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Thema : Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Bäderhygiene

Überwachung der Hygiene- und Qualitätsanforderungen in Einrichtungen des Badewesens

Letzte Aktualisierung: 23.05.2024

Allgemeine Informationen zu den Hygiene- und Qualitätsanforderungen in Einrichtungen des Badewesens

Jedes Jahr nutzen unzählige Badegäste die mehr als 600 öffentlichen und gewerblichen Bäder in Schleswig-Holstein. Insbesondere in großen Schwimm- und Spaßbädern werden regelmäßig große Besucherzahlen gezählt. Eine Umfrage der Gesundheitsbehörden vom Frühjahr 2016 ergab bis zu 60.000 Badegäste pro Monat in großen Freizeitbädern.

Schwimmbecken
Schwimmbecken

Neben den großen Schwimm- und Spaßbädern gibt es in Schleswig-Holstein außerdem zahlreiche mittlere und kleine Badeeinrichtungen. Neben dem hohen Freizeitwert ist auch die positive Wirkung des Schwimmens für die Förderung und Erhaltung der Gesundheit unbestritten. Insbesondere in Zeiten, die von veränderten Wetterbedingungen geprägt werden, gewinnen die Bäder auch im Sommer zunehmend an Bedeutung. In Perioden, in denen Badegäste die Badestellen an freien Gewässern auf Grund des Wetters nicht nutzen können, werden „In-door-Bäder“ zu entscheidenden Tourismusfaktoren, da sie auch ganzjährig genutzt werden können. Dies zeigt sich in der Entwicklung vielfältiger Bäderformen für unterschiedliche Aktivitäten, zum Beispiel Familienbäder, Spaß- und Erlebnisbäder, Wellness- und Kurbäder.

Zusätzlich gewinnen in den letzten Jahren die sogenannten Schwimm- oder Badeteiche immer mehr an Bedeutung. Bei einer wachsenden Zahl an Badegästen besteht der Wunsch, in naturnahen, aber dennoch abgegrenzten und überwachten Einrichtungen Baden zu gehen.

Gäste von Einrichtungen des Badewesens sollen zu Recht davon ausgehen können, dass das Badewasser sowie der gesamte sonstige hygienisch relevante Bereich regelmäßig überwacht werden und sie daher solche Einrichtungen bedenkenlos und ohne nachteilige Folgen für die Gesundheit nutzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat Schleswig-Holstein als erstes deutsches Bundesland eine Verordnung zur Überwachung von Einrichtungen des Badewesens erlassen, die nicht nur Anforderungen an das Wasser, sondern auch an die umliegenden Bereiche mit hygienischer Relevanz stellt, um einen umfassenden Gesundheitsschutz sicherstellen zu können.

Bromat in Meerwasserschwimmbädern – Vorstellung einer Studie des Sozialministeriums

Laborvergleichsmessung - Bromat in Meerwasserschwimmbädern

link Download der Studie

In Schleswig-Holstein sind gewerblich und öffentlich betriebene Schwimmbäder gemäß der schleswig-holsteinischen Bäderhygieneverordnung (BäderhygVO) zu überwachen. Hierzu gehört die regelmäßige Messung von mikrobiologischen und chemischen Parametern. Messungen der letzten Jahre haben ergeben, dass in Meerwasserschwimmbädern der Bromatgrenzwert nicht immer eingehalten wird. Bromat ist krebserzeugend und daher im Beckenwasser nicht erwünscht.

Bromat kann bei der Aufbereitung von Beckenwasser entstehen, zum Beispiel bei Anwendung des Bromid-Ozon-Verfahrens im Rahmen einer Desinfektion, aber auch als Nebenprodukt bei der Aufbereitung von Meerwasser.

Die Erfahrung zeigt, dass die Bandbreite der ermittelten Bromatwerte bei Messungen von Meerwasser deutlich größer ist als von Süßwasser. Dies scheint jedoch nicht nur abhängig von der Herkunft des Beckenwassers und dem angewendeten Aufbereitungsverfahren zu sein, sondern auch von der Art der Probenbehandlung.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein initiierte zur Klärung dieser Problematik ein Untersuchungsprogramm. Einzelheiten und Ergebnisse zur Studie „Laborvergleichsmessung – Bromat in Meerwasserschwimmbädern“ können Sie dem Bericht entnehmen.

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