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Thema : Hochwasserrichtlinie

Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne (2020)

Letzte Aktualisierung: 22.12.2020

Für Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) sind nach § 35 Abs.1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1.3 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und entsprechende Dokumente (Umweltbericht, Umwelterklärung) zu erarbeiten. Damit wird gewährleistet, dass aus der Durchführung der im HWRM-Plan festgelegten Maßnahmen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter

  1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  5. die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern

sowie vernünftige Alternativen entsprechend den Vorgaben des § 40 UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet sowie bereits bei der Ausarbeitung und vor der Veröffentlichung der HWRM-Pläne berücksichtigt werden. Für die SUP werden keine eigenen Daten erhoben. Die Auswertung erfolgt nur anhand vorhandener Daten und Unterlagen.

Vorschlag für einen Untersuchungsrahmen zur Strategischen Umweltprüfung

Der erste für die an der Umsetzung der HWRL beteiligten Behörden und Verbände relevante Verfahrensschritt ist die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die zu erstellenden Umweltberichte (Scoping § 39 UVPG). Dies ist insbesondere an die „Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan oder das Programm berührt wird“, gerichtet. Nachfolgend finden Sie die Scoping-Unterlagen für die FGE Eider und FGE Schlei/Trave sowie die FGG Elbe und Ergänzungen für den schleswig-holsteinischen Elbeabschnitt.

Nach endgültiger Festlegung des Untersuchungsrahmens wird im Laufe des Jahres 2020 von der Flussgebietsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung (MELUND) zu jedem Hochwasserrisikomanagementplan ein Umweltbericht erstellt.

Im Gegensatz zu den bekannten Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu konkreten Einzelmaßnahmen geht es bei der SUP um die Gesamtwirkung eines Plans, hier der Hochwasserrisikomanagementpläne, also um die Summe sämtlicher negativer und positiver Auswirkungen bei der Planumsetzung.

Anhörung zur strategischen Umweltprüfung

Die Ergebnisse der Umweltprüfung müssen laut UVP-Gesetz gemeinsam mit dem Entwurf der Hochwasserrisikomanagementpläne zur Anhörung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Die Auslegung der SUP-Umweltberichte und Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt genauso wie für die WRRL-Maßnahmenprogramme durch die Flussgebietsbehörde, das MELUND.

Die Anhörung wird vom 22.12.2020 bis 22.06.2021 durchgeführt.

Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF, 450KB, Datei ist barrierefrei)

Bekanntmachung (Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe 22.12.2020) (PDF, 66KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Alle Anhörungsdokumente finden Sie hier:

Anschreiben Anhörung 22.12.2020 (PDF, 208KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhörungsdokument zu den Umweltberichten zur Strategischen Umweltprüfung und zu den Entwürfen der 2. Hochwasserrisikomanagementpläne der FGE Eider, der FGE Schlei/Trave und der FGE Elbe in Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2021-2027 (PDF, 592KB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGE Eider

FGE Eider_HWRM-PL_12-2020 (PDF, 35 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGE Eider_UB_12-2020 (zip, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGE Elbe

FGE Elbe_HWRM-PL_12-2020 (PDF, 49,4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGE Elbe_UB_12-2020 (PDF, 12,7 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGE Schlei-Trave

FGE SchleiTrave_HWRM-PL_12-2020 (PDF, 35,6 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGE SchleiTrave_UB_12-2020 (zip, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGG Elbe

FGG Elbe_HWRM-PL_15.12.20 (PDF, 11,8 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGG Elbe_UB_15.12.20 (PDF, 13,7 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

FGG Elbe_Anhörungsdok._15.12.20 (PDF, 481KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichtentwurfs unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne berücksichtigt. Schließlich werden gemäß den Vorgaben der HWRL bis Ende 2021 die Hochwasserrisikomanagementpläne fortgeschrieben und veröffentlicht. Die Annahme der Pläne ist öffentlich bekannt zu machen. Neben den angenommenen Hochwasserrisikomanagementplänen ist u. a. auch eine zusammenfassende Erklärung auszulegen, wie Umwelterwägungen in die Pläne einbezogen oder Stellungnahmen und Äußerungen berücksichtigt wurden.

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