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Thema : Infektionsschutz

Informationen zum Thema Skabies (Krätze)

Krätze wird durch Haut-zu-Haut-Kontakte übertragen und tritt bei engen Kontaktpersonen betroffener Personen auf.

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Krätze ist bei Auftreten in bestimmten Einrichtungen dem Gesundheitsamt gegenüber meldepflichtig (siehe § 35 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz). Durch die Meldung kann das örtliche Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen veranlassen, siehe hierzu folgendes Flussdiagramm. Flussdiagramm.
Eine Übermittlung dieser Meldedaten an die Landesmeldestelle findet nur bei Ausbruchsgeschehen (gleichzeitiges Auftreten mehrerer Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang besteht) statt. Daher liegen auf Landesebene keine vollständigen Daten zum Vorkommen von Krätze vor, gleiches gilt für die Bundesebene.

Das Robert Koch-Institut hat im Rahmen einer Studie die Gesundheitsämter in Deutschland zur Anzahl der Meldungen befragt. Ausführungen dazu und weitere Informationen finden sich in der FAQ-Liste des Robert Koch-Instituts.

Was wird gegen die Ausbreitung von Krätze unternommen?

Kann man sich vor Krätze schützen? Gibt es Präventionsmaßnahmen?
Nein. Eine konsequente Behandlung betroffener Personen inkl. Durchführung der Maßnahmen der Textilhygiene (Kleider, Bettwäsche, Handtücher, Textilien mit Körperkontakt) ist der beste Schutz vor Weiterverbreitung. Insbesondere bei den Maßnahmen der Textilhygiene gilt es, Rekontaminationen zu vermeiden.

Weitere Information für Bürger in verschiedenen Sprachen finden sich unter
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Skabies, Informationen über Krankheitserreger beim Menschen

Weitere Informationen für die Fachöffentlichkeit finden sich unter
Robert Koch Institut / Krätzmilbenbefall (Skabies)

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