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Thema : Hochschulpolitik

Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“

Mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ setzen die Landesregierung und der Bund die begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Hochschulen fort.

Letzte Aktualisierung: 15.02.2021

Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL) verfolgt das Ziel, die in den Ländern seit Beginn des Hochschulpaktes zusätzlich geschaffenen Studienplatzkapazitäten zu erhalten und die Qualität der Lehre zu steigern. In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes sind Ziele und Maßnahmen, Verteilungsmechanismen sowie die Evaluation der Vereinbarungen festgelegt.

Die Landesregierung stellt den Hochschulen in Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Bund dafür ab 2021 jährlich rund 84 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden im Gegensatz zu den Vorgängerverträgen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt, um Stabilität und finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten.

Das Land Schleswig-Holstein und die Hochschulen setzen bei der Verwendung der Mittel insbesondere auf den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals. Damit soll auch eine Verbesserung der Betreuungssituation erreicht werden. Weitere Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Qualität, betreffen die Rahmenbedingungen des Studiums und des Studienerfolgs sowie die Vermeidung von Studienabbrüchen. Außerdem sollen Möglichkeiten der Digitalisierung gezielt für die Qualitätssteigerung in Studium und Lehre genutzt werden. Damit wird die Attraktivität von Studium und Lehre des Wissenschaftsstandortes Schleswig-Holstein nachhaltig gesteigert.

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