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Thema : Hochwasserrichtlinie

Wie können sich Eigentümer schützen?

Letzte Aktualisierung: 16.10.2017

Schäden am Eigentum, die durch Starkregen, Hochwasser und Sturmfluten hervorgerufen werden, können niemals vollständig ausgeschlossen werden. Für die Schäden an privaten Gebäuden haften weder der Bund, noch das Land, noch die Gemeinden. Jeder Eigentümer sollte daher den Umfang der Eigenvorsorge prüfen, um Elementarschäden soweit wie möglich zu vermeiden und sich auch darüber hinaus in Form geeigneter Versicherungen absichern.

Überschwemmung nach Starkregen
Jeder Eigentümer sollte den Umfang der Eigenvorsorge prüfen, um Elementarschäden soweit wie möglich zu vermeiden.

Informationen nutzen

Sie können sich frühzeitig durch eine Unwetter- oder Hochwasser-App warnen lassen, um vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

Durch richtiges und umsichtiges Verhalten können Sie Schäden reduzieren und verhindern, sich und andere unnötig in Gefahr zu bringen (kein Aufenthalt im Keller oder überschwemmungsgefährdeten Räumen, Abarbeiten Ihres persönlichen Notfallplans etc.).

Schäden vorbeugen

Lagern Sie Ihre Erinnerungsfotos im Keller? Und vielleicht auch direkt auf dem Boden? Oder lagern Sie Wertgegenstände im Keller (z.B. Fernseher, Möbel)?

Gerade Kellerräume und Räume unterhalb der Geländeoberkante sind durch eindringendes Wasser gefährdet. Gegenstände und Einrichtungen in diesen Räumen sind im Falle eines Hochwassers besonderes häufig von Schäden betroffen. Das Hauptziel sollte es sein, dass Schäden erst gar nicht entstehen. Hier ist Vorsorge Sache der Eigentümer.

Zudem kann eine hochwasserangepasste Bauweise Elementarschäden an und in Gebäuden reduzieren. Auch nachträglich haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, durch einfache Maßnahmen und Nachbesserungen die Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Einrichtung deutlich zu verringern. Dieses könnten beispielsweise sein:

  • Böden und Wandverkleidung wasserresistent gestalten (z.B. Fliesen)
  • Holzeinbauten im gefährdeten Bereich vermeiden
  • Haustechnik und Elektrizitätsanlagen aus dem Keller heraus auf höhere Ebenen verlagern
  • Heizöltanks gegen Aufschwemmen sichern bzw. Gefahrstoffe in überschwemmungssicheren Bereichen lagern
  • Tür- und Fensteröffnungen sowie Lichtschächte und Kellereingänge durch bauliche Maßnahmen gegen das Eindringen von Hochwasser sichern
  • Kanalanschluss im Haus durch Rückstausicherung bzw. Hebeanlage ergänzen

Weitergehende Informationen zum hochwasserangepassten Bauen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Form einer Hochwasserschutzfibel bereit.

Sie können auch einen Hochwasser-Risiko-Check für Ihr Haus und Ihre Wohnung vornehmen:
Mit dem Hochwasserpass können sich Hausbesitzer in ganz Deutschland ein Bild über ihr individuelles Überschwemmungs-Risiko machen.

Versicherung der Restrisiken (Risikovorsorge)

Eine weitere Säule der Eigenvorsorge stellt die Versicherung gegen Elementarschäden dar.

Bei den Standardbedingungen ist in der Wohngebäudeversicherung nur das Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Bei der Hausratversicherung gilt der entsprechende Schutz für den Hausrat. Für Wasserschäden zahlt die herkömmliche Versicherung aber nur, wenn Leitungswasser die Ursache war. Sollen Schäden durch z.B. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau mitversichert sein, muss die Versicherung um den Einschluss der erweiterten Naturgefahren (Elementarschadenversicherung) ergänzt werden.

Jedem Hauseigentümer und Mieter wird empfohlen, den Abschluss einer Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) zu prüfen. Überall kann z.B. nach Starkregen Oberflächenwasser zusammenlaufen und Überschwemmungen verursachen.

Wovor schützt eine Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung)?

Die Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen.

Übersicht Elementarschadenversicherung
Die Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen.

Entsteht z.B. ein Rückstau als Folge eines über die Ufer tretenden Gewässers oder dringt aufgrund von Starkregen Wasser aus den Ableitungsrohren ins Gebäude, so sind die dadurch eintretenden Schäden am Wohngebäude über eine Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) versicherbar, in der Regel mit der Auflage einer gewarteten Rückstauklappe.

Hierbei sollten Sie beachten: Eine Versicherung gegen einzelne Gefahren (z. B. nur gegen Hochwasser) ist nicht möglich, Schäden durch ansteigendes Grundwasser im Keller oder im Erdgeschoss sind nicht versichert, es sei denn, das Grundwasser tritt an die Oberfläche und überschwemmt auch das Grundstück.

Durch den Abschluss einer Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) sichern Sie sich finanziell gegen die oben genannten Schäden ab. Je nach Lage Ihres Hauses und den örtlichen Gegebenheiten können ergänzende Maßnahmen zur Schadensminderung sinnvoll sein.

Die Versicherung ersetzt bei einem Schaden alle Reparaturkosten, die zur Behebung des versicherten Schadens erforderlich sind. Bei einem Totalschaden finanziert die Versicherung den kompletten Bau eines neuen Hauses in gleicher Art und Güte. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von aktuellen Bauvorschriften, Normen und dem technischen Fortschritt zu orts-üblichen Kosten einschließlich Architektengebühren und sonstigen Konstruktions- und Planungskosten.

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