Hochschulvertrag
Der Hochschulvertrag von 2019 beschreibt die aktuellen Herausforderungen für das Wissenschaftssystem und definiert die strategischen Ziele der Hochschul- und Wissenschaftspolitik in Schleswig-Holstein. Das sind insbesondere:
- den Bedarf an Lehrkräften und anderen Fachkräften zu decken,
- die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und zu nutzen,
- die weitere Erforschung und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen
- und eine Beteiligung an international sichtbarer Spitzenforschung zu ermöglichen.
Zielvereinbarungen
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen setzen den strategisch inhaltlichen und finanziellen Raumen für die Entwicklung der Hochschulen und des Hochschulsystems im Land. Die Vereinbarungen betreffen den Zeitraum von 2020 bis 2024. Insgesamt stellt das Land für diesen Zeitraum 1,8 Milliarden Euro für die neun staatlichen Hochschulen im Land zur Verfügung. Neben den zusätzlichen Mitteln und den Mitteln für die Besoldungs- und Tarifsteigerungen setzt sich die Hochschulfinanzierung aus einem Basisbudget (97 Prozent) und einem Profilbudget (3 Prozent) sowie dem Struktur- und Exzellenzbudget in Höhe von 5 Millionen Euro zusammen. Die Auszahlung des Profilbudgets ist daran geknüpft, dass die Hochschule die gesteckten Ziele etwa in den Themenfeldern Lehre und Studium, Forschung und Transfer oder Förderung der Gleichstellung erreicht.
Über die gesamte Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode stellt das Land einen Aufwuchs von jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung (über den Zeitraum von fünf Jahren ergibt das eine Steigerung von insgesamt 75 Millionen Euro). Ab dem Jahr 2024 stehen den Hochschulen dann jährlich zusätzlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden für einen Strukturausgleich, einen Inflationsausgleich und das neue Strategiebudget eingesetzt werden.