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Thema : Infektionsschutz

Akute Atemwegserkrankungen (ARE) wie COVID-19, Influenza und RSV

Akute Atemwegserkrankungen (ARE) in der aktuellen Saison 2024/2025 und geeignete Maßnahmen.

Letzte Aktualisierung: 18.12.2024

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt wöchentlich aktuelle Berichte zu akuten Atemwegserkrankungen heraus, die eine gute Einschätzung der Situation ermöglichen. Akute Atemwegserkrankungen, die auch „akute respiratorische Erkrankungen“ (ARE) genannt werden, können durch verschiedene Erreger ausgelöst werden. Dazu gehören beispielsweise Influenzaviren (Grippeviren), Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) und SARS-CoV-2 (Coronavirus).

In den Berichten wird dargestellt, welche der Viren in der Berichtswoche am häufigsten vorkommen, wie die Aktivität von ARE in der Bevölkerung ist, wie hoch die Zahl der Arztbesuche wegen ARE im ambulanten Bereich ist, wie hoch die Zahl schwer verlaufender Atemwegsinfektionen ist und wie sich die Daten aus dem Meldewesen gemäß Infektionsschutzgesetz entwickeln.

Die aktuellen ARE-Berichte des RKI mit einer Bewertung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein sind hier zu finden: https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx

Vorbeugende Maßnahmen um sich gegen ARE zu schützen

Die Übertragungswahrscheinlichkeit akuter viraler Atemwegsinfektionen kann laut RKI in geschlossenen Räumen durch entsprechendes Verhalten reduziert werden, u.a durch regelmäßiges Stoßlüften.

Bei Symptomen:

Das RKI erinnert daher an eine Empfehlung, die auch schon vor der COVID-19-Pandemie selbstverständlich umgesetzt werden sollte: Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat (wie Fieber, Kopf- Hals- und/oder Gliederschmerzen sowie ständiges Husten), sollte drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben. Zudem sollten Kontakte reduziert und bei unvermeidlichem Kontakt mit anderen Personen möglichst ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

In bestimmten Situationen

Die STIKO empfiehlt eine Impfung bzw. Auffrischimpfung gegen Grippe und COVID-19 für bestimmte Personen, darunter beispielsweise Personen ab 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen sowie medizinisches Personal.

Die Grippeimpfung erfolgt üblicherweise ab Herbst und ist eine sehr wichtige und effektive Präventionsmaßnahme, deren konsequente Umsetzung nachdrücklich empfohlen wird. Eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 kann grundsätzlich am gleichen Termin wie eine Grippe-Impfung durchgeführt werden.

Ebenfalls empfohlen ist eine Impfung gegen Pneumokokken für Personen ab 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen.

Stimmen Sie sich hierzu mit Ihrer Ärztin/ Arzt ab.

Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Impfempfehlungen finden Sie hier:

In bestimmten Situationen kann ein Mund-Nasen-Schutz auch ohne Symptome zum Eigenschutz sinnvoll sein, z. B, wenn man selbst für Infektionen empfänglich ist und wenn es symptomatische Personen im Umfeld gibt.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist die Vermeidung von und der Umgang mit Atemwegs-Infektionen in den Hygieneplänen im Detail geregelt und spezifisch an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei der Impfschutz des medizinischen Personals und Pflegepersonals.

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