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Thema : Hochwasserrichtlinie

Was müssen Unternehmen beachten?

Letzte Aktualisierung: 16.10.2017

Auch Unternehmen, wie Gewerbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe sollten gegen Schäden aus Naturgefahren sowohl ihre Immobilie bzw. Geschäftsräume als auch die Betriebseinrichtung, Vorräte und Waren absichern. Auch die Zeit nach einem Schaden, wenn der Betrieb oder Teile davon stillsteht, lässt sich finanziell absichern. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Ertragseinbußen während des schadenbedingten Stillstands.

Zusätzlich sollte ein Notfall-Handbuch die wichtigsten Infos zum Betrieb im Notfall enthalten. Muster-Notfallhandbücher stehen auf den Internetseiten der Kammern zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Wichtige Hinweise:

  • Kündigen Sie Ihren bisherigen Versicherungsvertrag erst, wenn Sie einen neuen Vertrag haben. Einen Versicherungsantrag gestellt zu haben, genügt nicht. Den kann die Versicherung auch nach einer Prüfung noch ablehnen. Eine Abschlusspflicht besteht für Versicherer nicht. Sie stünden dann völlig ohne Versicherung da.
  • Auch bei Abschluss einer Versicherung verbleibt eine Restverantwortung beim Versicherten. Sie gefährden möglicherweise ihren Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten und Aufgaben (sogenannte Obliegenheiten) vor dem Eintreten des Schadens nicht nachgekommen sind oder den Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Hierzu zählen die erforderliche Wartung vorhandener Anlagen, wie beispielsweise einer Rückstauklappe bzw. das Freihalten von Abflussrohren oder bestimmter Entwässerungssysteme an ihrem Gebäude und auf ihrem Grundstück. Informieren Sie sich daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages über Ihre vertraglichen Pflichten und Aufgaben und halten Sie diese im Falle eines Vertragsabschlusses ein.

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