Navigation und Service

Thema : Infrastrukturprogramm IMPULS

Task Force

Letzte Aktualisierung: 15.10.2018

Schleswig-Holstein will mithilfe des Infrastrukturprogramms IMPULS den Sanierungsstau im Land abbauen. Damit dieses Vorhaben gelingt, wurde im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017–2022) vereinbart, eine Task Force zur Umsetzung von IMPULS im Finanzministerium anzusiedeln.

Kernaufgabe: Abbau des Investitionsstaus

Hauptaufgabe der Task Force IMPULS ist es, zusammen mit den Ressorts einen kontinuierlichen Abbau des Investitionsstaus zu gewährleisten. Dabei werden zunächst Ursachen für Verzögerungen eruiert und analysiert, sodann Lösungsmöglichkeiten geprüft und deren Umsetzung in die Wege geleitet.

Controlling und Analysen

Zur effektiven Umsetzung des IMPULS-Programms verwendet die Task Force verschiedene Controllinginstrumente. Dabei wird im Wesentlichen die Soll-Ist-Analyse für den Abgleich zwischen geplanten und umgesetzten Maßnahmen genutzt. Diese Analyse wird in erster Linie auch für die Bemessung der zu veranschlagenden Ansätze bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs herangezogen. Sie stellt darüber hinaus ein grundlegendes Hilfsmittel für die Planung des Bedarfs an liquiden Mitteln für das laufende Haushaltsjahr dar. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereitgestellten Mittel zielgerichtet und wirtschaftlich für die jeweils vorgesehene Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur eingesetzt werden.

Koordination und Haushaltsentwurf

Im Zuge der Haushaltsaufstellung priorisieren alle Ressorts des Landes Investitionsmaßnahmen für das IMPULS Programm und melden sie an die Task Force. Die Task Force koordiniert die Maßnahmen und erarbeitet unter Beteiligung aller Ressorts einen Haushaltsentwurf für den Einzelplan 16. Dieser wird zusammen mit den anderen Einzelplänen im Gesetzgebungsverfahren für den Landeshaushalt beschlossen.

Haushaltsvollzug der geplanten Vorhaben

Der Haushaltsvollzug der laufenden Maßnahmen erfolgt durch die Ressorts in eigener Verantwortung. Die Task Force unterstützt hierbei im Rahmen des Controllings und reagiert, sofern erforderlich, auf veränderte Mittelbedarfe. Sie kann in diesem Zusammenhang zusätzlich benötigte Gelder von anderen Bereichen, in denen aktuell weniger Mittel benötigt werden als geplant, umsetzen. Zum Haushaltsvollzug gehört auch die Bewirtschaftung des Sondervermögens IMPULS und der gebildeten IMPULS-Rücklage. Hierzu gehört insbesondere im Haushaltsvollzug nicht benötigte Ansätze zum Jahresende an das Sondervermögen oder die Rücklage zurückzuführen.

Prüfung des Fortschritts alle zwei Jahre

Alle zwei Jahre erstellt die Task Force den Infrastrukturbericht für den Landtag. Dabei werden der Stand des Investitionsstaus sowie die differenzierte Finanzierung seines Abbaus dargestellt. Der Bericht skizziert auch die Finanzierung der weiteren Bedarfe.

zurück

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen