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Thema : Hochwasserrichtlinie

Was leistet das Land Schleswig-Holstein?

Letzte Aktualisierung: 16.10.2017

Starkregen kann die Kanalisation überfordern

Starkregen kann im urbanen Bereich vor allem bei stärkerem Gefälle Sturzfluten auslösen. Private Grundstücksentwässerungen, die öffentliche Kanalisation und letztlich die Gewässer sind oftmals nicht darauf ausgelegt, die extremen Wassermassen aufzunehmen. Das Wasser staut sich, fließt in tiefer liegenden Bereichen zusammen und führt dort zu Überflutungen.

Aus wirtschaftlichen Gründen können die Kanalnetze nicht so ausgelegt werden, dass bei Starkregen ein absoluter Schutz vor Überflutungen und Vernässung gewährleistet ist. Für die Bemessung der Kanalnetze stellt ein 15 Minuten dauernder Regen, der im langjährigen Durchschnitt jedes Jahr einmal eintritt, eine häufig angewandte Berechnungsbasis dar.

Von allen Elementarschäden haben Starkregenereignisse in Deutschland die größte Bedeutung und sind die häufigste Schadensursache.

Welche vorbeugenden Maßnahmen werden gegen Hochwasser an Binnengewässern ergriffen?

Zum Schutz vor Hochwasser werden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Wohl am bekanntesten ist der technische Hochwasserschutz, der neben dem Bau von Dämmen und Deichen auch den Bau von Schöpfwerken und Speicherbecken umfasst.

Ergänzend hierzu erfolgt im Rahmen der Flächenvorsorge eine Beschränkung der Nutzung überflutungsgefährdeter Flächen. Durch die Freihaltung der Flächen von Bebauung können Schäden an Gebäuden und Hausrat verhindert werden. Den Gewässern wird der notwendige Raum gegeben, um über die Ufer treten zu können. Auch Deichrückverlegungen sowie die Schaffung von Speicherräumen und Polderflächen fördern den Wasserrückhalt und sorgen für eine Verringerung der Hochwasserspitzen.

Wie schützt das Land Schleswig-Holstein vor Sturmfluten?

Landesschutzdeich
Der Küstenschutz umfasst den Küstenhochwasserschutz und die Küstensicherung. Beide Aufgaben werden für die Landesschutzdeiche Schleswig-Holsteins vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz und für die zweite Deichlinie von den Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen.

Der Küstenschutz umfasst den Küstenhochwasserschutz und die Küstensicherung. Beide Aufgaben werden für die Landesschutzdeiche Schleswig-Holsteins vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz und für die zweite Deichlinie von den Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen.

Die Landeschutzdeiche werden turnusmäßig etwa alle 10 Jahre einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Dabei werden die Abschnitte ermittelt, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen. Die Ergebnisse sind im jeweils geltenden "Generalplan Küstenschutz" aufgeführt und werden im Zuge von Verstärkungsmaßnahmen umgesetzt.

Eine absolute Sicherheit gegen einen Deichbruch ist damit aber nicht gegeben, es verbleibt auch bei einem sehr hohen Sicherheitsstandard ein Restrisiko. Auch darauf sollte man sich vorbereiten.

Habe ich bei Schäden Anspruch auf Unterstützung?

Weder Bund, noch Land, noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Sturmfluten, Hochwasser oder Starkregen hervorgerufen werden. Die hiervon Betroffenen müssen selber vorsorgen und sich vor möglichen Auswirkungen der Naturgefahren schützen. Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel bei Schäden bestehen nicht.

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