Gesetzliche Grundlage
Badewasserproben, die der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach der Bäderhygieneverordnung dienen, dürfen in Schleswig-Holstein nur von Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 BäderhygVO). Sofern ein Labor diese Anforderungen erfüllt, kann es auf Antrag vom Land als Badewasseruntersuchungsstelle gelistet werden (§ 8 Absatz 2 Satz 3 BäderhygVO). Gelistete Badewasseruntersuchungsstellen dürfen ausschließlich Probenahmen und Untersuchungen für diejenigen Parameter durchführen, die Bestandteil ihres Akkreditierungsumfanges sind und in der Landesliste aufgeführt sind.
Liste der Badewasseruntersuchungsstellen
link Download
Anforderungen
Für eine Listung als Badewasseruntersuchungsstelle sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Durchführung von Untersuchungen gemäß der in der Anlage der BäderhygVO genannten Untersuchungsmethoden
- Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Interne Qualitätssicherung
- Beschäftigung von hinreichend qualifiziertem Personal
Die Aufnahme in die Landesliste erfolgt daher für einen oder mehrere der folgenden Punkte:
- Untersuchungen der mikrobiologischen Parameter der Tabelle 1 der Anlage der BäderhygVO, Probenahme gem. DIN 19643-1 Kapitel 14.2 oder DIN EN ISO 19458 Kapitel 4.4.3 (Becken),
- Untersuchungen der chemischen Parameter der Tabelle 5 der Anlage der BäderhygVO, Probenahme gem. DIN 19643-1 Kapitel 14.2 sowie Umgang mit Proben gem. DIN ISO 5667-3 (Becken),
- Untersuchungen der mikrobiologischen Parameter der Tabelle 3 der Anlage der BäderhygVO, Probenahme gem. DIN 19458 Kapitel 4.4.3. analog (Teiche),
- Untersuchungen der chemischen Parameter der Tabelle 6 der Anlage der BäderhygVO, Probenahme gem. DIN 19458 Kapitel 4.4.3 analog sowie Umgang mit Proben gem. DIN ISO 5667-3 (Teiche).
Antragstellung
Anträge auf Listung als Badewasseruntersuchungsstelle richten Sie bitte auf dem Postweg an (der Anhang der Akkreditierungsurkunde kann elektronisch eingereicht werden):
Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
II 507
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-5354
Fax: 0431 988-6105354
E-Mail: ugs (@) jumi.landsh.de