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Thema : Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Lufthygiene



Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

Empfehlung zur Lufthygiene in Unterrichtsräumen in Schulen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen

Vorbemerkung

Halten sich mehrere Personen längere Zeit in einem Raum auf, reichert sich CO2 an, welches müde machen und die Konzentration verringern kann . Daher sollten Unterrichtsräume grundsätzlich regelmäßig gelüftet werden. Beim Lüften strömt frische Luft in den Raum und ersetzt die verbrauchte. So wird neben CO2 außerdem Feuchtigkeit aus dem Raum abtransportiert, was das Risiko von Schimmelbildung reduziert. Zudem werden Feinstaub, Gerüche und Ausdünstungen aus zum Beispiel Möbeln oder von Kosmetika entfernt.
In Innenräumen kann auch ein erhöhtes Risiko einer Tröpfchen- und Aerosolbildung beste-hen, wenn viele Personen in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen zusammenkommen. Das passiert insbesondere beim Sprechen mit steigender Lautstärke, aber auch beim Singen oder bei sportlicher Aktivität. Krankheitserreger, die sich in Tröpfchen oder Aerosolen befinden und Atemwegsinfektionen auslösen können, können hierdurch leichter übertragen werden.
Die notwendige Frischluftzufuhr kann in Schulgebäuden auf unterschiedlichem Wege ge-währleistet werden: ausschließlich Fensterlüftung, Fensterlüftung mit Unterstützung einer raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage, oder umgekehrt) oder ausschließlich über eine RLT-Anlage. RLT-Anlagen können zudem mit einer Klimaanlage gekoppelt sein.
Da die allermeisten Schulen in Deutschland keine zentralen Lüftungsanlagen haben, ist das Lüften (Frischluftzufuhr und Luftaustausch) über die Fenster die beste und oft die einzige Möglichkeit, frische Luft ins Klassenzimmer zu bekommen und auch eine zentrale Maßnah-me zur Minimierung des Infektionsrisikos.

Empfehlungen

Zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Innenraumluft in Unterrichtsräumen werden folgende Hinweise gegeben:
Empfehlungen an Lehrkräfte, Lernende und sonstige Nutzende von Unterrichtsräumen mit Fensterlüftung:

  • Es ist regelmäßig und richtig zu lüften, so dass ein vollständiger Austausch der Innenraumluft stattfindet und somit eine ausreichende Luftqualität sichergestellt ist.
  • Hierfür sind die Fenster vollständig zu öffnen, so dass ein Stoß- beziehungsweise Querlüften („Durchzug“) erfolgen kann. Das Lüften kann durch gleichzeitiges Öffnen der Klassenzimmertür noch intensiviert werden. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster sollten für das Lüften unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden.
  • Die Dauer des Lüftens richtet sich nach der Außentemperatur: Je größer der Tempe-raturunterschied zwischen innen und außen ist, desto schneller erfolgt der Luftaustausch. Die Lüftungsdauer sollte mindestens 3 Minuten betragen.
  • Ein Lüften über zeitweilig gekippte Fenster ist nicht ausreichend.
  • Das Lüften hat im Nutzungszeitraum mehrmals täglich, jedoch mindestens in jeder Pause beziehungsweise nach jeder Schulstunde zu erfolgen. Ideal ist, wenn auch während des Unterrichts gelüftet wird.
  • Bei heißen Wetterlagen sollten verstärkt in den kühlen Morgenstunden sämtliche Räume möglichst lange gelüftet werden. Dadurch lässt sich ein Aufheizen der Räumlichkeiten durch das regelmäßige Lüften im weiteren Tagesverlauf verzögern.
  • Es hat sich bewährt, für die Durchführung des regelmäßigen Lüftens in jeder Klasse einzelne Personen (zum Beispiel Schülerinnen / Schüler) mit dieser Aufgabe zu betrauen.
  • Um einen Indikator für weiteres erforderliches Lüften zu haben, können sogenannte Lüftungsampeln eingesetzt werden. Eine Lüftungsampel misst den Kohlendioxidge-halt der Raumluft. Je nach Funktionsweise zeigt eine Lüftungsampel einen steigenden Kohlendioxidgehalt (CO2) beispielsweise durch Änderung der Farbe von grün über gelb nach rot an. Spätestens wenn Rot aufleuchtet, sollte gelüftet werden. Dadurch wird nicht nur der CO2-Gehalt in einem Unterrichtsraum regelmäßig reduziert, sondern auch die Belastung durch Luftfeuchtigkeit und Aerosole.
  • Der Einsatz von CO2-Sensoren oder die Verwendung einer App wie des „CO2-Timers“ zum Erkennen eines Lüftungsbedarfs und das richtige Lüften sind sinnvoller als die Anschaffung mobiler Lüftungsgeräte. Sie können dazu beitragen, das richtige Lüftungsverhalten einzuüben. Dabei ist es nicht erforderlich, jeden Unterrichtsraum dauerhaft mit Sensoren auszustatten; einige Geräte pro Schule sind ausreichend.

