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Thema : Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Raumakustik in Schulen

Letzte Aktualisierung: 23.05.2024

Studien belegen, dass die Lärmbelastung in den Schulen oftmals weit über dem Grenzwert von 55 dB (A) liegt, der in der Richtlinie vom Verein Deutscher Ingenieure VDI 2058, Blatt 3, für Arbeitsplätze mit vorwiegend geistigen Tätigkeiten vorgeschrieben ist.

Zum einen liegt dies an Störgeräuschen, die durch Aktivitäten der Kinder wie Unterhaltungen und Stühle rücken, entstehen. Zum anderen werden durch eine ungünstige Raumakustik diese Störgeräusche verstärkt. Hierdurch können in lauten, halligen Räumen Kinder die Sprache nur schlecht verstehen und damit die Lerninhalte nur erschwert erfassen. Besonders schwer haben es Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten.

Für Lehrkräfte bedeuten solche Bedingungen, dass sie ständig mit erhobener Stimme sprechen müssen, was zu entsprechenden gesundheitlichen Folgeerscheinungen wie Heiserkeit und Kopfschmerzen führen kann.

Welche Folgen eine schlechte Akustik für die Benutzer von Unterrichtsräumen hat, wie sie beurteilt und mit welchen Maßnahmen sie verbessert werden kann, wird in der Broschüre "Psst - könnt ihr bitte leise sein? Raumakustik in Unterrichtsräumen" erläutert.

Die Broschüre möchte das Bewusstsein für diese Problematik fördern und wendet sich daher vor allem an Firmen, Einrichtungen und Ämter, die mit Planung, Genehmigung, Bauausführungen (Sanierung, Neubau) und Betreiben von Schulen befasst sind.

Broschüre "Psst!... Könnt ihr bitte leise sein?" - Raumakustik in Schulen (2014)  (PDF, 433KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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