ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe oder die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.
Mit der kostenlos zur Verfügung gestellten Formularsoftware ELiA bietet das Landesamt für Umwelt (LfU) mit seinen vier Regionaldezernaten die Möglichkeit, einen Antrag nach dem BImSchG in elektronischer Form zu stellen.
ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein, das gemeinsam mit Vertretern der Industrie und den Verbänden entwickelt wurde und ständig aktualisiert wird. Weitere Bundesländer prüfen derzeit einen Projektbeitritt.
Das Antragsprogramm ELiA soll zur Verfahrensoptimierung und -beschleunigung beitragen. Ziel ist es, dass auch umfangreiche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen oder zu deren wesentlicher Änderung nach dem BImSchG noch effektiver und effizienter durchzuführen.
2. Installation von ELiA
Das Antragstellungsprogramm funktioniert unabhängig von der auf Ihrem Rechner installierten JAVA-Version. Die JAVA-Laufzeitumgebung ist in das Programm integriert und wird in zeitlichen Abständen automatisch mit dem Programm zwecks Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung aktualisiert. Der Einhaltung von hohen IT-Sicherheitsstandards in Schleswig-Holstein geschuldet, bedarf die Installation unter Umständen der Administratorrechte für folgende Möglichkeiten und hier unter a) dargestellt auf Basis von Windows 10 mit dem heruntergeladenen Installationssetup (MSI-Paket) ELiA 2.8 - 64bit:
a) Wegen des standardmäßigen „Nichtsetzens“ von Berechtigungen für das Installationsverzeichnis des MSI-Paketes wird die Ausführung der Installation mit Administratorrechten empfohlen:
Windows Kommandozeile öffnen (rechte Maustaste auf Windows „Start“ Schaltfläche unten links, im Kontextmenü „Ausführen“ auswählen und bei „Öffnen:“ cmd eingeben).
Innerhalb der sich öffnenden Windows Kommandozeile in jenes Verzeichnis wechseln, in dem das MSI-Paket nach dem Download abgelegt wurde, z. B. mit Eingabe des Befehls cd Downloads. Sie sollten sich jetzt in diesem Verzeichnis befinden: C:\Users\benutzer\Downloads> (benutzer ist in der Regel das Verzeichnis des angemeldeten Windows Benutzers).
Starten der Installation des heruntergeladenen MSI-Paketes als Administrator (nachfolgend = administrator) durch Eingabe der folgenden Zeile,
entweder mit Angabe einer Domain (nachfolgend = domain): runas /user:administrator@domain "msiexec /i ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi"
oder ohne Angabe einer Domain:
runas /user:administrator "msiexec /i ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi"
Hinweis: Sollte Ihnen das MSI-Paket innerhalb einer Netzlaufwerkfreigabe zur Verfügung stehen, z. B. N:\Installationspakete\ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi, so ist darauf zu achten, dass nicht der Netzlaufwerkbuchstabe (hier in diesem Beispiel N), sondern der absolute Pfad in der Form \\servername\freigabeverzeichnis\Installationspakete\ELiA_Schleswig-Holsteinx64.msi anzugeben ist.
Anschließend erscheint die Eingabeaufforderung „Geben Sie das Kennwort für "administrator" ein:“, welches eingegeben werden muss, damit die Installation startet.
Im Ergebnis sollten nach der Installation Schreibrechte für das Verzeichnis C:\Programme\ELiA Verzeichnis gesetzt sein, damit die Update-Funktion wie gewohnt ausgeführt werden kann..
b) Lassen Sie sich von Ihrem Administrator die Berechtigung zur Installation von Apps in den Windows Standardprogrammordnern, C:\Programme für 64-Bit-Anwendungen bzw. C:\Programme (x86) für 32-Bit-Anwendungen, geben. Hierzu sind Schreibberechtigungen erforderlich!
c) Lassen Sie sich von Ihrem Administrator die Berechtigung zur Installation von Apps in einem eigenen neuen Ordner, z. B. C:\meineProgramme, geben. Hierzu sind ebenfalls Schreibberechtigungen erforderlich!
Ist bereits eine Installation von ELiA vorhanden und sollte es zu Problemen mit der Verbindung zum Update-Server kommen, wird empfohlen, die ausführbare EXE-Datei als Administrator auszuführen (rechte Maustaste auf die ausführbare exe-Datei und dann im Kontextmenü „Als Administrator ausführen“ auswählen).
