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Thema : Glücksspielwesen

Spielerschutz


Wie können Sie seriöse Angebote erkennen, wem können Sie Verstöße oder Verdachtsfälle melden? Wo finden Spielsüchtige oder Angehörige Hilfe und welche Maßnahmen gibt es, um Spielerinnen und Spieler zu schützen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Angebote.

Letzte Aktualisierung: 16.11.2023

Seriöse Angebote erkennen

Wie können Verbraucher legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet unterscheiden?

Online-Glücksspielanbieter mit einer staatlichen Erlaubnis aus Deutschland sind auf der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) aufgeführt. Zusätzlich können Sie direkt auf der Internetseite des jeweiligen Glücksspielanbieters die Lizenzierung sehen. Glücksspiele und deren Anbieter, die von der GGL eine Erlaubnis erhalten haben, sind immer auf ihrer Seite mit dem "GGL Prüf- und Erlaubnissiegel" versehen.

Das Innenministerium ist die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein. In dieser Funktion erteilt es Erlaubnisse für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Pferdewetten und für die Vermittlung von Sportwetten in Schleswig-Holstein. Es führt die Aufsicht über die verschiedenen Anbieter. Hierzu gehören die staatliche Lotteriegesellschaft NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG, die in deren Vertriebssystem eingegliederten Annahmestellen, die Buchmacherinnen und Buchmacher sowie die Wettvermittlungsstellen für Sportwetten.

Alle in Schleswig-Holstein erlaubten Anbieter

Für Online-Casinospiele ist jedes Bundesland eigenständig zuständig und kann entscheiden ob Online-Casinos legalisiert werden. Die einzelnen Bundesländer sind auch für die Erlaubnisvergabe für die Anbieter von Online-Casinos zuständig. Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird es demnächst möglich sein, legal bei bestimmten Anbietern Online-Casinospiele zu spielen. Die Liste der legalen Anbieter und deren Angebote werden auf der Seite des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport veröffentlicht. Zusätzlich können die Erlaubnisinhaber das Schleswig-Holsteinische Wappen in Verbindung mit dem schriftlichen Zusatz "Mit Genehmigung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein" nutzen.

Probleme mit einem Anbieter

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Glücksspielanbieter habe?

Die GGL führt die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Internet aus. Zu den länderübergreifenden Glücksspielangeboten zählen:

  • Online-Poker/ Virtuelle Automatenspiele
  • Sportwetten und Pferdewetten im Internet
  • Bundesweite Soziallotterien
  • Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
  • Klassenlotterien

Zur Meldung von:

  • unerlaubtem Glücksspiel im Internet
  • Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet
  • Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet
  • Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet und
  • Verdacht der Geldwäsche

hat die GGL ein anonymes Hinweisportal eingerichtet, auf dem Sie Verstöße oder Verdachtsfälle melden können.

Zum Hinweisgeberportal

Anbieter mit einer Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien, Pferdewetten und Sportwetten sowie zum Betreiben von Online-Casinos in Schleswig-Holstein werden von der schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörde, also dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport reguliert. Haben Sie eine Beschwerde gegen die erlaubten Anbieter, können Sie sich an wenden.

Hilfe für Spielsüchtige und Angehörige

Wo finde ich Hilfe, wenn ich selbst spielsüchtig bin oder weiß bzw. die Vermutung habe, dass ein Angehöriger eine Spielsucht entwickelt hat? 

Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs-und Hilfsangebot bei den Landes­koordinierungs­stellen Glücksspielsucht.

Hilfe bei Glücksspielsucht für Betroffene, Angehörige und Interessierte

Auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Die Seite www.check-dein-spiel.de der BZgA bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht.

www.check-dein-spiel.de

Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1 37 27 00 bietet die BZgA eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht an. (Mit Unterstützung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erhalten Sie gezielte Auskunft und Aufklärung über Glücksspielsucht, Informationen und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort sowie konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

Weitere Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. 

Zum Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen

Spieler-Schutz

Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Spielenden getroffen?

Ein wesentliches Ziel ist es, das Glücksspielbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken und die bestehende Suchtgefahr insbesondere durch Präventionsmaßnahmen einzudämmen. Diesem Ziel ist eine besondere Bedeutung zuzumessen. Dazu sind im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 zur Schaffung eines sicheren Glücksspiel-Umfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden in Abhängigkeit von den Gefahren des jeweiligen Glücksspiels jeweils differenzierte (anbieterbezogene, spielerbezogene und spielbezogene) Maßnahmen vorgesehen.

Maßnahmen aus dem GlüStV 2021

Wenn Sie noch mehr über Spieler- und Jugendschutz erfahren wollen, können Sie sich die von der GGL erstellte und veröffentlichte Informations-Broschüre "Glücksspielregulierung in Deutschland für Glücksspiele im Internet - Die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatvertrages 2021" direkt herunterladen. Die Broschüre bereitet die wesentlichen Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 übersichtlich auf. Verbraucherinnen und Verbrauchern soll damit erleichtert werden, legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet zu unterscheiden. Zudem soll transparent gemacht werden, welche konkreten Voraussetzungen Glücksspielanbieter erfüllen müssen, um eine Erlaubnis zu erhalten und wie die GGL die Einhaltung dieser Regeln und Anforderungen beaufsichtigt.

Zur Broschüre "Die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021"

Spielersperrdatei

Die Spielersperre stellt ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht dar.

Selbstsperre

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, um eine Pause vom Glücksspiel einzulegen. In jedem aktiven Spiel finden Sie einen so genannten "Panik-Knopf". Durch Betätigen dieser Schaltfläche werden Sie sofort für 24 Stunden für sämtliche Glücksspiele gesperrt. Möchten Sie sich für eine längere Zeit von der Teilnahme an Glücksspielangeboten entfernen, können Sie einen schriftlichen Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. II 24.1 Glücksspiel – OASIS, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt oder an die Glücksspielanbieter selbst schicken. Die Selbstsperre muss für mindestens drei Monate und maximal unbegrenzt erfolgen.

Zum Antrag auf Selbstsperre

Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, dürfen nicht auf diese einwirken, einen Antrag auf Entsperrung zu stellen. Es dürfen keine Vorteile wie Boni oder Rabatte für Spieler, deren Spielersperre aufgehoben worden ist, gewährt werden.

Fremdsperre

Auch Glücksspielanbieter und- Vermittler müssen Spielende, von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, sperren.
Sie können eine Fremdsperre aussprechen, wenn der Verdacht besteht, dass Gewinne unrechtmäßig erworben wurden, gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im Bereich der Geldwäsche, gegen den vorliegenden Staatsvertrag oder gegen Bedingungen für das Spielkonto verstoßen wurde.

Das persönliche Umfeld kann auch eine große Hilfe für die Unterstützung von Betroffenen sein. Deshalb ist es ebenfalls möglich, als außenstehende Person Betroffene zu sperren. Stellen Dritte den Antrag auf eine Fremdsperre, müssen sie die Notwendigkeit der Sperre mit entsprechenden Nachweisen belegen um Spielende vor Missbrauch oder Willkür zu schützen.

Zum Antrag auf Fremdsperre

Nach dem GlüStV 2021 kann die Aufhebung einer Sperre frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit beantragt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt bei unbefristeten Sperren ein Jahr und bei befristeten Selbstsperren der Dauer der beantragten Frist.

Seit dem 1. Juli 2021 ist das Regierungspräsidium Darmstadt zentral zuständig für die Aufhebung von Spielersperren im Spielersperrsystem OASIS.

Weitere Informationen rund um das Thema OASIS

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