Weiterführende Informationen

Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden:

Probleme mit Luftverunreinigungen in Innenräumen von Schulen sind bereits seit vielen Jahren bekannt (siehe „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden“ des Umweltbundesamtes). Eine mangelhafte Innenraumlufthygiene lässt sich auf viele Ursachen zurückführen, beispielsweise auf Mängel und Fehler in der Lüftungstechnik, im unsachgemäßen Lüftungsverhalten oder durch Verwendung von Bauprodukten, Einrichtungsgegenständen oder Reinigungsprodukten, die chemische Stoffe in die Raumluft abgeben. Daneben können Probleme durch mikrobielle Faktoren auftreten. Maßgebend für die Erneuerung der Luft in einem Raum ist die Luftwechselzahl. Der erforderliche Luftwechsel ist unter anderem abhängig von der Anzahl der sich in einem Raum befindlichen Personen und von der Art der Tätigkeiten, die diese ausüben. Bei einer üblichen Klassenraumbelegung ist ein mehrfacher Luftwechsel pro Stunde erforderlich, um das von den Lehrkräften und Lernenden beim Ausatmen produzierte CO2 aus der Raumluft in ausreichendem Maße abzuführen. Zur Bewertung der hygienischen Qualität der Innenraumluft wird häufig der CO2-Gehalt herangezogen. Eine CO2-Konzentration unter 1000 ppm (part per million) gilt als unbedenklich. Bei einem Wert zwischen 1000 und 2000 ppm sollten Lüftungsmaßnahmen intensiviert werden. Ein Wert über 2000 ppm gilt als hygienisch inakzeptabel und kann nachgewiesenermaßen bei den Raumnutzern vor allem Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel und Konzentrationsschwäche zur Folge haben. Der Gehalt an CO2 in der Raumluft lässt sich mit Hilfe einer CO2-Ampel (siehe auch Abschnitt „Empfehlungen“) während des Unterrichts leicht überwachen, da diese anzeigt, wann spätestens ein gründliches Lüften notwendig ist. Die Bedeutung eines regelmäßigen Luftwechsels in Unterrichtsräumen wird durch Untersuchungen an Schulen belegt, die zeigen, dass je nach Raumbelegung und Lüftungsverhalten der Wert von 1000 ppm schnell überschritten wird, vor allem wenn keine RLT-Anlage vorhanden ist (zum Beispiel in der Studie „Raumluftuntersuchungen in öffentlichen Gebäuden in Schleswig-Holstein“ des Landesamtes für soziale Dienste). Neben CO2 erhöht sich durch die Atmung auch die Luftfeuchtigkeit in der Innenraumluft und damit auch der Gehalt an Aerosolen. Ein regelmäßiger Luftaustausch durch vollständiges Öffnen von Fenstern oder durch den ordnungsgemäßen Betrieb einer RLT-Anlage sorgt also neben der Abfuhr von CO2 und anderen chemischen Luftbelastungen auch dafür, dass die Luftfeuchtigkeit beziehungsweise der Gehalt an Aerosolen in der Raumluft nicht deutlich ansteigt.

Hinweise zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.):

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat für Innenraumarbeitsplätze Anforderungen an RLT-Anlagen zusammengestellt. Darin wird darauf hingewiesen, dass Anforderungen an Planung, Ausführung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen zur Sicherung eines hygienisch einwandfreien Zustandes unter anderem in den Normen DIN EN 13779 und DIN EN 12599 sowie in der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 enthalten sind. So ist eine raumlufttechnische Anlage einschließlich aller Komponenten wie Luftfilter, Luftbefeuchter und ähnliches regelmäßig durch entsprechend geschultes Personal bezüglich Einhaltung der Hygieneanforderungen zu kontrollieren und zu warten. Außerdem ist ein Betriebsbuch mit Dokumentation über hygienische Überprüfung, Reinigung und Desinfektion sowie regelmäßiger Wartung zu führen.

Zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Innenraumluft in Unterrichtsräumen gibt das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Umweltbezogener Gesundheitsschutz

folgende Empfehlungen: Empfehlung Lufthygiene in Unterrichtsräumen

Diese enthält auch weiterführende Links zu diesem Thema.

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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