Ein Upgrade auf ELiA 2.8 erfordert eine einmalige Neuinstallation. Auf eine Deinstallation der Version 2.7 kann verzichtet werden. Es ist darauf zu achten, dass nach der Installation für das Installationsverzeichnis, z. B. C:\Programme\ELiA Verzeichnis, Schreibrechte vorhanden sein müssen, damit die Update-Funktion wieder wie gewohnt ausgeführt werden kann. Anträge aus der Version 2.7 können problemlos mit der Version 2.8 weiterbearbeitet werden.
Die Funktion für das automatische Update über das Internet nutzt die eventuell vorhandene Konfiguration eines Internet-Proxy-Servers. Wird diese Konfiguration nicht automatisch erkannt, werden Sie zur manuellen Angabe des in Ihrem lokalen Netzwerk verwendeten Internet-Proxy-Servers aufgefordert.
Seit dem 01.11.2022 steht ELiA 2.8 zur Verfügung. Den direkten Zugang zum Download (Windows und Mac) finden Sie hier:
Aktuell befindet sich eine neue Onlineversion von ELiA als Onlinedienst in einer finalen Testphase im Land Schleswig-Holstein. Falls Sie Interesse daran haben, diesen Dienst für Ihr Unternehmen zu testen, setzen Sie sich bitte mit den Ihnen bekannten Ansprechpartnern in Verbindung (vgl. Abschnitt 5.), um einen Zugang zu dem System zu bekommen.
3. Arbeiten mit ELiA
Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (in Schleswig-Holstein das Landesamt für Umwelt, Kontakt).
ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt. Die Abhängigkeiten sind hier dargestellt.
Der erstellte Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem BImSchG kann zukünftig verschlüsselt und authentifiziert an die zuständige Genehmigungsbehörde elektronisch versendet werden (vgl. Abschnitt 4). Darüber hinaus ist in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde eine Abgabe der Anträge in Papierform weiterhin erforderlich.
Neues in Version 2.8-b3 (Release 3)
Mit Einführung einheitlicher Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung, laut Erlass der obersten Bauaufsichtsbehörde vom 30. August 2022 - IV 541 - 515-429/2016-9833/2017-UV, wurden diese zur einheitlichen Anwendung verbindlich gemacht. Die als Anlagen bekannt gemachten einheitlichen Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren stehen frei und kostenlos hier zur Verfügung und sollen digital ausgefüllt dem neuen Formular 12.0 als Anhänge beigefügt werden.
Neues in Version 2.8-b1/b2 (Release 1, 2)
Formular 1.1, Antrag: Integration eines Datenschutzhinweises mit verpflichtender Kenntnisnahme sowie Anpassung möglicher Verfahrensarten unter Berücksichtigung von § 16 b BImSchG.
Formular 3.3, Anlagenstruktur: Hier kann die Anlagenstruktur so abgebildet werden, wie in Formular 1.1 eingetragen.
Formular 3.5, Angaben zu gehandhabten Stoffen: Der Import von Daten im CSV-Format ist möglich.
Formular 6.1, Anlagensicherheit: Die Logik der Ankreuzmöglichkeiten hinsichtlich der Bearbeitung der Folgeformulare wurde korrigiert.
Kapitel 9, Abfälle: Erweiterung um ein Freitextformular 9.5 für Angaben zur Abfallvermeidung.
Formular 9.2, Angaben zum Entsorgungsweg: Implementierung einer Erinnerungsfunktion für wiederholt gleichlautende Entsorgerangaben.
Formular 14.3a, UVPG: Ergänzung des Auswahlpunktes Nr. 5 für eine freiwillige UVP bei Änderungsvorhaben.
Formularsatz 16.1, Windenergieanlagen: Wurde geändert bzw. ergänzt.
Finalisierung des Antrags: Erstellung eines Gesamt-Inhaltsverzeichnisses für den kapitelweisen PDF-Export.
Für Rückfragen stehen Ihnen die im Abschnitt 5. aufgeführten Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen gern zur Verfügung.
4. Versenden des Genehmigungsantrages
ELiA kann derzeit zum Ausfüllen, Ausdrucken und Versenden der Formulare verwendet werden. Ein Speichern auf Datenträgern ist möglich. Bitte stimmen Sie mit der Genehmigungsbehörde die Art des Datenträgers ab. Ebenfalls ist eine elektronische Übermittlung der Daten, unter anderem mit DE-Mail, möglich.
Für die Übermittlung des Antrags gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Postalischer Versand auf Datenträger
Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.
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