Mobbing. Auf Nachfrage werden diese Angebote auch als schulübergreifende Fortbildungen für Lehrkräfte durchgeführt.

In Abhängigkeit von der Komplexität der Aufgabe können Schulentwicklungstage von zwei Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen gestaltet werden. Sie nutzen dafür moderative Methoden für Gruppen, ihre beraterische Kompetenz und ihr Fachwissen insbesondere aus der Sozialpsychologie.

Netzwerkarbeit

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kooperieren unter Berücksichtigung der Schweigepflicht innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs mit den fachlich relevanten Netzwerkpartnern. Sie können im Rahmen ihrer Kapazitäten auch in themenbezogenen Arbeitskreisen tätig werden, z. B. in Arbeitsgruppen zum Schulabsentismus. Dadurch wird einerseits die schulpsychologische Expertise überfachlich wirksam, andererseits nutzen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dieses Netzwerkwissen für ihre tägliche Beratungsarbeit.

Organisation und Struktur des schulpsychologischen Dienstes

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen im Dienst des Landes, dort liegt auch die Dienst- und Fachaufsicht. Nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (§ 133) trägt das Land wie bei Lehrkräften (§ 36) die persönlichen Kosten der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Darüber hinaus ist in § 133 bestimmt: „Träger des schulpsychologischen Dienstes sind die Kreise und kreisfreien Städte.“ Letztere stellen eine, ggf. zwei Verwaltungskräfte sowie die sächliche und die räumliche Ausstattung.

Eine schulpsychologische Beratungsstelle besteht in der Regel aus ein bis drei Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie aus ein bis zwei Verwaltungskräften. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stimmen ihre Aufgaben in regelmäßigen Teambesprechungen sachgerecht und zweckmäßig ab. Sie arbeiten eng mit dem Verwaltungspersonal des Trägers zusammen, ohne jedoch ein Arbeitgeberweisungsrecht auszuüben. Zu den Aufgaben des Sekretariats gehört es insbesondere, die Erreichbarkeit der Beratungsstelle zu gewährleisten, ggf. erste Daten aufzunehmen, Termine zu koordinieren und insgesamt das Büro zu organisieren.

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kooperieren sowohl mit der Schulaufsicht als auch mit dem Träger der Beratungsstelle. Dies schließt insbesondere einen gegenseitigen Austausch über grundsätzliche Aufgaben, spezifische Tätigkeitsschwerpunkte sowie über relevante Veränderungen ein.

Monatlich treffen sich die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in festgelegten Regionalgruppen, um Aufträge des Bildungsministeriums zu bearbeiten, fachliche Fragen zu klären und Einzelfälle kollegial zu erörtern. Im Rahmen dieser Regionalgruppensitzungen findet regelmäßig eine dreistündige Gruppensupervision statt, deren Kosten von der Dienststelle übernommen werden. Dieser überregionale Austausch dient sowohl innerhalb der Beratungsstellen als auch landesweit der Qualitätssicherung. Jede Regionalgruppe bestimmt - jeweils befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren - eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator, die bzw. der den Informationsaustausch zwischen den Regionalgruppen und mit der Fachaufsicht im Bildungsministerium gewährleistet. Dazu finden regelmäßig Besprechungen der Fachaufsicht mit den Koordinatoren statt.

Zur Stärkung der landesweiten Zusammenarbeit und zur Sicherung der Qualität des schulpsychologischen Dienstes organisiert die Fachaufsicht einmal jährlich eine in der Regel zweitägige Fortbildung.

Neben den dienstlichen Arbeitsgruppen, die von der Fachaufsicht eingesetzt werden, können Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Rahmen von Dienstversammlungen die Einrichtung gesonderter Facharbeitsgruppen anregen.

Damit Schulen in Krisenfällen auch dann unterstützt werden können, wenn der regional zuständige schulpsychologische Dienst aufgrund von Vakanz nicht zur Verfügung steht, legt die Regionalgruppe die gegenseitige Vertretung fest. Zur Entlastung nach schulischen Kriseninterventionen werden im Bedarfsfall bis zu drei Supervisionen aus Haushaltsmitteln des Bildungsministeriums finanziert.

Um Schulpsychologinnen und Schulpsychologen den Einstieg in ihr breites Aufgabenfeld zu erleichtern, organisiert die Fachaufsicht für neu hinzukommende Kolleginnen und Kollegen eine mehrtägige Einarbeitungsphase auch unter Einbeziehung von verschiedenen schulpsychologischen Beratungsstellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich einen festen dienstlichen Partner außerhalb der eigenen Beratungsstelle zu wählen, der als telefonischer Ansprechpartner (Coach) für konkrete Fragen bzw. Probleme zur Verfügung steht.

Stand: Juli 2017

 

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