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Thema : Hochschulpolitik

Hochschulgesetz

Mit dem Hochschulgesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen neu gestaltet und ihnen damit der Weg zu eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung weiter geebnet.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Hochschulgesetz

hier: Gesetzestext

Die Hochschulen sind in die Lage versetzt, mit modernen Strukturen und effizienten Verfahren im nationalen und internationalen Wettbewerb insbesondere bei Lehre und Forschung besser bestehen zu können. Die Reform bringt einen deutlichen "Mehrwert" für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen. Sie nimmt bewusst die unterschiedlichen Interessen an den Universitäten und Fachhochschulen in den Blick und stärkt Teilhabe, Mitbestimmung und Transparenz.

Mehr Autonomie und Eigenverantwortung für die Hochschulen

Das Gesetz stärkt die Autonomie der Hochschulen. Hochschulen können Entscheidungen über die bauliche Weiterentwicklung ihrer Liegenschaften weitgehend selbst treffen. Über Struktur- und Entwicklungsplanung können die Hochschulen eigenständig entscheiden.

Verlässliche Karrierewege

Das Hochschulgesetz schafft unter anderem die Voraussetzungen für das so genannte "Tenure Track"-Verfahren für Juniorprofessorinnen und -professoren und eröffnet damit verlässliche Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Beruflich qualifizierten Studienbewerberinnen und -bewerbern wird ein vereinfachter Hochschulzugang ermöglicht – etwa durch ein Probestudium. Für beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und -bewerber vereinfachen wir den Zugang zum Hochschulstudium. Die Aufnahme eines Probestudiums wird erleichtert. Im Zulassungsrecht führen wir Vorabquoten für beruflich Qualifizierte ein.

Zukunftschancen für Forschung und Lehre

Das Gesetz verbessert die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre. Die Promotionsmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen werden erweitert. Das Ministerium verzichtet zukünftig auf die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen.

Mehr Teilhabe

Das Gesetz stärkt Transparenz und Gleichstellung wie auch die Mitbestimmung innerhalb der Hochschulen. Die Studierenden erhalten mehr Einfluss auf den Bereich der Lehre und der Studienorganisation. Durch ein Widerspruchsrecht erhalten auch die Studierenden mehr Einfluss auf den Bereich der Lehre und Studienorganisation. Die Gleichstellungsbeauftragten werden gestärkt, ein Diversitätsbeauftragter wird eingeführt – als Ansprechpartner zum Beispiel für behinderte Studierende oder ausländische Kommilitonen.

Erweitertes Aufgabenspektrum für die Hochschulen

Die klassischen Aufgaben der Hochschulen sind Forschung und Lehre. Um den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, der ein „lebenslanges Lernen“ erfordert, ist auch die Weiterbildung als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben worden, die neuen Regelungen hierzu erleichtern den Hochschulen ein Angebot. Auch eine verstärkte Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft wird angestrebt. Dazu kommt dem Technologietransfer zukünftig eine wichtige Funktion zu.

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